- Details
Auf zum A-P-P und zur Inklusion mit Bernardine Flinkerbusch
In Freienohl zum A-P-P: zum Auto-Park-Platz oder auch Marktplatz, vorher Flinkerbusch-Hof und Bernardine Flinkerbusch, mit ihr zur Caritas plus Diakonie.
Etwas entfaltet, kurz erklärt:
Mitten in Freienohl ist der so genannte Marktplatz. So benannt von den Freienohler Gemeinde-Politikern. Psychopolitisch eine Denominatio extrinseca: eine äußerliche, nicht zutreffende Namengebung. Das zeigt das Wort: Auto-Park-Platz Tag für Tag. Anfaqngs, so um 1960, 1970 war hier „Markt“ ab und zu, nur etwas.
Ursprünglich befand sich auf dem Marktplatz der Flinkerbusch-Hof. Sehr viele und ausführliche Informationen: Texte, Bilder, Fotos sind zu finden im Web: Freienohler.de (auch mit Texten von HP), und anderen Adressen. Exzellente Freienohler Geschichte. Interessant sind auf dem Marktplatz diese zwei Blick-Punkte: Schweier´s Kreuz und der Bronze-Brunnen. Echtes Freienohler Kultur-Erbe! Vor Schweier´s Kreuz kann sinnvoll sein eine Erinnerung an das Leben auf dem Flinkerbusch-Hof und ins Beten einzutauchen. Beim Bronze-Brunnen vom Freienohler Künstler Bonifatius Stirnberg, 1933 in Freienohl geboren, ist wieder sehr sinnvoll das Sehen und Lesen im Web: Freienohler.de: Geschichte: Personen; und noch mehr Bilder (Wikipedia!) und Texte mit dem Namen Bonifatius Stirnberg.
Geschichtliches von früher ist wirksam für heute, für Caritas plus Diakonie und noch mehr. Darum nun weiter mit
Bernardine Flinkerbusch
Nichts für Neugierige! Nichts zum Nase-Rümpfen! - Nur kühle Akten bei Selbstverständlichkeiten beim zukunftsoffenen Zusammenleben!
Bernardine Flinkerbusch. Kind geblieben auch als Erwachsene und Mutter
Vielleicht auch versäumtes, vielleicht auch überfordertes Zusammenleben von Seiten Erwachsener mit einem Kind.
Und Freienohler lassen sie nicht im Stich.
Oder die Problematik, wenn Eltern sterben und ihr Kind, damals noch ein Mädchen, allein zurücklassen.
Oder: Akten sind nur Akten. So oder anders interpretierbar.
Im Amts-Archiv Nr. 1460: Rund 140 durchnummerierte Akten, manchmal 3 bis 5 Seiten zusammengehörig, manchmal früheres wiederholend. Für die Behörden ein ziemlicher Zeitaufwand. Für die Freienohler Amtsbehörde, bestehend aus den Eingesessenen und den eingezogenen, eingesetzten Beamten immer wieder Zeichen des Zusammenlebens.
Und für alle ein glückliches Ende? Die letzte bekannte Akte enthält das Gerichtsurteil der Königlichen Amts-Anwaltschaft Meschede vom 18. Dezember 1880: das Urteil zu einer Haft von 14 Tagen. Eben vor Weihnachten. Ob Bernardine Flinkerbusch da gestorben ist? Wo war sie in Haft? In Meschede? In Freienohl ist Bernardine Flinkerbusch nicht gestorben. Sie steht nicht im Freienohler Kirchhofs-Register. Kirchhofs-Register anderer Gemeinden und Einrichtungen wurden nicht ausgewertet.
Die Eltern und Geschwister von Bernardine Flinkerbusch:
Ihr Vater ist der Köhler und Ackerer Georg Flinkerbusch, gestorben am 8. September 1840 mit 53 Jahren. Tochter Bernardine war da 11 Jahre jung und Schulkind, wenn es für sie als Mädchen schon die Schule gab; eigentlich nicht. Wer weiß, wo und wie und wann ein Köhler arbeitet, weiß, dass Bernardine vom Vater wohl kaum etwas „gehabt“ hat.
Ihre Mutter ist Elisabeth Flinkerbusch geb. Goebel, gestorben am 10. Januar 1845 mit 56 Jahren. Tochter Bernardine war da 16 Jahre jung und „aus“ der Schule. Ihre Mutter war 40 Jahre alt, als sie Bernardine geboren hatte.
Geheiratet hatten Johann Georg Flinkerbusch und Maria Elisabeth Goebel am 5. November 1816; Trauzeugen waren Caspar Flinkerbusch und Agatha Lenze
Alte Haus-Nr. 25, Parzelle 900; Bergstr. 26, Im Jahr 2009 Heike Flechtner.
Die Kinder dieses Ehepaars Georg und Elisabeth Flinkerbusch aufgrund der Einwohnerliste von 1846 (AA 2170) und mit dem dort angegebenen Lebensalter von 1846; danach die hier genannten Geburtsjahre (die also um 1 Jahr verschoben sein können):
Caspar Flinkerbusch, geb. 1821;
Gertrud Flinkerbusch, Magd, geb. 1825;
Bernardine, auch genannt: Dina Flinkerbusch, geb. 1. Februar 1829;
Heinrich Flinkerbusch, geb. 1833.
Vielleicht der oben angegebene Sohn Franz Caspar Flinkerbusch hat geheiratet Franziska
Köster am 20.12.1856.
In der Einwohnerliste von 1849, Alte Haus-Nr. 25 werden Caspar und Bernardine Flinkerbusch genannt, aber nicht Heinrich Flinkerbusch. Dieser Heinrich Flinkerbusch taucht auch bei den anderen Familien Flinkerbusch in Freienohl nicht auf; auch nicht im Freienohler Kirchhofs-Register bis 1850, auch nicht bis 1908; vielleicht ist er aus Freienohl weggezogen.
Dinas Leben: draußen, betteln, vagabundieren, freilich nicht skandalieren.
„Mama, ich bin mal eben draußen!“ - „Aber nicht so lange!“ - Als auch ihre Mutter gestorben war, sagte sie vielleicht keinem mehr Bescheid. Oder ihr Bruder hat gesagt: „Dina ist ja alt genug.“ Freunde? Wohl kaum. Oder hat sie draußen welche gesucht? - Wir wissen es nicht.
