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Mit KAS-Lehrer Franz Kroh und Dank, Lob, Laudatio zu Pohlbürgern und Buiterlingen in Freienohl
Heutzutage, so rund um 2020, 2025, gelten in Freienohl als Pohlbürger die in Freienohl Alteingesessenen, die über mehrere Generationen in Freienohl Geborenen, Lebenden. Buiterlinge sind von „buiten“, von außen Hinzugezogene, nicht in Freienohl Geborene. Einfach, vereinfacht formuliert.
Gewichtig ist für Freienohler Geschichte die sehr ausführliche Arbeit, Textfassung des in Freienohl hochangesehenen, verstorbenen Lehrers Franz Kroh in der „Festschrift zur Jubelfeier am 12., 13. und 14. Juli 1952: 250 Jahre: 1702 – 1952: St. Nikolaus Schützenbruderschaft Freienohl / Sauerland“.
Aus diesem Text sind hier nicht übernommen die seinerzeit – 1952 – üblichen Informationen über Pohlbürger und Buiterlinge. Aus dem Franz Kroh-Text sind hier sehr dankbar übernommen die nachfolgernden Namen-Listen. Hier folgen die inzwischen bekannten historischen und geschichtlichen Forschungsergebnisse über Pohlbürger und Buiterlinge, veröffentlicht auch im Internet: „De Academic: Pohlbürger“. – Hier folgt die nur etwas gekürzte Abschrift:
„Pohlbürger. Ausburger oder Ausbürger ist ein Begriff aus dem mittelalterlichen Stadtrecht. Er bezeichnete Personen, die Bürgerrecht besaßen, ohne im städtischen Rechtsbezirk ansässig zu sein. – Eine rechtsgültige Definition des Ausburger-Begriffs aus dem Mittelalter gibt es nicht. Was im Einzelnen unter ihm verstanden wurde, war von Region zu Region, von Ort zu Ort verschieden. Eine Analyse der Quellen-Kontexte, in denen er verwendet wurde, lässt aber folgende allgemeine Bwgriffsbestimmung zu: Ausburger sind „alle diejenigen Angehörigen der ländlichen Bevölkerung, welche zu einem Landes- oder Grundherrn in irgendeinem Abhängigkeitsverhältnis, sei dies nun landesherrliche, grund- oder leibherrliche Abhängigkeit, standen und trotzdem zu einer Stadt in bürgerrechtliche Beziehungen traten…. In den mittelalterlichen Quellen existieren verschiedene Begriffe für die Ausburgerschaft. Sachlich identisch ist der sogenannte Pfahlburger, der sich etymologisch möglicherweise von Falsch-Bürger herleiten lässt. Die in der älteren Forschung kursierende Meinung, wonach Pfahlburger vor den Stadtpfählen, also in der Vorstadt wohnten und also von den eigentlichen Ausburgern zu unterscheiden seien, hält einer genaueren Quellen-Analyse nicht stand und wird von der neueren Forschung nicht mehr vertreten. Es gibt vereinzelte Zeugnisse, die eine andere Unterscheidung treffen: so wurden auf dem Nürnberger Reichstag 1431 von den Städten unter Pfahlburgern unfreie, hingegen unter Ausburgern freie (z.B. adlige) Landsässige mit Bürgerrecht verstanden. Lateinisch werden Ausburger cives falsi oder cives non residentes genannt, im französischen Sprachraum waren die Begriffe bourgeois forain bzw. bourgeois externe gebräuchlich, in Italien sprach