Unsere Ruhr und Äsche - über 100 Jahre mit unserer Ruhr zusammenleben

Etwa von 1800 bis 1914 war das nicht immer eine glückliche Partnerschaft. Freilich auf Postkarten von 1928 und 1936 war die kleine „Kahnfahrt“ auf der Ruhr dicht am „Haus Ruhrgarten“ von W. Rocholl für Jung und Alt, Klein und Groß ein wunderschönes Erlebnis. Ein ganz anderes Zusammenleben bieten die Archivalien AA 395, 511, 725 1665 u.a. (s.u.) im Archiv Amt Freienohl (AA) im Stadtarchiv Meschede in Grevenstein an: Manches Mal zum Schmunzeln über das sehr persönliche Verhältnis der Freienohler zu ihrer Ruhr, über ihr sehr persönlich klingendes Verhalten (die Ruhr ist sozusagen wirklich weiblichen Geschlechts!) - einerseits, und andererseits – vielleicht gerade deswegen – die oft auch anstrengende Fürsorge um ihre Ruhr.

Noch ganz anders erscheint die Ruhr zu Beginn des 19. Jahrhunderts. Zu den regelmäßigen zumeist wetterbedingten kleinen und großen Reparaturen, Neubauten gehört auch immer die schwierige Praxis mit dem Brückengeld. Bezüglich der Langelbrücke (die sogenannte Communalbrücke) ist der Akten-Befund zahlreichlich, bezüglich der Ruhrbrücke für die Landstraße Arnsberg – Meschede (sogenannte Provinzialbrücke) kaum festzustellen.

Begonnen wird mit dem Datum vom 5. Februar 1805 mit diesen hochherrschaftlichen Schreiben (in heutiger Rechtschreibung).

„Maximilian Franz, von Gottes Gnaden Erzbischof von Köln, des Heiligen Römischen Reichs durch Italien Erzkanzler und Kurfürst, geborener Legat des heiligen apostolischen Stuhls zum Rom, königlicher Prinz von Ungarn und Böhmen, Erzherzog zu Österreich, Herzog zu Burgund und Lothringen,Administrator des Hochmeistertums in Preußen, Meister Deutschen Ordens in Deutsch- und Welschen Landen, Bischof zu Münster, in Westfalen und zu Engern Herzog, Graf zu Habsburg und Tirol, Burggraf zu Stromberg, Herr zu Odenkirchen, Borklohe, Werth, Freudental und Eulenberg usw. (usw.: nicht aktenkundig)

Die Fortsetzung ist nahezu wörtlich die gleiche wie nach dem folgenden Text.

„Aus Höchstem Auftrage: Von Gottes Gnaden: LUDWIG X., Landgraf zu Hessen, Herzog in Westphalen und Engern, Pfalzgraf bei Rhein, Fürst zu Hersfeld und Starkenburg, Graf zu Arnsberg und des Heiligen Römischen Reichs Vorfechter, zwischen Rhein und Weser, Graf zu Catzenelnbogen, Dietz, Ziegenhain, Ridda, Hanau, Schaumburg, Ysenburg und Budingen, Herr zu Friedberg und Wimpfen. - Jetzt werden die Buchstaben doppelt so klein und bei weitem nicht mehr so schön: -

Der Bürgermeister und Rat zur Freienohl, statt der auf der Landstraße nach Meschede weggerissenen hölzernen Brücke über den Ruhr-Fluss, nunmehr eine ganz neue in Stein hat aufführen lassen, welche einen sehr beträchtlichen Kosten-Aufwand veranlasst hat, die Gemeinde aber diese Kosten aus ihren eigenen Einkünften völlig zu bestreiten, nicht vermögend ist, und daher Bürgermeister und Rat Uns untertänigst gebeten haben, Unsere Landesherrliche Erlaubnis ein der Anlage angemessenes, und gegen das vorherige erhöhtes Brückengeld erheben zu dürfen, mildest zu erteilen; so haben Wir Uns gewogen gefunden, dieser Bitte in der Rücksicht gnädigst zu willfahren, dass diese neue Anlage, welche die Gemeinde ohne eine andere Aushilfe und Unterstützung zu veranstalten, nicht im Stande war, zum Besten des Publikums, um jederzeit die gedachte Landstraße sicherer und ungehinderter, als bei hölzernen Brücken, die von starken Fluten meistens beschädigt und nicht selten ganz fortgerissen werden, passieren zu können, durchaus erforderlich war. Wir erlauben uns demnach bis auf Widerruf, der Freiheit Freienohl hiermit gnädigst nach dem hier beigefügten Tarif, sowohl von dieser neu aufgeführten steinernen Brücke, als auch von jener unterhalb Freienohl nach Hirschberg hin (Langelbrücke) ein Brückengeld erheben zu dürfen; in Ansehung der letzteren jedoch mit der ausdrücklichen Bedingung, dass Bürgermeister und Rat die Brücke, sobald sie unbrauchbar wird, ebenfalls ganz in Stein aufführen zu lassen, verbunden sein solle. Wonach sich jedermann zu richten hat. Arnsberg, den 5. Februar 1805. - Aus höchstem Auftrag: Landgräflich Hessische für das Herzogtum Westphalen angeordnete Regierung. - Gedruckte Unterschriften: Minnigerode /   E. Arndts / Zimmermann. - L.S.“ (Landes-Siegel)   (AA 725)

