- Details
Vom Nachtwächter zur Nachtbeleuchtung in Freienohl
Aus der Dienst-Instruktion für Nachwächter in Freienohl; ein Auszug vom 20. April 1838:
„Der diensttuende Nachtwächter hat sich im Winter und zwar in den Monaten vom 1. Oktober bis zum 1. April abends um 9 Uhr; im Sommer dagegen vom 1. April bis zum 1. Oktober abends um 10 Uhr in dem zum Aufenthalt für die Nachtwächter bestimmten Local (nicht Gastwirtschaft ist gemeint, sondern Ort, Aufenthaltsraum) einzufinden und alsdann von gesagter Stunde ab, im Winter bis 4 Uhr morgens, im Sommer dagegen bis 3 Uhr morgens seinen Dienst zu verrichten. - Abends hat er die Freiheit Freienohl durch alle Straßen (1838!) ab zu patrollieren und in jeder Stunde die Zeit mit dem Horn in der Art zu verkünden, dass er um 9 Uhr neunmal und so fort alle Stunden, 10, 11, 12, 1, 2, 3, 4-mal ins Horn stößt. Er muss hiermit allemal, so wie die Glocke rührt (vom Kirchturm), beginnen und kann sich dann so einrichten, dass er zeitig genug, um die folgende Stunde zu blasen, wieder im Wacht-Local eintrifft. - Keine Stunde darf überschlagen werden und der entsprechende Gang des Nachtwächters niemals verändert werden.“
Am 10. März 1846: TOP 118/11: „Die Anstellung eines neuen Nachtwächters wurde notwendig, weil der bisherige Nachtwächter Schmitz gekündigt hat wegen zu geringer Bezahlung. Es haben sich zwei: der Anton Korte und Caspar Kehsler bereit erklärt. Diese verlangen aber ein höheres Gehalt. Der bisherige Nachtwächter Schmitz ist auch bei einem beschlossenen höheren Gehalt nicht bereit. Die Erhöhung bedarf nun die höhere Genehmigung zu dieser Etat-Überschreitung.“ - Caspar Kehsler gnt. Neuhäuser, 55 J., Alte Haus-Nr. 21a, Tagelöhner. - Franz Schmitz,66 J., Nachtwächter, Alte Haus-Nr. 63, Parzelle 718, Hauptstraße, gegenüber: Einfahrt St. Nikolaus-Straße. Witwer, Tochter Gertrud 30 J., Sohn Fritz, 26 J., Maurer, 2 Jahre beim Militär. - Anton Korte 36 J., Tagelöhner, Ehefrau Elisabeth geb. Bartschur, 48 J., Sohn Ferdinand, 4 J., Alte Haus-Nr. 81b.
Am 26. Oktober 1847: TOP 246: Auf den Antrag des Nachtwächters Franz Schmitz (67 J.), seines Dienstes als Nachtwächter entlassen zu werden, und weil er denselben gegen die jetzige Besoldung nicht mehr wahrnehmen könne, wurde angenommen und beschlossen, den zweiten Nachtwächter Krick auf die Stelle des ersten Nachtwächters zu übertragen, wodann (wonach) ihm nun eine jährliche Besoldung von 25 Taler übertragen wurde. - Siehe oben: 10. März 1846.