Aus einer späteren Akte „Personal-Nachrichten der Bernardine Flinkerbusch aus Freienohl behufs der Aufnahme in das Arbeitshaus Benninghausen“. Aus der Spalte über Schul- und Religionsunterricht: „Hat die katholische Elementarschule ihres Heimatortes besucht; wegen ihrer Trägheit und Nachlässigkeit jedoch mit nur mit geringen Erfolgen des Schreibens ist sie auffallenderweise gänzlich unkundig und Gedrucktes liest sie dürftig.“ (9. Juli 1868, AA 1460)
Mit 21 Jahren wird Bernardine Flinkerbusch wohl zum ersten Mal aktenkundig:
„Am 21. März 1851 erhält sie vom Königlichen Kreisgericht in Arnsberg das Urteil und muss zur Verbüßung ihrer Strafe in die Corrections-Anstalt zu Benninghausen (Besserungs-Anstalt, Arbeitshaus, „fast ein Gefängnis“, bei Geseke): „Ihrem eigenen Geständnis zufolge in Hellefeld gebettelt, trotz der Vorhaltungen und Ermahnungen ihres Vormunds Heinrich Lenze aus Freienohl (sie hatte ja keine Eltern mehr), die sie ebenfalls einräumte (zugab) dennoch hat sie sich keiner ernsten Tätigkeit zugewandt. Die ihr besorgte Anstellung als Magd bei Holing in Körbecke hat sie im September verlassen. Bei ihrer Verhaftung am 30. Januar 1851 hat sie sich ohne bestimmte Beschäftigung an verschiedenen Orten aufgehalten... 4 Monate ohne Unterkommen gewesen... früher nicht bestraft... das Betteln auch nicht als Gewerbe betrieben, sonder nur Flachs zum Spinnen gebettelt... dafür aber auch wieder als arbeitsscheues Mädchen bekannt...dass die Angeklagte wegen Vagabundierens und Bettelns mit 7 Wochen Gefängnisstrafe belegt, nach ausgestandener Strafe in eine Corrections-Anstalt zu bringen, der Angeklagten sind die Untersuchungs-Kosten zur Last zu legen.“
Der Freienohler Amtmann von Devivere notiert zur Information an ihre Brüder (ausdrücklich!) (Caspar wohnt 1849 mit ihr zusammen; aber ihre Schwester Gertrud und Bruder Heinrich nicht?) und an Heinrich Sasse, Gemeinde-Verordneter) am 5. April 1851 u.a.: „Um jedoch diesen Keim zum Vagabundieren in der Bernardine Flinkerbusch zu ersticken, dürfte es angemessen sein, dieselbe auch wenigstens ein halbes Jahr in die Besserungs-Anstalt zu Benninghausen zu befördern... Sie hat über ein Jahr bei dem Gutsbesitzer Linneborn zu Schnellenhaus gearbeitet... Ihr fehlten nicht Gelegenheiten zur Arbeit... Ihr Bruder Caspar: Sie war zu faul, sich selbst das Nötige zu verschaffen... keine Verwandten noch sonst jemanden besitzt, die sich ihrer gehörig annehmen...“
Am 5. Mai 1851 wird sie aus dem Gefängnis in Arnsberg entlassen und soll sich bei der Polizei-Behörde in Freienohl melden mit dem „Entlassungsschein“. Auf dem steht u.a. dieses „Signalement: Alter: 21 Jahre; Religion: katholisch; Größe 5,3 (etwa 1,65 m); Haar: schwarz; Stirn: breit; Augenbrauen: schwarz; Augen: braun; Nase: spitz; Mund: ordinär (1851 nicht negativ gewichtet, sondern: normal); Kinn: rund; Bart: /; Gesichtsausdruck: rund; Gesichtsfarbe: blass (7 Wochen im Gefängnis!); Gestalt: stark.“ - Amtmann Devivere notiert noch, dass Bernardine Flinkerbusch ihren Wohnsitz bei ihrer Schwester (Gertrud, verheiratet mit Fritz Schwingenheuer) in Hüsten nehmen wird und dass die dazu bereit ist (ihre Schwester aufzunehmen).
Am 15. Mai 1851 empfiehlt Landrat von Lilien dem Amtmann Devivere für die Bernardine Flinkerbusch eine „Unterbrechung zwischen dem Gefängnis und dem Aufenthalt in der Besserungs-Anstalt in Benninghausen bis zum 12. September... auch wegen Mangel an Raum daselbst... bis dahin soll die Schwester verheiratete Schwingenheuer berichten...“
Aus Hüsten teilt der Amtsverweser Kuhlmann am 20. Mai 1852 mit, dass die „hergebrachte Bernardine Flinkerbusch sich nur eine Nacht in Hüsten aufgehalten hat und sich wieder entfernt hat, wohin ist unbekannt.“
Der Freienohler Polizeidiener Kaulmann informiert den Amtmann, dass die Bernardine Flinkerbusch seit 2 Tagen wieder hier ist.
Am 28. Mai 1851 erklärt sich der Polizeidiener Hölter bereit, die Bernardine Flinkerbusch bei sich als Magd arbeiten zu lassen.
Fast ein Jahr lang schweigen die Akten (AA 1460).
Am 7. März 1852 wird Bernardine Flinkerbusch aus dem Arnsberger Gefängnis entlassen nach Hüsten zu Fritz Wulf.
Die Leitung in Benninghausen benachrichtigt Amtmann Devivere, dass sie mit einer Begründung des Landrats von Lilien die Bernardine Flinkerbusch nicht aufnehmen kann. Die wird aber nicht genannt; nur: nach Hölter in Hellefeld war sie beim Landwirt Anton Schlüter in Stockum.; wahrscheinlich war kein Platz in Benninghausen, Oder hatte die Leitung von Benninghausen die Erfahrung gemacht, dass das Leben in Benninghausen keine Hilfe für Bernardine Flinkerbusch ist? So etwas steht selbstverständlich nicht in den Akten.
Im Mai 1952 ist Bernardine Flinkerbusch in Freienohl auf Gemeindekosten „neu bekleidet“ worden. Sie berichtet dem Amtmann Devivere, dass „ich mich hier in Freienohl und Umgegend herumgetrieben habe, Nachtquartiere in Scheunen und Ställen gewonnen, habe die Nacht im Walde unter freiem Himmel zugebracht, Nahrung habe ich von mildtätigen Menschen erhalten.“
Amtmann Devivere informiert den Landrat von Lilien, dass der Polizeidiener Hölter die Bernardine Flinkerbusch nach Benninghausen gebracht habe. Sie habe sich von da aber wieder entfernt und sei in Lippstadt aufgegriffen und in Arnsberg wieder abgeliefert worden.
Der Staatsanwalt Plassmann in Arnsberg teilt am 28. Mai 1852 dem Amtmann Devivere mit: „Ich bin der Ansicht, dass ein Vergehen gleicher Art nicht zur gerichtlichen Verfolgung gelangen kann. Euer Hochwohlgeboren (heutzutage: Sehr geehrter Herr...) muss ich daher überlassen, für Unterbringung der Bernardine Flinkerbusch solange Sorge zu tragen, bis deren Aufnahme in der Besserungsanstalt (Benninghausen) erfolgen kann.“
Aus der Akte ist nicht ersichtlich, ob der Transport – so hieß das damals – durch den Polizeidiener Hölter in der zeitlichen Abfolge jetzt erst erfolgen müsste.
Ratlosigkeit, Hilflosigkeit in Freienohl?