„Tarif des der Freiheit Freienohl gnädigst verliehenen Brücken-Geldes: (1.) Von einem Wagen mit 2 Pferden: 3 Stüber (immer handschriftlich angefügt) = 1 Sgr. 2 Pf. (Silber-Groschen, Pfennig); mit 3 Pferden: 3 ½ Stüber = 1 Sgr 4 Pf; mit 4 Pferden: 4 Stüber = 1 Sgr 6 Pf; mit 6 Pferden: 6 Stüber = 2 Sgr 4 Pf. - (2.) Von einem einspännigen Karren: 1 Stüber = 2 Sgr 5 Pf; und für jedes mehr daran gespannte Pferd: ½ Stüber = 2 Sgr 2 Pf. - (3.) Von einem Reit- oder andern Pferd, Füllen, Ochsen, Rind oder einer Kuh: 1 Stüber = 2 Sgr 5 Pf. - (4.) Von 1 Schwein, Kalb, Schaf, Ziege etc.: ½ Stüber = 2 Sgr 2 Pf. - (5.) Von 1 Fußgänger: ½ Stüber = 2 Sgr 2 Pf. - Von diesem Brücken-Geld sollen frei sein: (1.) Alle in Landesherrlichen Geschäften reisende Landesherrliche Diener, ohne Ausnahme. (2.) Alle Militär-Personen und Fuhren. (3.) Alle übrigen Handfrohnder, Frondfuhren oder Kammeral-Dienstfuhren und zu Kammeral-Handdiensten verbundene Personen. (4.) Alle Einspänniger-, Landes-Briefpostillions zu Pferde oder zu Fuß. (5.) Alle Personen, so das 14. Jahr noch nicht zurückgelegt haben. (6.) Alle Einwohner von Freienohl und diejenigen Nachbarn, welche die Kirche zu Freienohl besuchen.“ (AA 725)

Schultheiss, Bürgermeister war von etwa 1815 nis 1830 Franz Heinrich Feldmann, geb. 28.8.1781, Ackersmann, gest. 23.6.1858; verheiratet mit Friederica Feldmann geb. Holzapfel, LA 80 J., gest. 29.4.1855, „hinterl. Ehemann und 7 große Kinder und viele Enkel und Urenkel“. (in AA 725 ab 3. Mai 1827 Briefwechsel mit Arnsberg Landrat Kanz und später von Lilien über das Brückengeld; Lebensdaten aus dem Sterberegister)

Die Brückengeld-Thematik wird fortgesetzt im Kapitel zur Langelbrücke.

Akten typisch ist der Anlass für die Sammlung von AA 511 und 1665: Streitereien zwischen Gemeinde-Besitz und Privat-Besitz am Ruhr-Ufer, mit dem Ruhr-Ufer, mit dem „Strom-Bett“ - so wird die Ruhr auch schon mal genannt. Eine korrekte Akten-Sammlung gehört

auch schon zum Frieden-Schaffen. - Hier geht es nicht um das Kennenlernen der Streitereien, sondern um das Kennenlernen der lebendigen Ruhr und um das Zusammenleben mit ihr. Dazu gehören die Gemeinde-Hude für Schweine (Hude ist eine spezielle Wiese zum Hüten von Vieh), hier von Hude-Berechtigten, deren Schweine vom „Gemeinheits-Hirten“ gehütet wurde, und z.B. um die Wiesen von Ferdinand Becker gnt. Kaiser und von Caspar Vohs , dann später Johann Vohs. („Gemeinheit“ ist ein älteres Wort für: Gemeinde; „gnt“ ist übliche Abkürzung für „genannt“, damit ist ein Beiname gemeint, der einen öfters vorkommenden Nachnamen auf eine ganz bestimmte Person festlegt.) Also, wichtig sind in diesem Text nicht die Streitereien mit ihren damit verbundenen Namen. Die Namen sind nur insofern wichtig, weil sie unsere Vorfahren sind, unser Zusammenleben früher geprägt haben.