Eher indirekt geht es hier um die Nachtwächter:
Am 10. April 1848: TOP 56: Der Vorsitzende machte der Versammlung den Inhalt der Landrätlichen Marginal-Verfügung (!) vom 5. April – hier nicht aktenkundig - die Errichtung vom Sicherheitsverein bekannt. Die Versammlung bemerkte (stellte fest), wie man die Errichtung solcher Vereine für den hiesigen Ort zur Zeit nicht mehr (!) für erforderlich erachte und daher die Ausführung des Beschlusses vom 31. des Monats aufheben solle. Dahingegen halte man zur Erhaltung der Ruhe und Ordnung in der Gemeinde die Errichtung einer sogen. Bürgerwehr für sehr angemessen und zweckmäßig. Eine solche, welche bereits früherhin (früher) hier bestanden habe und erst seit einigen Jahren aufgehoben sei, solle dafür wieder eingeführt werden. Zur Teilnahme an Wachen seien verpflichtet alle einen Haushalt führenden Hausbesitzer hiesiger Gemeinde, deren alle Abende 4 an der Zahl der Reihe nach auf vorherige Beorderung durch den Polizeidiener in dem betreffenden Locale (Raum), wo die Versammlung stattfinde, sich einzufinden und die Nacht hindurch von abends 10 bis morgens 2 Uhr (!) abwechselnd im Ort herum zu patroullieren haben. Als Versammlungsort habe halte man das Haus des Franz Schmitz für das geeignete, welches auch früher dazu gedient habe (Franz Schmitz, 68 J., Nachtwächter, gest. 18.02.1849. Alte Haus-Nr. 63, Parzelle 718, an der Hauptstraße gelegen gegenüber der Volksbank) – An Vergütung solle der Schmitz monatlich den früheren Satz von 1 Taler, 7 Sgr, 1 Pf aus der Gemeinde-Kasse beziehen, wofür er nicht nur eine Stube herzugeben, sondern auch Licht und Wärme für dieselbe zu beschaffen habe. Die Vertretung darf nur ein Hausbesitzer übernehmen... Diejenigen, welche der Aufforderung behufs Gestellung zur Wache nicht Folge leisten oder sich nicht vorschriftsmäßig vertreten lassen, sollen zum Vorteil der Gemeinde-Kasse mit 10 Sgr für jeden einzelnen Fall bestraft werden.“
Am 26. April 1848: TOP 61: Das Wachtlocal für die Nachtwache will Franz Schmitz nicht mehr hergeben (vielleicht aus Altersgründen, vielleicht aus Platzgründen: kleines Haus, vielleicht wegen fehlender Nacht-Stille für seine Familie: er selbst ist Witwer, Sohn Fritz, Maurer, 29 J., Tochter Gertrud, 32 J., Sohn Kaspar, Tagelöhner, 25 J.). Der Amtmann lässt die Wache von 4 auf 6 Mann erhöhen. Das neue Wachtlocal gibt der Wirt Bernard Becker, eine Gaststube. - Alte Haus-Nr. 83, Parzelle 876, Mittelstraße / St. Nikolaus-Straße (Haus Vier Jahreszeiten?).
Hier, in dieser Textfassung und für gerade diese Jahre ist ausgelassen ein Blick in die politische Landesgeschichte, in die Politik-Programme und ihre Auswirkungen bis hinein in die kleinen Ortschaften…: Märzrevolution. Nationalversammlung in der Frankfurter Paulskirche. „Kommunistisches Manifest“ von Karl Marx und Friedrich Engels. (Wikipedia kann weiter helfen.).
Auch mehr indirekt: Nachtwächter
Am 19. Juni 1848: TOP 81: „Nachdem sich mehrere hiesige Hausbesitzer geweigert haben, an der mit Beschluss vom 10. April angeordneten Bürgerwehr teilzunehmen, wurde beschlossen, nunmehr dieserhalb (deshalb) folgende Local-Verordnung zu erlassen: 1. Zur Erhaltung von Ruhe und Ordnung und zur Sicherheit des Eigentums in der hiesigen Gemeinde soll von dem Tage an, dass gegenwärtige Verordnung mit der Höheren Genehmigung (Arnsberg) versehen, hierher zurück gelangen wird, eine sogen. Bürgerwehr errichtet werden. - 2. Zur Teilnahme an dieser Bürgerwehr sind mit Ausnahme des Pfarrers und Lehrers (beide sind keine Eingesessenen, sondern Buiterlinge) alle einen Haushalt führenden Hausbesitzer bzw. Hauptmieter eines Hauses hiesiger Gemeinde verpflichtet. - 3. In den Verpflichtungen ist verbunden, persönlich auf die Wache zu ziehen und dort, wenn er sich durch einen anderen vertreten lassen