Amtmann Devivere fragt den Vormund von Bernardine Flinkerbusch: Gastwirt Heinrich Lenze gnt. Lichte, ob er anstelle der Unterbringung der Bernardine Flinkerbusch beim Franz Georg Schwefer und mit der offen gelegten Bezahlung eine bessere Lösung wüsste bis zur Unterbrung in Benninghausen? Heinrich Lenze gnt. Lichte (Alte Haus-Nr. 155; Gastwirt, Krämer, Bäcker; 56 Jahre) ist mit Franz Georg Schwefer (Alte Haus-Nr. 54; Ackermann, 58 Jahre) einverstanden, „er habe nichts gegen ihn zu erinnern“ (einzuwenden).
Zur Bekleidung von Bernardine Flinkerbusch überweist Arnsberg am 19. Juni 1852 Geld als „Vormundschaftssache“ an die Freienohler Gemeindekasse.
Am 14. Juli 1852 schreibt der Landrat von Lilien an den Amtmann Devivere, die Aufnahme von Bernardine Flinkerbusch in Benninghausen könne erst am 30. August erfolgen: „alle Räume der Anstalt sind besetzt“.
Vormund Heinrich Lenze teilt dem Amtmann Devivere mit, dass Franz Georg Schwefer die Bernardine Flinkerbusch nicht mehr anstellen kann. Aber der Polizeidiener Hölter in Hellefeld ist bereit, sie aufzunehmen. Er schickt dem Amtmann im September 1852 eine Rechnung für neue Bekleidung für Bernardine Flinkerbusch: 2 Hemden, 1 wollenes Kleid, Wolle für 1 Kleid, 1 Tuch für 1 Schürze, 1 Schürze, Garn für Strümpfe, „neue Sachen“ (?).
Der Schuster Harmann von Altenhellefeld braucht sein Geld für die Schuhe von Bernardine Flinkerbusch; am 24. Oktober 1852.
Benninghausen kann erst im Februar 1853 die Bernardine Flinkerbusch aufnehmen; eine Nachricht vom 24. Dezember 1852.
„Am 23. August 1853 kann Bernardine Flinkerbusch aus der hiesigen Anstalt wieder entlassen werden. Die Führung war befriedigend. Ihr Fleiß hingegen nur mittelmäßig, indem sie öfters zur Arbeit angehalten werden musste.“ Es gab drei „Zeugnis-Noten“, „befriedigend“ ist die mittlere. Auf dem amtlichen Entlassungs-Formular steht: „Reise-Route für Bernardine Flinkerbusch nach Freienohl von Benninghausen über Soest, Arnsberg zum Amtmann Devivere, - beiliegend Reisegeld: 10 Sgr.“
Polizeidiener Kaulmann berichtet am 29. Oktober 1853: Bisher hat sich Bernardine Flinkerbusch bei Anton Lenze aufgehalten. Jetzt ist Küster (auch Lehrer, Organist) Leismann bereit, sie aufzunehmen als Magd bei Bezahlung an ihn seitens der Gemeinde. Er bittet auch um Geld für Bekleidung der Bernardine Flinkerbusch. Seine Frau kümmet sich um sie.
Am 26. November 1853 berichtet Polizeidiener Kaulmann auf dem Amt im Auftrag von Frau Leismann, dass Bernardine Flinkerbusch zwar 3 Hemden besitzt, die seien aber sehr schlecht. Kaulmann erhält Geld, um neue zu besorgen. - Das Freienohler Amt erhält das Geld von der Arnsberger Behörde zur „Vormundschaftssache Flinkerbusch“.
Am 27. Dezember 1853 notiert Amtmann Devivere den Bericht von Lehrer Leismann, dass Bernadine Flinkerbusch das Haus Leismann verlassen hat am 21. Dezember, als Leismann einen Tag mit seiner Frau abwesend war, die Gertrud Becker (wohl die Magd im Haus Leismann) hatte ihm – Leismann – berichtet, dass die Bernardine Flinkerbusch „zum Frühstück Fleisch gefordert habe, den ganzen Tag aber nicht die geringste Arbeit verrichtet und sich am Abend aus seinem Haus unter Mitnehme ihrer sämtlichen Kleidungsstücke mit Ausschluss des Leinens entfernt habe, ohne wieder zurück zu kehren. Einen Grund vermag Leismann nicht anzugeben. Am Abend habe sie noch seine 2 Eimer zur Hand genommen, um Wasser zu holen; die Eimer habe er später bei dem Notbrunnen (?) in der Nähe des Hauses von Kaspar Düring wieder gefunden. Der Aufenthalt der Bernardine Flinkerbusch sei ihm nicht bekannt, vielleicht im Kirchspiel Hellefeld in der Gemeinde Visbeck. - Ein „Steckbrief“ wird bekannt gegeben: 22. Februar 1854 berichtet der Polizeidiener Hölter dem Amt, dass er den Aufenthaltsort der Bernardine Flinkerbusch bis jetzt nicht habe ermitteln können.
In einem Schreiben an den Amtmann Devivere am 14. Februar 1854 wird Bernardine Flinkerbusch in den Akten zum ersten Mal als „schwachsinnig“ bezeichnet – von Lehrer Leismann.
Am 28. Februar 1854 informiert Amtmann Devivere das „Amtsblatt“ in Arnsberg; am 11. März 1854 erscheint dann in „Öffentlicher Anzeiger als Beilage zum 10. Stück des Amtsblattes“ der „Steckbrief“ von Bernardine Flinkerbusch. In der „Person-Beschreibung“ steht u.a. „22 Jahre; 5 Fuß, 2 Zoll groß (etwa 1.65 m); gewöhnlicher Mund, gute Zähne; rundes Kinn und Gesicht; gesunde Gesichtsfarbe und ist gesetzter Statur“.
Am 28. April 1854 informiert der Polizeidiener Hölter den Freienohler Bürgermeister Thüsing, dass sich Bernardine Flinkerbusch „ in der Nacht vom 22. auf den 23. April heimlich von mir entfernt hat und habe ich bis jetzt ihren Aufenthalt nicht ermitteln können; wahrscheinlich bekleidet gewesen mit: baumwollenes Kleid, neuer Unterrock, blauwollene Strümpfe, Schuhe mit Riemen, schwarzwollenes Tuch“.
Bürgermeister Thüsing veranlasst einen weiteren Steckbrief im Amtsblatt, im Öffentlichen Anzeiger vom 5. Mai 1855.
Im August 1855 wird Bernardine Flinkerbusch in Endorf „aufgegriffen“ (Polizei-Sprache). Bürgermeister Thüsing überweist an den Allendorfer Bürgermeister Riedel die Unkosten.
Am 4. September 1855 verurteilt das Königliche Kreisgericht zu Arnsberg Bernardine Flinkerbusch wegen Vagabundieren und Betteln zu einer zweimonatigen Gefängnisstrafe und anschließend zum Unterbringen in ein Arbeitshaus (gemeint ist Benninghausen, ohne Zeitangabe) und legt ihr zur Last die Kosten des Verfahrens. - Teilnehmer des Gerichts: Kreisgerichtsdirektor Rocholl, Kreisgerichtsrat Seiberts, Kreisrichter Lentze. Bekannte, geläufige Namen.