Am zumeist vorläufigen Schluss eines solchen Abschnitts steht zur Klarstellung, zur Klärung eine Gerichtsverhandlung, wegen der Gemeinde-Grundstücke in Arnsberg, beim Landrat mit seiner Behörde; so am 18. Juni 1845; vorher eine am 17. Mai 1842. Die Zeugen seien festgehalten. Im Protokoll steht auch das Lebensalter. Das Zurückrechnen und das Zurückblicken in die früheren Jahre und die Anzahl 16 können das Zusammenleben noch nachvollziehbarer und deutlicher machen: Georg Funke 76, Kaulmann 66, Beilieger Kaspar Köster 60, Beilieger Franz Köster 60, Sloby (?) 64, Adam Schröer gnt. Hollmann 45, Caspar Eickelmann 68, Caspar Lenze (o.J.), Heinrich Weber 49, Adam Mester 56, Beilieger Lardon 62, Beilieger Hirnstein 55, Fritz Kehsler 88 (ausdrücklich: der Älteste), Evers (o.J.), Heinrich Wrede 56. – Beilieger sind Mieter, Pächter.

Nun folgen – auch manchmal zum Schmunzeln – auszugsweise und aneinander gereiht wörtliche Zitate dieser Senioren, die ihr Verhältnis zu ihrem „Strom“ (so sagen sie auch) deutlich machen – aus den Akten AA 511 und 1665:

„Die Ruhr hat nämlich in den letzten 50 Jahren nach den Zeugen-Aussagen mehrmals ihr Bett gewechselt.“ - „Um 1800 hatte die Ruhr oberhalb Freienohl zwei Arme... Im Jahr 1808 mochte ungefähr ein Jahr lang die Ruhr den bezeichneten Lauf gehabt haben. Als wir preußisch geworden, war der linke Nebenarm der Ruhr verschwunden.“ - „In den Weidebüschen hütete der Gemeinheitshirte die Schweine. Damals war nur der eine Strom der Ruhr vorhanden. Später warf sich der Hauptstrom der Ruhr mehr rechts. In dem mit Weiden bewachsenen Grundstück zur linken Seite der Ruhr – in dem früheren Ruhrbette - blieb der Nebenarm der Ruhr. Noch später trat wieder eine Veränderung ein. Durch eine Überschwemmung wurden die Weidenbüsche weggenommen, jedoch nicht ganz. Nach der Seite, wo die Ruhrbrücke ist, blieb etwas zurück, tiefer unten aber wurden sie ganz weggenommen, sodass der Nebenarm der Ruhr von da an die Wiese (des Becker gnt. Kaiser) bespülte. Demnächst wurde auch jener Rest der Weidebüsche durch Überschwemmung weggenommen. Gleichzeitig aber verlor sich jetzt der linke Nebenarm der Ruhr, so dass jetzt der ganze Strom auf rechts ging.“ - „Das Hude-Grundstück wurde übrigens bei einer Überschwemmung der Ruhr weggespült und von dem Wasser eingenommen, so lange die Überschwemmung dauerte. Als diese aufhörte, wich die Ruhr in ihr gewöhnliches Bett zurück. Auf dem fraglichen Hude-Grundstück lagen Steine, Fluss-Geschiebe, Ruhr-Geschiebe.“ - „Durch die Veränderung des Ruhr-Ufers haben sich Zuwächse gebildet (1810).“ -...einen Graben werfen lassen, um die Ruhr in das alte Bett zurück zu leiten, was jedoch durch die nächste Flut vereitelt worden sei...“ - Der Besitzer „hat zum Schutz der Wiese das Ufer (1819, 1820, 1821) geschlächtet“ (= befestigt mit Steinen oder / und mit Faschinen, das sind handgefertigte Weiden-Geflechte mit in den Boden eingestampfte Pfähle). - „...die herfließende Ruhr hat einen zweiten Arm gebildet...“ - ...da ist ein Graben aufgeworfen worden, um dem Strom eine bessere Richtung zu geben...“ - „...das Gras hat sich der Besitzer durch Abmähen oder Behuden mit seinem Vieh (Beweiden) zu eigen gemacht...“ - „...die Ruhr hat sich den ganzen Platz zu ihrem Bett gewählt...“ - „...hat sich ein zweiter Nebenarm der Ruhr gebildet und das Bett für mehrere Jahre beibehalten...“ - „...das Flussbett, das vom Strom wieder verlassen wird

und sich wieder ein anderes sucht...“ - „Wenn die Ruhr ein solches Bett einige Jahre behält, so ist das offenbar nicht als eine bloße Überschwemmung anzusehen...“ - „...Die Wiese wurde vor ein paar Jahren ganz von der Ruhr verschlungen und in deren Strombett verwandelt...“ - „...und der ganze Strom hat sich nach rechts gewendet...“ - „Die Weiden schienen den Zweck zu haben, das Land gegen die Ruhr zu schützen.“ - „Der Nebenarm der Ruhr hat sich übrigens in jener Zeit verloren und die Weiden sind verschwunden.“ - „Ich habe selbst in den Ufern der Ruhr an jener Wiese gekrebst“ (Krebse gesammelt). - „Da hatte die Ruhr ihr eigentliches Bett gehabt.“ - „Er war von ihr zur Anlegung eines Krippenwerks genötigt“ (Ufer-Schutz: Faschinen)..