will, dazu nur ebenfalls einen Haus-Besitzer oder Haupt-Mieter eines Hauses dieser Gemeinde erwählen, während seine Vertretung durch sonst jemanden unstatthaft ist. - 4. Es ziehen bis auf weitere abändernde Bestimmung jeden Abend 4 Mann auf die Wache, wie sie der Reihe nach durch den Polizeidiener an dem Tage, an welchem sie des Abends erscheinen müssen, dazu beordert werden. - 5. Die durch den Polizeidiener hierdurch bestellten Mannschaften haben sich abends 10 Uhr in dem dazu bestimmten Local, - z.Zt. im Haus des Wirtes Becker – einzufinden und die Nacht hierdurch bis morgens 2 Uhr abwechselnd zu 2 Mann im Ort herum zu patroullieren. - 6. Der Zweck dieser errichteten Bürgerwehr ist Sicherung von Person und Eigentum und Abstellung nächtlicher Ruhestörungen. Es hat also die Bürgerwehr solche Personen, welche zu nächtlicher Zeit Ruhestörungen veranlassen oder die Sicherheit von Personen und Eigentum gefährden, zur Ruhe zu verweisen und im Weigerungsfalle zur Haft zu bringen, nach Umständen aber auch sofort zu verhaften, auch bei etwa entstehendem Brande Feurlärm zu machen und die Anstalten zur Löschung möglichst schnell herbeizuführen. - 7. Wenn nach § 2 auch sämtliche Hausbesitzer der hiesigen Freiheit mit Ausschluss des Pfarrers und des Lehrers an der Bürgerwehr teilzunehmen verpflichtet sind, so sollen wegen zu großer Entfernung vom hiesigen Ort von der fraglichen Verpflichtung noch ausgeschlossen bleiben: die Bewohner oder Haus-Besitzer folgender Häuser: a) der Sägemühle, gegenwärtig durch Ferdinand Funke bewohnt; b) das Haus des Franz Kaulmann, nebenbei der Sägemühle belegen; c) des Ferdinand Bauerdicks bei Wildshausen; d) der Mahlmühle unweit der Giesmecke; e) des Heinrich Cordel daselbst (in der Giesmecke); f) das Haus des Wirtes Heinrich Lenze jenseits der Plasterbrücke (Ruhrbrücke)(? Wirt Heinrich Lenze gnt. Lichte, Alte Haus-Nr. 1, Parzelle 702, später Hirsch-Apotheke). - 8. Diejenigen Wachtmannschaften, welche der Aufforderung behufs Gestellung zur Wache nicht persönliche Folge leisten oder sich nicht vorschriftsmäßig vertreten lassen oder den ihnen nach dieser Verordnung überhaupt obliegenden Verpflichtungen und Verbindlichkeiten nicht genau nachkommen, sollen zum Vorteil der hiesigen Gemeinde-Kasse mit 10 Sgr für jeden einzelnen Fall bestraft werden.“
Am 28. Januar 1850: TOP 21: Beim Wirt Bernard Becker befindet sich die Wachtstube. Er bittet die Gemeinde-Versammlung um einen „höheren Miet-Gewinn“, Der wird genehmigt. „Becker erklärt sich hiermit zufrieden.“
Am 18. März 1850: TOP 84: Auf die Landrätl. Verfügung vom 12. März beschloss die Gemeinde-Versammlung, das Wacht-Local zwar noch in dem Haus des stellvertretenden Gemeinde-Vorsitzenden Wirt Bernard Becker zu belassen, dass diesem jedoch aufzugeben sei, zur Wachtstube ein anderes Local als die Schenkstube zu beschaffen.
Am 28. Oktober 1850: TOP 187: Auf die Landrätliche Verfügung vom 26. Juli d.J 4769, die Verlegung des Wachtlokals (in der Akte mit k geschrieben) betreffend, beschloss die Versammlung, wie in Erwägung, dass die Umstände, welche die Anordnung einer Wachtwehr hierselbst hervorgehoben, nunmehr beseitigt seien. Die Bürgerwehr mit dem 1. Januar d.J. wieder einzustellen und dem Nachtwächter Krick aufzugeben sei, von der Zeit an, wie früher, das Wachtlokal in seinem Haus zu halten. – Die Zeiten haben sich geändert – Tempora mutantur, et nos mutamur in illis.
Am 24. Februar 1851 bittet der Nachtwächter Georg Krick nach einer Beschuldigung, in einer Nacht nicht geblasen zu haben, von einer Bestrafung abzusehen. Er habe in der fraglichen Nacht um 12 und 1 Uhr wegen starker Zahnschmerzen nicht blasen gekonnt. Daraufhin wird ihm vorgeworfen, es lägen schon mehrfach Klagen wegen Verletzungen der Dienstanweisungen vor. Er muss Strafe zahlen.