man von borghesi esterni, in den Niederlanden vpn buitenpoorters. – Der Begriff taucht im deutschen Sprachraum im frühen 13. Jahrhundert auf. Es wird davon ausgegangen, dass auch der Sachverhalt selbst seit ungefähr derselben Zeit von den Städten praktiziert wurde. Das Ausbugerwesen sollte fortan bis in die frühe Neuzeit hinein ein dauernder Streitpunkt mit den die Städte umgebenden Landesherrschaften bleiben, weil diese ihre Rechtshoheit durch die Existenz von Ausburgern auf ihren Gebieten untergraben sehen mussten. Die meisten Quellen, die über das Ausburgerwesen erhalten sind, sind im Zusammenhang solcher Konflikte entstanden. Mit regionalen und lokalen Verboten ebenso wie über Vergleiche mit den Städten selbst versuchten die Landesherren immer wieder, das Ausburgerwesen zu beseitigen oder zumindest einzuschränken, jedoch ohne dauerhaften Erfolg. Im Reich erließen die spätmittelalterlichen Kaiser und Könige im landesherrlichen Interesse zahlreiche Ausburgerverbote (u.a. in der Goldenen Bulle von 1356), die jedoch nie flächendeckend durchgesetzt werden konnten. Einerseits reichte dazu die Königsmacht im Mittelalter nicht mehr aus, andererseits hatte das Königtum auch kein echtes Interesse daran, die Landesherren auf Kosten der Reichsstädte dauerhaft zu stärken. Für Frankreich und die Niederlande lässt sich hingegen zeigen, dass Könige und Territorialherren das Ausburgerrecht teilweise dazu benutzten, um einen direkten Herrschaftszugriff auf ihre Untertanen (unter Umgehung der landesherrschaftlichen Ebene) zu erlangen. – Die Interessen der Städte an der Annahme von Ausburgern sind nicht völlig klat. Als Mittel einer eigenständigen städtischen Territorialpolitik, - wie die Forschung meist unterstellt hat -, war sie weitgehend ohne Nutzen, weil durch sie meist nur Rechtsansprüche auf Personen, nicht aber auf das Land selbst angemeldet werden konnten. Die Kontrolle der außerhalb des eigentlichen städtischen Herrschaftsbereichs lebenden Ausburger war schwierig, ebenso das Eintreiben von Steuern. Sanktionsinstrumente fehlten weitgehend. In diesem Zusammenhang sind auch die zahlreichen Versuche der Städte zu sehen, die Ausburgeraufnahme an teilweise sehr restriktive Bedingungen zu knüpfen, von der Einführung eines Udel (Bern) oder anders genannten Zinses über den Erwerb von Grund- oder Hausbesitz in der Stadt bis hin zu Verpflichtungen, während bestimmter Fristen (üblicherweise im Winter), in der Stadt Wohnsitz zu beziehen.“
Ende des Originaltextes. Die im Text angegebene Literatur wird hier nicht genannt. Die gibt es zu lesen im Stadtarchiv Meschede in Grevenstein oder in Arnsberg. Ein Ergebnis wird sein: der Begriff „Pohlbürger“ mit Hilfe der dankenswerten Forschungsergebnisse unseres Lehrers Franz Kroh bis 1952 ist jetzt nach 70 Jahren zu überprüfen, zu korrigieren. Gewiss gehört hier nicht her die „Machiavellische Intelligenz: Erst meine Macht, dann dein Recht“.