„Am 4. September 1855 hat Bernardine Flinkerbusch die Strafhaft in Arnsberg angetreten“ (angefangen).
In einer Information des Kreisgerichts Arnsberg vom 5. Oktober 1855 steht noch u.a., dass sie – bevor die beim Polizeidiener Hölter aufgenommen worden war, bei ihrer Schwester Witwe Theile in Uentrop gelebt hat (aktenmäßig – AA 2170 für 1846 - hat sie nur 1 Schwester: Gertrud Flinkerbusch).
Der Aufenthalt in Benninghausen ist „für 1 Jahr bestimmt“, so der Landrat in Arnsberg von Lilien am 19. November 1855. „Die Entlassung soll nur dann erfolgen, wenn die Führung der Bernardine Flinkerbusch für ihre Besserung spricht, andernfalls ist wegen Verlängerung der Haft zu berichten.“
Zwischen der Gefängniszeit und Benninghausen besteht eine Wartezeit von 2 Monaten. Die Schwester Witwe Theile ist nicht bereit, ihre Schwester zwischenzeitlich aufzunehmen. Der Freienohler Wirt Schwefer ist bereit bei einer Bezahlung von 6 Sgr täglich; das geschieht so. Die „Aufnahme der gedachten Condemnatin Bernardine Flinkerbusch kann erst am 11. Juni k.J. erfolgen“ (der eingeplanten Angeklagten; kommenden Jahres = 1856), teilt der Oberdirektor von Benninghausen dem Bürgermeister Thüsing mit am 27. November 1855.
Daraufhin kein Befund in den Akten. Also kümmert sich Wirt Schwefer und mit ihm die Freienohler Gemeindekasse und mit ihr die Freienohler Gemeinde-Verordneten mit dem Rendanten, dem Kassen-Verwalter, um Bernardine Flinkerbusch, inzwischen 26 Jahre alt.
Nach ihrer Entlassung aus Benninghausen am 9. Juni 1857 „überbringt“ Polizeidiener Hölter die Bernardine Flinkerbusch zum Gutsbesitzer Linneborn zu Schnellenhaus, der bereit ist, sie im Dienst aufzunehmen. Sie unterzeichnet den Vertrag mit 3 Kreuzchen beim neuen Amtsverweser Boese. Die „Reise-Route“ geht wieder über Soest, Arnsberg nach Freienohl. „Von Linneborn entfernt sie sich gleich wieder.“
Zum 9. Juni 1857 steht in der Polizei-Akte AA 1475: In einer Liste vom 28. Dezember 1858 über entlassene Sträflinge aus Gefängnissen und Correktions-Häusern: „Dina Flinkerbusch, entlassen am 9. Juni 1857, Betteln und Vagabundieren als Grund für Correktions-Anstalt; Dauer: 1 Jahr; für sie ist eine Herrschaft (vorhanden, Linneborn), für ihre Unterhaltung zahlt (heutzutage: Unterhalt) die Orts-Armenkasse monatlich 3 Taler; Betragen: zweifelhaft“ (schlechteste der 3 Zeugnis-Noten).
Am 29. Mai 1858 ist sie wieder bei ihrer Schwester Witwe Theile in Uentrop (33 Jahre alt). Sie aber kann und will ihre Schwester Bernardine nicht bei sich behalten; Gründe sind nicht aktenkundig; am 14. Juni 1858.
Sie ist wieder in Freienohl, untergebracht bei Johann Kückenhoff. Bezahlt werden für sie Kleidung und 1 Paar Schuhe bei Helnerus; am 18. Juni 1858. Am 25. Februar 1859 gibt Johann Kückenhoff auf dem Amt bekannt, „Bernardine Flinkerbusch hat sich vom 18. Dezember 1858 bis zum 24. Februar 1859 aus seinem Haus entfernt, ohne nur mir oder meinen Angehörigen Meldung davon gemacht zu haben, unter Mitnahme ihrer zum größten Teil auf Rechnung der hiesigen Gemeinde-Kasse beschafften Effekten (Kleidung usw.) und es ist bis jetzt über ihr Verbleiben nichts bekannt geworden...“ - Seltsam: 2 Monate, mitten im Winter, ohne Information ans Amt oder: Vielleicht ist sie ja morgen wieder da. Dann ist sie wohl doch wieder aufgetaucht oder aufgefunden worden. Denn: Arnsberg, am 10. März 1859: „Cito! (Eilig!) Nach Lage der Sache scheint die Festsetzung einer Nachhaft in der Arbeits-Anstalt Benninghausen gerechtfertigt.“ Benninghausen am 13. März 1859: „Die Aufnahme kann sofort erfolgen.“
Am 10. Mai 1860 wird Bernardine Flinkerbusch aus Benninghausen entlassen. „Die Führung war gut.“ Das ist von den drei Zeugnis-Noten die beste.
Durch Polizeidiener Hölter (manchmal mit dem Vornamen Franz, manchmal Anton, urkundlich: Anton) am 12. Mai 1860 hingebracht zum Vorsteher Friedrich Wiegenstein in Meinkenbracht.
Vom 30. Oktober 1860 der TOP 766 der Gemeindeversammlung: Aufgrund des Vortrags des Vorstehenden Boese wurde beschlossen, dem Vorsteher Wiegenstein für die Verpflegung der geistesschwachen Dina Flinkerbusch die tägliche Vergütung von 2 ½ Sgr zu gewähren, dabei erkannte man diesen Satz noch für sehr niedrig an. (AA 402) Eine Konsequenz seitens der Freienohler Ratsversammlung ist nicht aktenkundig. Jedenfalls: Freienohl vergisst sie nicht.
Noch zweimal: am 15. April 1861 und am 21. Juli 1861. Als sie „wieder von der Stelle von Friedrich Wiegenstein fortgelaufen ist, kommt sie nach Warstein bei Franz Gerke“, dann nach Obersalwey (kein Datum aktenkundig).
Vom 23. Dezember 1861 bis zum 26. August 1862 ist Bernardine Flinerbusch beim Polizeidiener Hölter in Hellefeld untergebracht.
Gemeinde-versammlung, 11. April 1862, TOP 854: Die Gemeinde-Versammlung beschloss, den Polizeidiener Hölter für die Verpflegung der Dina Flinkerbusch mit 5 Silbergroschen täglich aus der Gemeindekasse zu bezahlen. Zugleich beschloss der Vorstand, die Flinkerbusch einstweilen bei Hölter noch zu belassen, da dieselbe voraussichtlich nicht billiger unterzubringen sei. - „Billiger“ konnte bedeuten: preiswerter und - unabhängig vom Geld – gerechter; ihr Lebensalter 1862 etwa 33 Jahre.
Unentgeltlich untergebracht ist sie am 29. August 1862 beim Landwirt Johann Hachmann in Oeventrop, Ehefrau Hachmann ist eine geb. Flinkerbusch, Schwester von Dina.