Am 18. Oktober 1851: TOP 324: Auf den Antrag des Georg Krick hier beschloss die Versammlung, den Krick anzufragen, ob er gegen ein Gehalt von 30 Taler und 2 Klafter Brennholz die Verpflichtung übernehmen wolle, dass er jede Nacht mit seinem ältesten Sohn Matthias auf die Wache ziehe, und von ihnen, die sich alle Stunde ablösen, stets einer sich auf der Straße befinde, während der andere sich auf der Wachtstube … (2 Wörter nicht korrekt lesbar) sich während der Nacht aber von ihnen stets in der Wachtstube und der andere auf der Straße, keiner aber an einem anderen Ort getroffen lasse (gemeint ist wohl: getroffen werde). - Das Ergebnis ist hier nicht aktenkundig. Einwohnerliste Dezember 1849 (!): Alte Haus-Nr. 26 a, Parzelle 896, St. Nikolaus Straße 23: Georg Krick, Schweinehirt, LA 54; Tochter Florentine, LA 21; 26 b: Anton Hömberg, Schüsseldreher, Schaufelmacher, LA 44; Ehefrau Christina geb. Krick, Tochter von Georg Krick, LA 34; und 4 Kinder Hömberg. Matthias Krick ist in dieser Haus-Nr. nicht aktenkundig; auch nicht in dieser Einwohnerliste. Aber Dezember 1846 (!): Alte Haus-Nr. 26 a: Georg Krick, Schweinehirt, LA 50; Ehefrau Marianne geb. Schröer, LA 54; Sohn Matthias, Leineweber, LA 25; Tochter Florentine, Magd, LA 18; dann s.o. 26 b. - Sterberegister: gest. 25.12.1847 Maria Anna Krick geb. Schröer, LA 56, Ehefrau des Georg Krick, hinterlässt 2 große, 1 minderjähr. Kind. Sterberegister: gest. 1.3.1863 Johann Georg Krick gnt. Michel, geb. 28.1.1796, Sauhirt, Witwer Anna Maria Spenschröer gnt. Kleinschmidt, hinterlässt 3 Kinder.
Das Abblasen an 12 Stellen in Freienohl
Am 26. November 1851 beschloss die Gemeinde-Versammlung beim TOP 333: Der Nachtwächter Georg Krick erhält für nächstes Jahr eine Zulage von 11 Talern und 2 Klafter Brennholz, nämlich 1 Klafter Eichen, hartes und 1 Klafter Buchen-Busch-Holz. - 1 Klafter = 2 – 3 Festmeter; Buschholz stammt nicht von Baum-Stämmen.- Dann sei er verpflichtet, auf den nachfolgenden Stationen die Stunden abzublasen: - In der Akte 401 ist die folgende Nummerierung hier beibehalten; nach dem Namen steht die Alte Haus-Nummer, manchmal auch mit der Parzelle; hinzugefügt wurde die gegenwärtige (2008) Straße und Hausnummer. Dies zeigt freilich: Das Abblasen wurde wohl nicht in der vorgegebenen Nummerierung durchführt. - 1. Bei dem Haus des Fritz Miese 81a (Krumme Straße 15). - 2. Bei dem Haus des Kaspar Klute gnt. Lammers, Holzhauer, 50a (Krumme Straße 13). - 3. Am Kreuz des hiesigen Küsters, 72 (Ecke St. Nikolaus Straße / Krumme Straße). 4. Bei dem Haus des Kaspar Humpert, Schenkwirt, 127, Parz..796 (Hauptstr. 36, Schubert). - 5. Über dem Haus des Arnold Schröder, Schneider, 79. (Am Hügel 12). - 6. Bei dem Haus des Bernard Becker, 83, Parz. 876 (St. Nikolaus Straße). - 7. Bei dem Haus des Wilhelm Hirschberger, Gastwirt, 4a, Parz. 726 (Breiter Weg / Hohe Fohr, später Spatkasse). - 8. Bei dem Haus des Postexpediteurs Franz Tönne, 106, Parz. 668 (Auf´m Ufer). - 9. Bei dem Haus des Anton Trompetter gtn. Peters, 8a, Parz. 694 (Bergstraße / Voßecke). - 10. Bei dem Haus des Fritz Kaulmann, 88 b, Parz. 791 (Hauptstraße 34, Figgen). - 11. Bei dem Haus des Johann Altenwerth gnt. Schwinne, 20, Parz. 907(Bergstraße 16). - 12. Bei dem Haus des Franz Köster, 29, Parz. 889 (St. Nikolaus Straße / Kerstholtsgasse). - Möchte sich der Georg Krick oder sein Sohn in der Ausübung der ihnen hiernach obliegenden Verpflichtungen säumig zeigen, so soll der Nachtwächter zum (beim) ersten Mal mit 1 Taler, zum 2. Mal mit 5 Taler bestraft und diese Strafbeträge von dem Gehalt in Abzug gebracht werden. Möchte sich aber einer derselben eine Nachlässigkeit zum 3. Mal zu Schulden kommen lassen, so soll der Krick des Dienstes verlustig sein. Im Falle sich innerhalb eines Jahres die Zweckmäßigkeit dieser Einrichtungen nicht herausstellen möchte, so soll über ihr ferneres Fortbestehen beschlossen werden.