Aus dem Text von Franz Kroh: „Freienohler Pohlbürger“ folgt hier die Abschrift ihrer Namen auf Grund der Listen von 1460 / 1500 bis „in die jüngste Zeit“ (…1950): (1.) Becker, Thys; Hinrych Becker als Schöffe bei einer Gerichtsverhandlung im Jahr 1508. – (2.) Bergob, Claes, 1585 in der Krummen Straße, später in Winkelmanns Haus in der Twiete. – (3.) Durynk. – (4.) Feringh als „Kerkrichter“, d.h. Kirchenverwalter; (Feierings). – (5.) Froene, Claes, 1537 Besitzer des Fronen (=Herren-) Hofes. – (6.) Geisler (Gyzelerus-Giselher), Klays Geisler kurfürstlicher Richter zu Freienohl. – (7.) Herke, Johan Herman, Bürgermeister. – (8.) Jürgen, Tonys (Jürkes). – (9.) Kaiser, Jakob als Kerkrichter 1537; sein Bruder Johan Kaiser Vikar an St. Patrokli in Soest. – (10.) Kaulmann als Kirchenmeister 1533. – (11.) Kesseler, Claeß. – (12.) Korte, Johan und Hinrich. – (13.) Koster, Bernt; Agatha Kosterß 1539 Vormünderin „Unserer Lieben Frau“. – (14.) Krick, Claes. – (15.) Loerß, Engell (Leuers) gab freiwillige Armenspende in der Notzeit des Dreißigjährigen Krieges. – (16.) Mester, Hermen. – (17.) Rüter, Johan. – (18) Scheper, Tylman (1827 Gaudenz Schäfer). – (19.) Schillynck, Johan, Kerkrichter, 1533 Bürgermeister. – (20) Schoemacker, Nikolaus und Margaretha Micheln, Eheleute, 1619 Stiftung von 20 Talern für die Armen. – (21) Schroder 1537, Schröder 1781 am Hügel. – (22.) Smidt, Hermen, 1542 Bürgermeister; Schmidt „vor der rümker porten“ 1633. – (23) Snepper; Grundstück „Auf dem Schnepper“. – (24.) Solmeß, Jacob; 1685 Sollman; 1759 – 1781 Kerstholt gen. Solmes. – (25) Winkelmann, „Hanß in dem wynkele“ 1474; Loedewich §in deme Winkel“ (Winkelmann) 1542 Bürgermeister. – (26) Wylken, Johan, später Willeken. Anmerkung: Namen sind korrekt abgeschrieben; direkte Fortsetzung der Abschrift des Franz Kroh-Textes.
Vergleichen wir dieses Einwohnerregister mit den Einwohnern mit dem Schatzungs-(Steuer-)Register von 1685, so stellen wir fest, dass von den 44 Familien des Jahres 1537 nach circa 150 Jahren nur noch 14 ansässig sind; nämlich: Bergob, Düring, Fron, Geißler, Kaulmann, Keßler, Koster, Krick, Schmied, Schilling, Schroer, Solmann, Tilmann und Vering. Außerdem erscheinen im Schatzungsregister von 1759 noch die 5 Namen: Becker Jürgens, Kayser, Willecke und Winkelmann. An Stelle der übrigen um 1537 genannten Familien sind in größerer Zahl andere getreten Diese starke Bevölkerungsverschiebung einer sauerländischen Gemeinde (Freienohl) im 16. Und 17. Jahrhundert liegt zweifelsohne in einer erhöhten Sterblichkeit früherer Generationen begründet. Zudem hatte im Dreißigjährigen Krieg die große Pest gewütet. Wie es in einem Kirchenbuch heißt, sollen in Freienohl damals nur sieben Paar Eheleute am Leben geblieben sein. – Die genannten Familien, die von altersher in ihren ererbten „Pfählen“ ansässig sind, rechnen sich mit Stolz zu den „Pohl-„Bürgern, während die später Zugezogenen als „Buiterlinge“ (d.h. von buiten, von draußen) bezeichnet werden. Die Pohlbürger führen ihre ihre Familie zum Teil auf die alten 60 hufenberechtigten Bürger zurück, die in dergräflichen Freiheitsurkunde von 1364 mit ganz besonderen Vorrechten ausgestattet waren. Diese besaßen u.a. die freie Hude: freie Belieferung von Bauholz. Freies Fischerei- und Jagdrecht. – Die Hufenberechtigung war an die jeweilige Wohnung, an die „Sohlstätte“ (auch Solstätte) gebunden. Wer eine solche Sohlstätte erwarb, erhielt damit auch die alten Rechte. Im Jahr 1853 wurden die Bauholz-Gerechtsame der alten Sohlstätten gegen eine Entschädigung von ca. 100 Talern abgelöst. – Im Jahr 1865 kam auch die Hude-Berechtigung zur Ablösung. Es waren damals noch 44 hufenberechtige Personen vorhanden. Nach der Größe ihres Besitztums hatten sie Anspruch auf eine halbe, eine ganze oder zwei Berechtigungen und erhielten danach ihre Entschädigung. Insgesamt zahlte die Gemeinde an die Berechtigten die Summe von 510 Talern, 13 Silbergroschen und 11 Pfennigen.