Am 22. ...(nicht lesbar) „nochmals beim Polizeidiener Hölter“. Auch am 12. Dezember 1862. Hölter wird für Bernardine Flinkerbusch aus der Freienohler Gemeindekasse bezahlt am 23. Dezember 1862, am 27. Dezember 1862, am 22. Februar 1863 und am 10. April 1863.
Ab dem 22. März 1863 ist Bernardine Flinkerbusch zu ihrer Schwester Witwe Theile nach Uentrop gezogen; die wird für ihre Hilfe bezahlt.
Vom 27. März 1863, Gemeinde-Versammlung Freienohl: TOP 905: Die Rechnung des Wilhelm Schneider in Hellefeld über gelieferte Kleidungsstoffe für die beim Polizeidiener Hölter untergebrachte Dina Flinkerbusch wurde im Betrag von 1 Taler, 20 Silbergroschen zur Zahlung auf die Gemeindekasse übernommen.
Am 15. Juni 1863 erscheint Frau Göckeler gnt. Hirschberger auf dem Amt. Sie erklärt sich im Namen ihres Mannes Wirt Caspar Göckeler bereit, die zur Zeit bei Johann Kückenhoff untergebrachte Bernardine Flinkerbusch in ihrem Haus aufzunehmen mit der entsprechenden Vergütung. „Natürlich muss es dann gestattet sein, das Mädchen in ordnungsmäßiger Weise zur Arbeit gebrauchen zu dürfen. Eine ordentliche Haltung und Behandlung und Kontrollierung des Mädchens kann ich zusichern...“ Einverstanden sind die Gemeinde-Versammlung und Johann Kückenhoff.
Gemeinde-Protokoll 18. Juni 1863: TOP 921: Bernardine Flinkerbusch war dem Polizeidiener Hölter in Hellefeld entlaufen, dann untergebracht bei Johann Kückenhoff hierselbst und nun beim Wirt Caspar Göckeler. Alle werden zur täglichen Verpflegung aus der Gemeindekasse bezahlt. Dafür hat sich Frau Göckeler gnt. Hirschberger eingesetzt. - Aus dem Trauungsregister: Wirt Caspar Göckeler ist verheiratet am 31.7.1860 mit Sophia Justina Franziska Wiedemann aus Göttingen, acatholica (zumeist: evangelisch). - Aus dem Sterberegister: Ihr Kind Ernst Göckeler von Hirschberg (ausdrücklich dabeistehend): geb. 17.6.1862; gest. 30.5.1863. - Anmerkung: Vielleicht kommt Frau Göckeler wohnmäßig aus Hirschberg, gebürtig aus Göttingen; darum ihr Beiname und die Anmerkung beim Kind.
Am 13. Oktober 1863 ist Bernardine Flinkerbusch vom Polizeidiener Kaulmann von Uentrop zum Wirt Caspar Göckeler gebracht worden. -
Am 2. November 1863 diese Amts-Notiz: „Göckeler hat heute die Verpflegung der Flinkerbusch gekündigt, weil es mit ihr nicht zum Aushalten sei.“ - Am 4. November 1863: „Die Dina Flinkerbusch hat sich am 3. November abends wieder entfernt, nachdem sie ihre Kleidungsstücke zum Teil bei ihrem Vetter Georg Flinkerbusch niedergelegt hat.“ - Göckeler ist für die Zeit der Verpflegung der Bernardine Flinkerbusch vom vom 13. Oktober bis zum 3. November aus der Gemeinde-Kasse bezahlt worden am 6. November 1863.
Gemeinde-Versammlung am 6. November 1863, TOP 932: Caspar Göckeler-Hirschberger werden die Verpflegungskosten vom 13. Oktober bis 3. Novemer bezahlt für die aus seinem Haus wieder entlaufene Bernardine Flinkerbusch.
Am 20. November 1863,TOP 943: Die Gemeinde-Versammlung erklärte sich damit einverstanden, dass die dem Kaspar Göckeler hier wieder entlaufene Dina Flinkerbusch dem Polizeidiener Hölter in Hellefeld gegen die geforderte Vergütung von täglich 3 Silbergroschen wieder in Pflege gegeben werde.
Sie hat bei Hölter wieder ein Unterkommen. Er wird dafür bezahlt; am 9. Dezember 1864, am 20. November 1865.
Bernardine Flinkerbusch ist schwanger. 36 Jahre alt. Noch ist nicht aktenkundig, dass Hölter der Vater des Kindes ist.
Am 26. März 1866 tagt die Gemeinde-Versammlung von Herblinghausen, dem Wohnort von Anton Hölter und Bernardine Flinkerbusch; Herblinghausen gehört zu Hellefeld. Aus dem Protokoll: Die Gemeinde Freienohl bezahlt dem Hölter zwar die Unterkunft und Verpflegung der Bernardine Flinkerbusch, aber „die Flinkerbusch soll aus der hiesigen Gemeinde entfernt werden und alle Nachteile, die durch die Flinkerbusch entstehen, der hiesigen Gemeinde abzunehmen. Weiter war nichts zu verhandeln...“ Unterschriften.
Randnotizen vom Amtmann Ley am 27. März 1866: „Einen Arzt herbeizuführen und durch das Attest eines solchen die Zeit der Niederkunft nachzuweisen!“
„Am 3. April 1866 in der Hebammen-Lehr-Anstalt in Paderborn angefragt, ob die Flinkerbusch in der dortigen Entbundungs-Anstalt aufgenommen werden kann.“ So eine Notiz vom Amtmann Ley.
Am 7. April 1866 antwortet der Anstalts-Direktor Dr. Evercen u.a.: „Die Flinkerbusch kann kommen, wenn sie sich in den letzten drei Wochen der Schwangerschaft befindet.“
Am 17. April 1866 erhält Polizeidiener Hölter für sich und Bernardine Flinkebusch das Reisegeld von der Freienohler Amtskasse. „Er soll auch das Schreiben, das Attest des Dr. Freusberg aus Arnsberg mitnehmen, und zeitig die Fähigkeit der Flinkerbusch behufs derer Abholung hierher Nachricht geben.“ So Amtmann Ley. Auf dieselbe Seite schreibt Hölter: „Fünf Taler Reisekosten Vorschuss für meine Mutter habe ich heute empfangen.“ Also reisen nach Paderborn: Bernardine Flinkerbusch in Begleitung von Mutter und Sohn Hölter und diese beiden reisen wohl auch sogleich wieder zurück.
Für den Akten-Leser ist hier zum ersten Mal die Mutter vom Schäfer und Polizeidiener Hölter erwähnt; später die „Witwe Hölter; der Polizeidiener lebt also mit seiner Mutter zusammen; sein Vater ist verstorben. Die wahren Gründe für das Leben der Bernardine Flinkerbusch bei den beiden Hölters bleiben sicher unbekannt.