Am 9. März 1852: TOP 48: „Dem Nachtwächter Georg Krick wird aus der Gemeinde-Kasse bezahlt das Mundstück für sein Nachtwächter-Horn.“
Am 27. Dezember 1854 gibt der Landrat in Arnsberg bekannt: Die am 19. September 1809 angeschafften, vorgeschriebenen Hörner der Nachtwächter werden abgeschafft und dagegen die bereits in allen größeren Städten, auch in Berlin und Münster gebräuchlichen Pfeifen eingeführt. Nur zur Alarmierung ausbrechender Feuersbrunst bleibt das Horn im Gebrauch.
Am 8. Januar 1855: Beim Landrat in Arnsberg sollen aus Kostenersparnis-Gründen in den nächsten 8 Tagen die nötigen Nachtwächter-Pfeifen bestellt werden.
Ab 14. Juni 1855 gilt in Freienohl die Neuordnung mit der Pfeife und zwar in der Art, dass 10 Uhr mit 2, 11 Uhr mit 3, 12 Uhr mit 4 und nach Mitternacht 1 Uhr wieder mit 1 usw. Stößen in die Pfeife angedeutet wird. Nur zur Alarmierung bei ausbrechender Feuersbrunst bleibt das Horn im Gebrauch. Der Polizeidiener hat das bekannt zu geben und der Aushang.
Am 6. Juli 1855 bestätigt das Königl. Kreisgericht in Arnsberg, dass das Gerichtsverfahren gegen die Wehrleute Gundlach und Böckenkoeger vom 3. Bataillon 16. Landwehr-Regiment wegen der Misshandlung des Nachtwächters Georg Krick eingeleitet ist. - Franz Gundlach ist Glasarbeiter in der Giesmecke; 16. Juli 1855. - Ein nächtlicher Abschluss eines Besuchs einer Schenkwirtschaft usw. ist nicht aktenkundig.
Am 26. September 1860: zweiter Nachtwächter in Freienohl wird der Kuhhirt Franz Köster.
Am 5. Oktober 1864: der neue Nachtwächter Schweinehirt Mathias Krick (Sohn von Georg Krick) beantragt und erhält 1 Paar neue Schuhe für seine Arbeit.
Am 6. März 1867: „Von jetzt ab soll durch die Nachtwächter regelmäßig geblasen werden. - Vorher wurde auch schon „geblasen“. - Die Verlängerung des Nachtwachens soll in der Weise erfolgen, dass dieselben im Winter (1 Oktober – 1. April) um 9 Uhr abends beginnen und bis 7 Uhr morgens dauern soll; im Sommer dagegen um 10 Uhr abends und um 3 Uhr morgens aufhören soll. Die Löhnung der beiden Nachtwächter wird erhöht von 20 auf 25 Reichstaler. In dem Fall, dass die Nachtwächter zur allseitigen Zufriedenheit ihren Verpflichtungen nachkommen, behält sich die Gemeinde-Versammlung jährliche Gratifikationen vor.“
Am 2. Oktober 1867: Kuhhirt Franz Köster bittet aus Krankheitsgründen um Entlassung als Nachtwächter; Lähmung. Wird genehmigt.
Am 12. Oktober 1867: Der Kuhhirt Leineweber wird als Nachtwächter angestellt.
Am 15. Mai 1880: Ausgenommen sind bei der nächtlichen Patrouille durch alle Straßen: die Linnebornsche Besitzung (Langel), das Försterhaus (Giesmecke) und die in dessen Nähe gelegenen Müller'schen (Giesmecke) und Schnapp´schen Häuser (Rümmecke). Das Nachtlokal befindet sich in der Wohnung des Schaufelmachers Lenze und zwar in dessen im Parterre rechts vom Eingang des Hauses belegenen (!) Zimmers (wohl Johann Lenze gnt. Lenze,Alte Haus-Nr. 27; St. Nikolaus-Straße).
Am 1. April 1884: Nachtwächter Krick und Schaufelmacher Johann Lenze werden zum 1. Mai gekündigt, „weil sie ihren Dienst stets vernachlässigten“. Die Stellen werden neu ausgeschrieben.
