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Vom Nachtwächter zur
Nachtbeleuchtung in Freienohl
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![]() Auf einer alten Neujahrskarte: Ein Junge als Nachtwächter verkleidet. |
"Die
Aufgabe des Nachtwächters war es, nachts durch die Straßen und Gassen
der Stadt zu gehen und für Ruhe und Ordnung zu sorgen. Er warnte die
schlafenden Bürger vor Feuern, Feinden und Dieben. Er überwachte das
ordnungsgemäße Verschließen der Haustüren und häufig gehörte es auch zu
den Aufgaben des Nachtwächters, die Stunden anzusagen. Er hatte das
Recht, verdächtige Personen, die nachts unterwegs waren, anzuhalten, zu
befragen und notfalls zu verhaften. Wie war es nun in Freienohl? 1867 gab es in Freienohl noch keine Nachtbeleuchtung aber einen Nachtwächter. Im Gemeindeprotokoll der Gemeindeversammlung (die besteht aus dem von der Königlichen Regierung in Arnsberg eingesetzten Amtmann und dem in Freienohl gewählten Gemeindevorsteher und den 5 bis 7 Gemeindeverordneten) steht am 6. März 1867: „Von jetzt ab soll durch die Nachtwächter regelmäßig geblasen werden. |
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Die Verlängerung des Nachtwachens soll in der Weise erfolgen, dass dieselben im Winter (1. Oktober – 1. April) um 9 Uhr abends beginnen und bis 7 Uhr morgens dauern soll; im Sommer dagegen um 10 Uhr abends und um 3 Uhr morgens aufhören soll. Die Löhnung der beiden Nachtwächter wird erhöht von 20 auf 25 rs. In dem Fall, dass die Nachtwächter zur allseitigen Zufriedenheit ihren Verpflichtungen nachkommen, behält sich die Gemeinde-Versammlung jährliche Gratifikationen vor.“ (Amtsarchiv 402) Am 12. Februar 1892 wird protokolliert: „Als Nachtwächter soll Fritz Miese eingestellt werden mit 350 Mark Gehalt. (Amtsarchiv 411) – am 9. November 1894 unter Nr.6: Dem Nachtwächter Eickelmann wurde zur Heizung seines Nachtlocals 5 Meter Reiserknüppel unentgeltlich bewilligt. (Amtsarchiv 412) Leider fehlt eine Ortsangabe des Nachtlocals. Das Wort Beleuchtung taucht am 12. Februar 1892 erstmals auf! (Nr. 6; Amtsarchiv 411): „Eine Beleuchtung der Straßen wurde nicht als Bedürfnis empfunden, da dieselben, so weit der geschlossene Ort reicht, durch Wirtshäuser und andere Laden-Locale genügend erleuchtet wird.“ Jahre später scheint es ganz langsam hell zu werden. Am 11. November 1906 (Nr. 6; Amtsarchiv 414) beantragt in der Gemeinde-Versammlung der Gemeindeverordnete Joseph Noeke für Freienohl Nachtbeleuchtung. „Der Antrag wird vorläufig zurückgestellt.“ Eine Begründung wird nicht mitgeschrieben. Der Strom kommt nach Freienohl |
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| 19.
März 1908 (Amtsarchiv 414): „Das
Elektrizitätswerk
soll nach dem vorgelegten Entwurf gebaut werden. Um den Geldbedarf
flüssig zu machen, wird auch ein außerordentlicher Waldabtrieb
notwendig.“ Am 22. Juli 1908 (Amtsarchiv 414) werden die verschiedenen Vertragsabschlüsse bezüglich der Errichtung des Elektrizitätswerks besprochen, z. B. über den Grunderwerb mit den Grundbesitzern. Die Hauptfirma steht am 27. Juli 1908 fest; (Amtsarchiv 414): „Die Ausführung der elektrischen Teile des Elektrizitätswerks soll den Siemens- und Schuckert-Werken übertragen werden.“ Am 5. Dezember 1908 ist das Licht in Freienohl da! (Nr.2.+ 5, Amtsarchiv 413): „An der Centrale (!) soll eine dritte Bogenlampe für den Außenbetrieb angeschafft werden und es wurde der Betrag von 118 Mark dafür genehmigt. Wegen der Lichtanlage in der Pastorat (damals war das Pastorat grammatisch weiblichen Geschlechts) und in den Lehrerwohnungen soll zunächst mit den Inhabern verhandelt und ein Kostenanschlag vorgelegt werden.“ |
![]() Das Elektrizitätswerk an der Ruhr |
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Die Straßenbeleuchtung in Freienohl 1. Dezember 1908 (Nr.6, Amtsarchiv 413): „Die Anlage der Straßen-Beleuchtung soll nach dem Kostenanschlag und Zeichnungen der Firma Siemens und Schuckert übertragen werden.“ 15. Januar 1909 (Nr.1, Amtsarchiv 413) „Der Antrag des Schützenvorstandes um Beleuchtung des Schützenzeltes wurde vorläufig vertagt und es sollen erst nähere Informationen eingeholt werden.“ Zur Erinnerung: damals befand sich der Schützenplatz und das Schützenzelt gegenüber der jetzigen Firma Bredt am Langelweg.
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