Am 3. Mai 1866 informiert Dr. Evercen aus Paderborn die „Amtsverwaltung“ in Freienohl, „dass die Bernardine Flinkerbusch entbunden hat und am Montag, den 7. abgeholt werden kann“. Den Geburtstag gibt der Arzt nicht an, auch nicht, ob das Kind ein Junge oder ein Mädchen ist. Später wird aktenkundig:am 20. April 1866, ein Junge: Friedrich.
Am 8. Mai 1866: Johann Lange gnt. Kleinschmied in Freienohl holt Bernardine Flinkerbusch mit ihrem Kind nach Freienohl. Er ist auch bereit – und das wird vom Armenvorstand genehmigt und bezahlt – die Beiden bei sich „in Kost und Logis zu nehmen. Die Beiden sind heute Vormittag durch die Witwe Hölter hierher zurückgebracht worden.“ Die ganz genaue Route bleibt wohl etwas rätselhaft.
Amtmann Ley notiert: „Am 26. Mai 1866 ist die Flinkerbusch abermals abwesend und wurde dieselbe früh abends dem Lange wieder zwänglich (zwangsweise) zugeführt.“
Der nächste Akten-Befund erst am 25. Januar 1867 vom Königlichen Kreisgericht Arnsberg: „Die Witwe Theile in Uentrop, Schwester von Bernardine Flinkerbusch, bittet um Auskunft über den Aufenthalt ihrer Schwester mit ihrem neun Monate alten Kind. Seit 3 Monaten ist sie aus Freienohl verschwunden. Bei dieser Jahreszeit ist für das Leben des Kindes zu fürchten.“
Am 9. Februar 1867 lässt Amtmann Ley Suchanzeigen bekannt geben in Meschede, Eslohe, Allendorf und Hüsten.
Am 28. Februar 1867 „bringt dringend in Erinnerung“ Arnsberg die „Vormundschaftssache“ nach der Suche. Amtmann Ley bestätigt, dass er die Bekanntmachungen wiederholt hat.
Vormund des Kindes ist Adam Pöttgen in Freienohl..
Am 20. März 1867 informiert Amtmann Ley das Gericht in Arnsberg: „Heute ist das Kind und seine Mutter hierher aus dem Amt Hüsten zurück und einstweilen bei dem Vormund Pöttgen auf Kosten der hiesigen Gemeinde untergebracht worden.“
Gemeinde-Versammlung vom 8. April 1867, TOP 1204: Das mit dem Adam Pöttgen von hier hinsichtlich der Verpflegung der Dina Flinkerbusch und ihres 6 Monate alten Kindes getroffene Abkommen, worauf diese Beiden unterm 20. des Vormonats (20. März) dem Pöttgen gegen eine tägliche Vergütung von 7 Sgr in Pflege übergeben worden sind, wurde genehmigt.
Gemeinde-Versammlung vom 28. Juni 1867, TOP 1212: Siehe oben TOP 1204: Es wurde beschlossen, dem Adam Pöttgen an Verpflegungskosten für die bei ihm mit ihrem Kind untergebrachte Bernardine Flinkerbusch vom 1. Juli ab statt der bisherigen 7 Sgr: 8 Sgr pro Tag zu gewähren.
Am 11. Juli 1867 ist Bernardine mit ihrem Kind „wieder entwichen“, zeigt Pöttgen im Amt an. Amtmann Ley startet sofort die Such-Bekanntmachungen durch die Polizei in Eslohe, Hüsten, Meschede; die Transport-Kosten werden durch die Gemeinde-Kasse bezahlt.
Was sich zwischenzeitlich ereignet hat, ist nicht aktenkundig.
Am 2. April 1868 schreibt die Königliche Regierung in Arnsberg, Abteilung des Inneren (zuständig wegen der „Vormundschaftssache“): „Nach Lage der Sache erscheint die Festsetzung einer Nach-Haft in der Arbeits-Anstalt zu Benninghausen gegen die Bernardine Flinkerbusch aus Freienohl gerechtfertigt.“ Amtmann Ley soll eine Charakteristik der Bernardine Flinkerbusch innerhalb von 5 Tagen einreichen. Darin wird „eine Detention („Haft“) von mindestens 2 Jahren beantragt, da die früheren kürzeren Fristen ihren Zweck gänzlich verfehlt haben.“
Anmerkungen aus der Jetztzeit: Aktenkundig sind nicht mögliche Überlegungen, Fragen, Gründe, Ursachen, warum eine solche „Haft“ nicht geholfen hat, auch nicht helfen wird...
Also folgt am 17. April 1868 der „Transport-Zettel“ für Bernardine Flinkerbusch. Gendarm Maahsen ist der „Transport-Führer“. Angefügt ist noch die Rechnung vom Schuster Grünberg, Arnsberg, für 1 Paar Schuhe: „Beglaubigt mit dem Bemerken, dass die Flinkerbusch ohne Beschaffung der Schuhe nicht gut zu transportieren wäre, weil die vorhandenen total unbenutzbar waren.“
Über das Kind, ob sie es bei sich gehabt hat, ist nichts aktenkundig.
Am 17. August 1868 war der Amtmann von Eslohe um „Requisition“ gebeten worden, um eine Information: „Der Schäfer Anton Hölter zu Nieder-Eslohe besitzt aufgrund hiesiger Ermittlungen gar kein Vermögen. Hölter ist bei einigen hiesigen Landwirten in Diensten und hat seinen Lohn gänzlich und sogar im voraus erhalten; auch hat er einige Schafe, die er besessen haben soll, verkauft. Ob Hölter verklagt und vom Eigentum für unpfändbar befunden ist, kann ich keine Auskunft geben.“ So der Amtmann von Eslohe nach Freienohl.
In den „Personal-Nachrichten der Bernardine Flinkerbusch aus Freienohl behufs der Aufnahme in das Arbeitshaus zu Benninghausen“ schreibt Amtmann Ley am Schluss: „Bei ihrer Unterbringung ist stets darauf Bedacht genommen worden, ein Haus für sie zu ermitteln, in welchem sie nicht allein die ordnungsmäßige Beköstigung und entsprechende Beschäftigung findet, sondern ihr auch eine angemessene Behandlung und Kontrolle zuteil wurde und so entbehrt ihr durchgängiges stets heimliches Entlaufen jeglicher rechtlichen Begründung,“
Fast ein Jahr später die nächste Akten-Notiz: vom 17. Mai 1869: Der Freienohler Armen-Vorstand wendet sich an die Armen Franziskanerinnen in Olpe, an deren Correktions-Anstalt in Olpe: „Seit etwa einem Jahr befindet sich die Bernardine Flinkerbusch in der Correktions-Anstalt in Benninghausen. Ihr uneheliches Kind befindet sich hier in Pflege und Erziehung. Es ist zwar ganz gut aufgehoben und fällt auch hinsichtlich des Kostenpunkts der Gemeinde nicht zu schwer. Allein sobald die Mutter wieder in Freiheit gesetzt sein wird, steht zu befürchten, dass diese sich wieder des Kindes bemächtige, mit diesem ihrer früheren Gewohnheit gemäß, sich bettelnd und vagabundierend im Land herumtreiben und die guten Absichten der hiesigen Armen-Pflege, das Kind zu einem ordentlichen Menschen zu erziehen, vereiteln werde.“
Die Antwort vom 21. Mai 1869: Die Franziskanerinnen sind bereit, das Kind aufzunehmen.