Am 7. Mai 1884: Der Tagelöhner Arnold Krick und der Totengräber Johann Schirp bewerben sich. „Krick ist 39 Jahre alt, verheiratet, wohnt bei Kückenhoff (Johann K., Am Hügel), ist anscheinend kräftig und gesund. Schirp ist 69 Jahre als, noch gesund und kräftig, er kann die Stelle noch gut versehen.“
Am 30. Juli 1884: Als Nachtwächter bewirbt sich der Bahnarbeiter Franz Kaulmann. Er kann seine Stelle als Bahnwächter-Posten kündigen. Die Wachtstube würde er in seinem Haus unentgeltlich hergeben (Alte Haus-Nr. 44; Krumme Straße). - Amtmann Enser ist zunächst gegen Kaulmann wegen dessen Arbeitsverhältnissen. Josef Noeke ist für Kaulmann. Schließlich stimmt Amtmann Enser doch zu. Der Landrat in Arnsberg bestätigt Kaulmann am am 6. November 1884.
Am 22. Januar 1885: Kaulmann leistet seinen Diensteid: „So wahr mir Gott helfe und sein heiliges Evangelium. Amen“
Am 10. April 1888: Nachtwächter Kaulmann beantragt bei der Gemeinde ein höheres Gehalt. Der Landrat in Arnsberg genehmigt von jährlich 300 Mark (Mark, nicht mehr: Taler) auf 350 Mark.
Am 28. September 1888: Nachtwächter Kaulmann beantragt zur Heizung des Wachtlokals 1 ½ Klafter Brennholz. Wird genehmigt.
Am 29. April 1889: Nachtwächter Kaulmann kündigt zum 1. August 1889 seinen Nachtwächter-Posten. Der wird ausgeschrieben. - Gründe usw. sind nicht aktenkundig.
Am 11. und 25. Juli 1889: Der Fabrikarbeiter Christian Hahne bewirbt sich und wird eingestellt. Beworben haben sich zwei weitere (nicht genannte) Freienohler.
Vom 15. August bis 6. November 1890: Christian Hahne beantragt ein höheres Gehalt. Arnsberg erhöht von 300 Mark jährlich auf 330 Mark. Dazu kommt noch das Brennholz für das Wachtlokal.
Am 29. August 1891: Zum 1. Oktober 1891 kündigt Christian Hahne seinen Posten als Nachtwächter.
Am 5. November 1891 fragt der Landrat in Arnsberg nach: „Seit wann und aus welchen Gründen hat der Nachtwächterdienst aufgehört?“
Am 14. November 1891 antwortet der Freienohler Amtmann: „Der Nachtwächterdienst ist seit jeher sehr mangelhaft besorgt worden. Der Gemeinde-Vorsteher ist aber auch behindert, allmählich Revisionen vorzunehmen. Der letzte Nachtwächter wurde zur Anzeige gebracht, weil er bei der Ausübung seines Dienstes einen Einwohner körperlich misshandelt haben sollte und das Benehmen des Hahne in der Nacht, wo der Heizer einer Straßen-Dampfwalze zu Boden geschlagen und beraubt worden ist, ist ...(nicht lesbar)...ein sehr zweifelhaftes gewesen. Auch der frühere Nachtwächter ist, wie ich nachträglich erfahren habe, während der Ausübung seines Dienstes verschiedentlich durchgehauen worden, ohne dass Anzeige erstattet worden wäre. Und die beiden früheren Nachtwächter sind auf meinen Antrag entlassen worden, weil dieselben ihren Dienst nicht ordentlich versahen. Ich bin der Überzeugung, dass der letzte Nachtwächter an den nächtlichen Straßen-Unfugen hierselbst mit Schuld hatte und ich bezweifle auch, dass eine zuverlässige und energische Persönlichkeit ausfindig zu machen sein wird, welche zur Übernahme des Postens geeignet und bereit wäre. Die Ausübung des Nachtwächter-Dienstes hierselbst durch einen hiesigen Einwohner erachte ich für zwecklos, da derselbe seinen Mitarbeitern gegenüber keine Energie entwickeln kann. Der Amtmann Enser.“
Für den Nachtwächter-Dienst melden sich am 1.10.1891: Ferdinand Bürger und Anton Mündelein, am 9.11.1891 Fritz Miese.
Am 31.12.1891 erbittet der Landrat in Arnsberg bis zum 15. Januar 1892 zu berichten, ob die Gemeinde die Neuwahl des Nachtwächters vorgenommen hat.
Am 15.1.1892 berichtet Amtmann Enser: Noch hat sich trotz Erhöhung des Gehalts auf 450 Mark (vierhundert...) keine geeignete Persönlichkeit als Nachtwächter gemeldet. - Dazu eigenartig: Am 19.2.1892: Der Arbeiter Fritz Miese wird gewählt und vom Landrat bestätigt und vereidigt in Freienohl am 1.3.1892. Gehalt: 350 Mark (dreihundert...) jährlich und Brennholz.