Die Namen der 44 hufenberechtigten Personen waren:Wwe. Joh. Keßeler. Ludwig Geißeler, Johann Kueckenhoff, Adam Heckmann, Anton Trompetter-Peters, Josef Funcke-Schilling, Heinrich Flinkerbusch, Heinrich Sasse, G. Düring-Adams,Theodor Bracht, Gaudenz Kersthold, Gottfried Becker-Kaiser, Josef Kersthold, Heinrich Petz-Bergob, Kaspar Leineweber und dessen Schwester Ehefrau Poettchen, Kaspar Neise- Flinkerbusch, Bernard Toenne, Ehefrau Schreiner A. Stirnberg, Franz Humpert-Rochold, Franz Schwarzfaerber, Franz Kaspar Koester, Ferdinand Gasse, Fritz und Franz Koßmann (Voßhane), Eheleute Altenwerth, Eheleute B. Aßmann, Arnold Geißeler, Anton Neise-Müller, Jacob Meyer, Schlosser Feldmann, Kaspar Keßeler-Willke, Sattler Franz Poettchen, Philipp Weber, Heinrich Zacharias, Friedrich Schmitz, Franz Korte genannt Schmidten, Wwe Franz Poettchen-Ranten, Mathias Krick, Ehefrau Anton Hoemberg, die Pastorat, die Küsterei, Maurermeister Franz Goeckeler, Ludwig Neise (als Rechtsnachfolger von Johann Koßmann), Erben Georg Becker (Wwe und verehelichte Tochter Maria Anna), Johann Vogt.
Mit der Ablösung sind die alten Vorrechte erloschen, aber immer noch spricht man scherzhaft (1952) von Pohlbürgern und Buiterlingen. Einer von den Alteingesessenen meinte, wer Pohlbürger werden wolle, müsse erst in Freienohl einen Scheffel Salz verzehrt und drei bis vier Paar Schuhe abgelaufen haben. „Härnoo wärffe dai Sake buim ollen Klooren bekuiren!“ – Unter der Vogelstange aber und unter den Klängen der Tanzmusik sind Pohlbürger und Buiterlinge in bester Harmonie vereint. – Franz Kroh
Zusammenfassung:
Offen für Dank, Lob, Laudatio an die Pohlbürger und Buiterlinge in Freienohl ist die Erinnerung auch aufgrund der der historischen und geschichtlichen Textfassungen vom KAS-Lehrer Franz Kroh die Ausweitung der Lebensfelder in Freienohl rund um 2025! Angefangen sei bei unseren Fördervereinen für „ihren Verein“. Eine Zwischenbemerkung: über das Konzept und die Praxis von „Fördervereinen“ ganz allgemein informiert das Web: Wikipedia, dpd. Und lesenswert ist der Beitrag in der Westfalenpost am 12.08.2025: „Ohne Taufe unerwüscht?“ – Zu Freienohler Fördervereinen gehören also die Freienohler, Jung und Alt, Klein und Groß dieser Lebensfelder: die Krabbel-Gruppen unserer Kitas. Unsere zwei Kindertagesstätte: das Familienzentrum St. Nikolaus und der Regenbogen-Bewegungs-Kindergarten. Unsere St. Nikolaus Grundschule. Unsere KAS, Konrad Adenauer-Schule, Hauptschule. Die Weiter-führenden-Schulen: Realschulen, Gymnasien, Berufskollegs sind in den Nachbarstädten Meschede, Bestwig, Arnsberg, Neheim.
Kurz und knapp: Keine Macht beim Wod-Setting. Immer Wohlgefühl beim Word-Setting. Gut und schön! Und das Zitat von Hanna-Barbara Gerl-Falkowitz: „Geschichte ist der Humus, auf dem die Zukunft wächst!“
Textfassung, Abschrift: Heinrich Pasternak, 2020, aktualisiert August 2025.