Am 26. Mai 1869 beschließt und ergänzt der Armen-Vorstand einstimmig: „...das 3 Jahre alte Kind baldmöglichst im Waisenhaus der Armen Franziskanerinnen zu Olpe unterzubringen und demselben zu dem Ende (= dafür, dazu) 2 Paar Schuhe, 6 Paar Strümpfe und 6 Hemden zu beschaffen. Die jährlich … betragenden Verpflegungskosten würden auf die Armen-Kasse zur fortlaufenden Zahlung übernommen.“ Am selben Tag: Frau Stirnberg wird gekündigt. Sie bringt am 8. Juni 1869 das Kind Friedrich Flinkerbusch nach Olpe – und wird dafür bezahlt. - Auch die nächsten Jahre zahlt die Freienohler Armen-Kasse nach Olpe; aktenkundig bis 1878.
Am 18. Juni 1869 wird Bernardine Flinkerbusch aus Benninghausen entlassen. „Die Führung während des hiesigen Aufenthalts war befriedigend“ (die mittlere „Zeugnis-Note“) Sie unterzeichnet - wie sonst auch – das Entlassungs-Formular „Reise-Route“ mit 3 Kreuzen. - Keine Notiz über das Kind.
Mit Hilfe des Armen-Vorstands, genannt wird Heinrich Sasse, und des Amtmanns Ley kommt Bernardine Flinkerbusch bei Ehefrau Fritz Stirnberg unter, bezahlt aus der Armenkasse. (Aus dem Heiratsregister: am 20.12.1856 heiraten Friedrich Stirnberg und Florentine Weber; am selben Tag: 20.12.1856 hatten geheiratet Franz Caspar Flinkerbusch und Franziska Köster.)
Gleichzeitig, am 2. Juli 1869, bittet Amtmann Ley die Direktion der Franziskanessen-Anstalt St. Mauritz bei Münster um Aufnahme der Bernardine Flinkerbusch. Ihr „Lebenslauf“ wird gestrafft, genau und korrekt geschildert. Am Schluss: „Um dem Umhertreiben der Bernardine Flinkerbusch nach ihrer Entlassung aus der Arbeitsanstalt endlich ein Ziel zu setzen und sie gegen fernere Vergehen gegen die Sittlichkeit zu schützen, hat der hiesige Armen-Vorstand beschlossen, dieselbe in irgendeiner öffentlichen Anstalt, wo sie in allem gut aufgehoben ist, unterzubringen. Dem Vernehmen nach kann solches in der dortigen Anstalt geschehen und ersuche die Direktion ich (zeitübliche höfliche Wortstellung) daher ergebenst um gefällige Benachrichtigung...“
Fast die gleiche Textfassung wie vorher bei der Bitte um Aufnahme in Benninghausen. Die Direktorin Rosi von St. Mauritz lehnt die Bitte ab: hier werden nur jugendliche Bürger oder Geisteskranke aufgenommen. Diese Direktorin hat auch schon beim Kloster Zum Guten Hirten in Münster nachgefragt, „vergeblich, weil ihr Alter zu hoch ist“. - 45 Jahre.
Frau Fritz Stirnberg kümmert sich beim Amtmann Ley, bei der Armenkasse, regelmäßig um die Bezahlung ihrer Unkosten für Bernardine Flinkerbusch. Die Bezahlung erfolgt immer; u.a. am 29. Januar 1870.
Aus dem Protokoll der Gemeinde-Versammlung vom 12. August 1871, TOP 1296: 8.: Franz Korte erhält Verpflegungskosten für Dina Flinkerbusch; 10. die Waisen-Erziehungs-Anstalt in Olpe wird bezahlt für das Kind von Dina Flinkerbusch.
Auch die Rechnung von Olpe für Friedrich Flinkerbusch vom 19. Januar 1874 wird von Freienohl bezahlt. - Friedrich ist 8 Jahre jung.
Harmlos? Peinlich? Ärgerlich? Am 14. Dezember 1875 beschwert sich Vorsteher Gördes aus Herblinghausen beim Freienohler Amtmann Ley: „Ihm, Gördes, wurde gestern Abend mitgeteilt, dass die Bernardine Flinkerbusch ihr Nachtquartier beim Hausierer Bauhoff genommen habe. So hat er sich am frühen Morgen gegen 6 Uhr in Begleitung des Johannes Wilhelm Vogtmann und Joseph Greitemann zur Wohnung des Bauhoff auf den Weg gemacht, um zu rekogniszieren (um nachzusehen), ob die Flinkerbusch wirklich da sei. Sie weckten den Bauhoff. Der sagte, er habe nur seine Tochter im Hause. Und: Ihr könnt jetzt nicht in meine Kammer, wo meine Tochter liegt; am anderen Fall nehme ich die Axt hier und schlage euch vor die Köpfe! Und er ergriff bereits die Axt. Die Tür war verschlossen. Die darin befindliche Tochter des Bauhoff schreckte und raisonierte (schimpfte) fürchterlich in der Kammer. Und es steht nicht fest, dass sich auch die Flinkerbusch in der Kammer aufhielt. Dass sich die Flinkerbusch gestern Abend im Dunkel nach Bauhoff begeben hat, kann die Ehefrau Michael Jürgens bekunden: Die Frau Bauhoff hat auch selbst mir erklärt, dass hier die Flinkerbusch früher schon 2 Nächte logiert hätte. - Dass Bauhoff ein sehr verkehrter Mensch ist...“ Unterschrieben: Gördes. - Am 30. Dezember 1875 erklärt der ins Amt zitierte Bauhoff, es sei unwahr, dass die Flinkerbusch bei ihm im Haus war und dass er Gördes mit der Axt bedroht habe, er habe ihnen ausdrücklich gestattet, das ganze Haus zu durchsuchen...“ - Was war wahr?
Am 24. Februar 1876 erhält der Freienohler Bürgermeister von den Olper Armen Franziskanerinnen einen Brief: Die Regierung habe verfügt, dass sie bis Ostern ihre Waisen-Schule aufgeben und alle Schüler entlassen müssen, auch Friedrich Flinkerbusch. Er muss also bis Ostern abgeholt werden. - Ähnlich schreibt am selben Tag der Bürgermeister der Stadt Olpe. - Friedrich ist dann 10 Jahre alt.
Der Freienohler Amtmann informiert am 1. April 1875 die Gemeinde-Versammlung über den Brief aus Olpe und teilt mit, dass die Witwe Agatha Theile geb. Flinkerbusch in Arnsberg sich bemüht, dass Verwandte in Köln das Kind aufnehmen könnten. Damit ist die Versammlung einverstanden, - vielleicht mit einem Aufatmen.