Am 3.7.1892 bittet Fritz Miese um Gehaltserhöhung. Die wird ihm von der Gemeinde nicht gewährt.
Am 4.2.1893 bittet Fritz Miese erneut um Gehaltserhöhung. Er braucht „Öl für die dunklen Nächte und Holz für den Brand“. Die Petroleum-Lampe mit ihrem Docht ist gemeint; Petroleum = Öl. Er habe sehr wenig Geld übrig für seine Frau und sich. „Schließlich bemerke ich noch (merke ich noch an), dass meine Gesundheit mir nicht erlaubt, noch andere Arbeiten zu verrichten.“ - Amtmann Enser und Gemeindeversammlung befürworten eine Erhöhung um 50 Mark; sie leiten den Antrag und ihre Antwort weiter nach Arnsberg. Der dortige Kreisausschuss genehmigt den Freienohler Antrag.
Am 20. Juli 1893: Weil Fritz Miese am 13. Juli 1893 verstorben ist, bittet Ernst Schirp um die Nachtwächter-Stelle. Sein Antrag wird nicht genehmigt. Ein Grund ist nicht aktenkundig. Der Tagelöhner Franz Eickelmann erhält den Posten für 365 Mark jährlich. Die Bestätigung von Arnsberg erfolgt am 15.8.1893.
Am 18. und 28. Juli 1893 bewerben sich Ferdinand Bürger und Georg Flinkerbusch als Nachtwächter (zusätzlich?).
Am 9. November 1894, TOP 6: Dem Nachtwächter Eickelmann wurde zur Heizung seines Nachtlocals 5 Meter Reiserknüppel unentgeltlich bewilligt. Leider fehlt eine Ortsangabe des Nachtlocals. (Ende der AA 480)
Lücken in den Akten und bei den Nachtwächtern. Doch eine Bürgerinitiative:.
Am 18. Dezember 1903 schreibt der Gemeinde-Beigeordnete Josef Noeke an den Amtmann Göpfert: „Aus Anlass eines Spezialfalles, bei dem ich Gelegenheit hatte, zu beobachten, wie leicht das Leben eines Menschen bei Brandunglücken, namentlich zur Nachtzeit gefährdet ist, bitte ich um Anstellung eines Nachtwächters.“ (AA 503)
Das Wort Beleuchtung taucht auf!
Am 12. Februar 1892, TOP 6: „Eine Beleuchtung der Straßen wurde nicht als Bedürfnis empfunden, da dieselben, so weit der geschlossene Ort reicht, durch Wirtshäuser und andere Laden-Locale genügend erleuchtet wird.“
Jahre später scheint es ganz langsam hell zu werden. Am 11. November 1906, TOP 6 : beantragt in der Gemeinde-Versammlung der Gemeindeverordnete Joseph Noeke für Freienohl Nachtbeleuchtung. „Der Antrag wird vorläufig zurückgestellt.“ Eine Begründung wird nicht mitgeschrieben.
Strom kommt! 19. März 1908: „Das Elektrizitätswerk soll nach dem vorgelegten Entwurf gebaut werden. Um den Geldbedarf flüssig zu machen, wird auch ein außerordentlicher Waldabtrieb notwendig.“
Am 22. Juli 1908 werden die verschiedenen Vertragsabschlüsse bezüglich der Errichtung des Elektrizitätswerks besprochen, z. B. über den Grunderwerb mit den Grundbesitzern.
Die Hauptfirma steht fest; am 27. Juli 1908: „Die Ausführung der elektrischen Teile des Elektrizitätswerks soll den Siemens- und Schuckert-Werken übertragen werden.“ Licht ist da! 5. Dezember 1908, TOP 2 und 5: „An der Centrale (!) soll eine dritte Bogenlampe für den Außenbetrieb angeschafft werden und es wurde der Betrag von 118 Mark dafür genehmigt. – Wegen der Lichtanlage in der Pastorat (damals war das Pastorat grammatisch weiblichen Geschlechts) und in den Lehrerwohnungen soll zunächst mit den Inhabern (!) verhandelt und ein Kostenanschlag vorgelegt werden.“
Am 11. Dezember 1908, TOP.6: „Die Anlage der Straßen-Beleuchtung soll nach dem Kostenanschlag und Zeichnungen der Firma Siemens und Schuckert übertragen werden.“
Am15. Januar 1909, TOP.1: „Der Antrag des Schützenvorstandes um Beleuchtung des Schützenzeltes wurde vorläufig vertagt und es sollen erst nähere Informationen eingeholt werden.“ Zur Erinnerung: damals befand sich der Schützenplatz + Schützenzelt gegenüber der jetzigen Firma Bredt am Langelweg.
Am 21 Februar 1909, TOP 4: „Der von den Siemens-Schuckert-Werken für automatischen Fernschalter mit Zubehör zur Ein- und Ausschaltung der Straßenlampen verlangte Betrag von 250 Mark wurde genehmigt. Die Schaltstelle soll bei dem Schneidermeister Adam Schroeder angebracht werden. Dieser erhält pro Jahr 25 Mark für Ein- und Ausschalten.
TOP 5: Die Straßen-Beleuchtungs-Anlagen wurden wurden der unter (TOP) 4 genannten Firma zu ihrem Anschlag vom 19. Februar übertragen.“ - Reste dieser Schaltanlage sind jetzt (2008) noch zu sehen unterhalb des „amtlichen Kastens“, Eingang St. Nikolaus-Straße am Alten Schulhaus, jetzt Friseurmeisterin Frau Brigitte Bornemann. - 2013 wurde die Alte Schule abgerissen, notwendigerweise; also nichts mehr zu sehen.
Am 13. März 1909, TOP 6: „Die Landesbauinspektion soll darauf hingewiesen werden, dass 3 weitere Lampen zur Straßenbeleuchtung – wie im Vertrag vorgesehen – angebracht werden.“ Für welche Stelle, steht nicht im Protokoll.
Am 23. März 1909, TOP.3+8: „Es soll veranlasst werden, dass eine weitere Straßenlampe dem Küsterhaus gegenüber in zweckmäßiger Weise angebracht werde. (Ecke St. Nikolaus-Straße / Krumme Straße, gegenüber von Gardinen-Schwefer) Ebenso soll zwischen dem Mesterischen und Kisslerischen Haus (Friedhofsweg) eine schwächere Lampe angebracht werden, womit der Antrag von Kissler erledigt wird. Eine weitere Lampe soll in der Nähe von Adolf Rocholl, Hilfsweichensteller (Alter Weg) angebracht werden. – Die Anlage der elektrischen Beleuchtung in den Lehrerwohnungen wurde nach dem im Kostenanschlag besagten Einheitspreise genehmigt. Beleuchtungskörper sollen nur nach Wahl der Gemeinde angelegt werden.“
Am 27. März 1909 TOP 4: Dem Caspar Kehsler wurde die Erlaubnis erteilt, den elektrischen Strom für die Nachtarbeiten an der Unterführung zu der Centrale unentgeltlich (einfühlsam mit d geschrieben) zu entnehmen. Die Bogenlampe am Maschinenhaus wurde zur Verfügung gestellt, jedoch dürfen der Gemeinde keinerlei Kosten der Anlage entstehen.
Am 25. September 1909: TOP 1: „Vom 1. Oktober an sollen die Installationen für Beleuchtung in Freienohl, Dinschede, Glösingen und Oeventrop nur noch durch das hiesige Elektrizitätswerk und für Rechnung desselben ausgeführt werden. – 23. Oktober 1909, TOP 6: „Die Straßenbeleuchtung soll bis nachts 11 ½ Uhr und morgens von 4 ½ Uhr ab brennen.“ – Die Arbeitszeit des Nachtwächters beginnt. Und die Zeiten der Nachtbeleuchtung haben sich inzwischen geändert.
Protokoll der Gemeinde-Versammlung am 21. Juli 1910 TOP 11: Dem Gerhard Schröder soll für die Einschaltung des Straßenlichts bis zum 1. Juli 1910 ein Betrag von 40 Mark gezahlt werden. - Nicht aktenkundig ist die folgende Uhrzeit.
Protokoll der Gemeinde-Versammlung am 21. August 1911 TOP 3: Für Ein- und Ausschaltung des elektrischen Stroms für Beleuchtung der Straßen sollen dem Gerhard Schröder 40 Mark aus der Gemeindekasse alljährig gezahlt werden. - Wieder: nicht aktenkundig ist die Uhrzeit.
Quellen: Akten im Stadtarchiv Meschede in Grevenstein, Amts-Archiv Freienohl: AA 401, 402, 410, 411, 413, 414, 480.
Heinrich Pasternak, aktualisiert Juli 2025