Im Protokoll jener Gemeinde-Versammlung am 1. April 1875 ist auch notiert, was bisher aus der Akte Bernardine Flinkerbusch: AA 1460 nicht zu ersehen ist, dass „die Mutter Bernardine Flinkerbusch sich schon seit mehreren Jahren von hier entfernt hat“ und den Unterstützungs-Wohnsitz im hiesigen Ort Freienohl verloren hat.
Agatha Theile geb. Flinkerbusch (wieder Agatha) teilt die Kölner Anschrift mit: Kohlenhändler Joseph Heller, Köln, Hühnergasse 25.
Auch die folgenden Angaben über Friedrich Flinkerbusch stehen in AA 1460.
Am 18. April 1876 fragt der Freienohler Amtmann Ley den Joseph Heller, ob er bereit ist, das Kind Friedrich Flinkerbusch aufzunehmen.
Joseph Heller antwortet schnell, am 24. April 1876: „Ich bin bereit, zu jeder Stunde das Kind aufzunehmen, ihm alles Mögliche auf meine Kosten herum (?) zu tun. Ich möchte aber bitten...“ Jetzt geht es um die juristischen Klärungen bezüglich des Vaters und des Vormunds, - die werden hier ausgelassen -, er bittet um den Taufschein und Geburtsschein... „So Gott will, sind unsere Gedanken, das Kind für unser eigenes zu betrachten.“
Der Freienohler Amtmann klärt im Brief am 3. Mai 1876 die rechtlichen Belange. Dabei stellt sich heraus, dass „die Mutter Bernardine Flinkerbusch und der Vater (Hölter) unauffindbar“ sind.
An dieser Stelle in AA 1460 werden erst diese Daten von Friedrich Flinkerbusch aktenkundig: Geburts-Datum: 20. April 1866, außerehelich geboren; Tauf-Datum: 12. Juli 1866 in Arnsberg (wohl bei Familie Theile / Flinkerbusch). Zum Tauf-Datum hat der Freienohler Pfarrer Adams bemerkt: weil Friedrich Flinkerbusch nicht in Freienohl geboren und hier nicht getauft ist, gibt es darüber in Freienohl auch keine Akte.
Joseph Heller holt den Jungen zu sich und schreibt dem Amtmann: „Ich will ihn alles Mögliche lernen lassen, woran er alles Freude hat. - Achtungsvoll! Joseph Heller“
Über Friedrich Flinkerbusch war das die wohl letzte Information im Freienohler Archiv. Doch Aufatmen! Der Ahnenforscher der Familie Flinkerbusch: Horst Flinkerbusch, schickte am 8. Oktober 2010 ganz glücklich diesen Beitrag: „Der Sohn von Bernardine: Friedrich hat den Namen Flinkerbusch in die Welt getragen. Mit 20 Jahren hat er in Indonesien einen 4-jährigen Jungen adoptiert. Die Nachkommen in USA und in den Niederlanden sind sehr stolz auf ihren Adoptiv-Stammvater.“
Zu Bernardine: Akten-Schweigen. Dann:
Am 17. Dezember 1880 schreibt das Amtsgericht Meschede: „In der Strafsache gegen Bernardine Flinkerbusch aus Freienohl senden wir dem Amt die hierher gesendeten Akten ergebenst zurück.“ Freienohl notiert am Rand: „Nachdem der Wieder-Eingang der Personalakten vermerkt ist: ad acta. 22. Dezember 1880.“
Am 18. Dezember 1880 schickte die Königliche Amts-Anwaltschaft Meschede dem Freienohler Amtmann von Lilien den Bescheid für Dina Flinkerbusch aus Freienohl: „Nach Erkenntnis des Gerichts zu Meschede vom 3. Dezember 1880: 14 Tage Haft wegen Bettelns.“ (Ende der Akte AA 1460)
Das gewiss erschütternde Leben der Bernardine Flinkerbusch macht das eigentliche Thema dieser Textfassung nicht so deutlich: das Zusammenleben in Freienohl.
Das Erschütternde: Das elfjährige Mädchen Dina, die siebzehnjährige Bernardine hat seit dem frühen Tod ihrer Eltern ein Leben lang vermutliche in ihrer kindlichen Entwicklungsphase weiter gelebt. Freienohler haben sie nicht aufgegeben. Freienohler Männer mit ihren Familien hinter sich und mit den politisch und kirchlich Beauftragten haben mit Hilfe der Gelder aus der Armen-Kasse der Gemeinde Freienohl das Leben dieser Frau immer begleitet. Um dieses Zusammenleben deutlich zu machen, seien hier die Namen aufgelistet (ohne historisch korrekte Reihenfolge, ohne Jahreszahlen ihrer Amtszeit, nicht immer mit Vornamen, gewiss auch nicht vollständig):
Die Mitglieder der Gemeinde-Versammlung oder des Gemeinde-Rates, die Beigeordneten, Eingesessenen usw.: Heinrich Sasse, Joseph Funke, Franz Georg Pöttgen, Heinrich Düring, Bernard Becker, Friedrich Schwefer, Heinrich Flinkerbusch gnt. Schwert, Ferdinand Becker gnt. Kaiser, Adam Kehsler, Franz Cohsmann, Fritz Ernst Kerstholt, Franz Tönne, Johann Kückenhoff, Franz Göckeler, Vogt, Franz Korte, Franz Trumpetter, Johann Röther, Heinrich Albers, Caspar Tönne, Caspar Humpert, Georg Geihsler, Anton Trompetter, Joseph Noeke; und die Polizeidiener Hölter, Tönne und Kaulmann.
Die politisch eingesetzten Offiziellen, Schultheiße, Bürgermeister, Gemeindevorsteher, Amtmänner, - eben Buiterlinge: Franz Feldmann, Thüsing, Alberts, Koffler, Devivere, von Lilien, Boese, Ley, Keiser, Enser
Auch die Pfarrer und Priester der St. Nikolaus-Pfarrei gehörten als „geborene Mitglieder“ zum Armen-Vorstand: Franz Anton Sporkmann, Anton Kaier, Franz Habbel, Franz Joseph Brand, Johann Heinrich Adams, Pfarrer Berens aus Rumbeck, Julius Falter wohl nicht.
Immer wieder sind im Text genannt die Frauen, Mütter und ihre Männer, die irgendwie mit Bernardine Flinkerbusch zusammen gelebt haben; namenlos freilich das Personal in der Correktions-Anstalt in Benninghausen und in der Hebammen-Schule und Geburtsstation in Paderborn und die Franziskanerinnen in Stadt Olpe.
Summa Summarum für unsere Zukunft in Freienohl
DANKE durch die Jahre unserer Caritas plus Diakonie, unseren und allen Ärztinnen und Ärzten, Medizinischen-Fach-Angestelltinnen, Krankenhäusern, Pflegeheimen, Seniorenheimen, immer auch den Putzfrauen, Pedicurinnen, Friseusinnen, Forschenden, Lehrenden, Ausbildenden, Aufnehmenden und und und!
Heinrich Pasternak, aktualisiert August 2025.