Nun folgen aus dem Archiv-Material AA 511 noch zwei Inhalte, die das Zusammenleben und Zusammenarbeiten Freienohler mit ihrer Ruhr deutlich machen.

Am 18. August 1818: Das „der Gemeinde Freienohl zugehörige Brückenhaus“ soll meistbietend verkauft werden. „Das Haus und der Garten werden so verkauft, wie sie sich befinden. Letzterer jedoch ohne die darin sich befindenden Gartenfrüchte und solches kann 14 Tage nach Michaelis (= 29. September, also ab 15. Oktober) dieses Jahr bezogen werden... Der Ankäufer erhält das Recht, zwei Stück Hornvieh und ein Schwein dem gemeinschaftlichen Hirten (= Gemeinde-Hirt) vorzutreiben, wem er dann auch den Hirtenlohn und Kost entrichten muss nebst der Stellung eines Beihirten... Kein Holz darf der Ankäufer im Kommunalwald abstammen...“ Die Anbieter werden aufgelistet und ihr ansteigendes Angebot: Henrich Spennschröer 100 (die Währung wird hier ausgelassen), Gaudenz Kerstholt 250, Caspar Stierenberg 280, Gaudenz Kerstholt 300, Caspar Tönne 310, Franz Kaulmann 312, Caspar Stierenberg 320, Theodor Neise 321, Joannes Lenze 350 als Letztbietender und Käufer.

Nichts davon gemerkt haben 1824 wohl die Geschwister Annette und Werner

Die 27-jährige Annette von Droste-Hülshoff unternahm mit ihrem 1 Jahr jüngeren Bruder Werner Constantin eine vielleicht zweite Sauerland-Reise entlang der Ruhr, von der Ruhr-Quelle nach Hause zu Burg Hülshoff bei Münster oder auch wieder zurück nach Schloss Gevelinghausen, wo ihr Bruder gerade lebte. Auf dieser Fahrt mit der Kutsche auf der Chaussee über Meschede, Schloss Laer, sind die Beiden auch durch Freienohl gekommen, dann weiter über Wildshausen, Glösingen, Dinschede nach Arnsberg. In Freienohl war ja seit gut 10 Jahren die neue Chaussee fertig: über den Plastenberg, an der Plastenberg-Kapelle vorbei, hinunter zur noch alten Ruhrbrücke, dann wieder bergauf bis zur Kirche und wieder hinunter zur Rümmecke. Wo die Beiden vielleicht Halt gemacht haben, das steht nicht im Reisebericht „Das malerische und romantische Westphalen“ aus dem Jahr 1840, mit der Mitarbeit der Droste geschrieben von ihren Freunden Ferdinand Freiligrath und Levin Schücking. Aus diesem Text von 1840, der also 15, 16 Jahre nach jener Sauerland-Reise veröffentlicht worden ist und vom Stil her kein historisch genaues Tagebuch ist, seien ein paar Stellen zitiert, die zu unserer Ruhr passen: „Das Land der Ruhr ist der Stolz, die Krone unseres Vaterlandes; die frischen rauschenden Berg-Gewässer des Stromes sind das silberne Stirnband dieser Krone (geschrieben in der Zeit des Königtums Preußen!)...Wo unter den hohen Buchen und Eichenwipfeln nur der Köhler seine Meiler schürt... Wo die Adler und die Uhus horsten... Das Land der Klüfte, der von allen Höhen nieder kollernden und spritzenden Bergwässer...Hier auf dem höchsten Gipfel haben wir auch die Grenze der Poesie erreicht (ob unser Küppel gemeint ist?) ...Die Gebirge der Ruhr sind zum Teil aus den ältesten neptunischen Gebilden zusammen gesetzt... Und sehen die Ruhr einen mächtigen Bogen krümmen, um jetzt ganz nach Westen zu strömen... Die Chaussee führt nach dem Städtchen Meschede, einem der schönsten Punkte des Süderlandes, aber sich fast aller Beschreibung durch den Mangel des charakteristisch Hervorstechenden entziehend... Die Ruhr macht einen allerliebst coquetten Bogen... Zieht von hier die Chaussee über unzählige Brücken (?) sich durch das immer malerische Tal, über frische Auen, an bekränzten Höhen vorbei...“ –

Bei der Durchreise durch Freienohl standen vielleicht die Schulkinder an der Chaussee oder der damalige Schultheiß Franz Feldmann schaute gerade aus dem Fenster des Rathauses mit der Schule, genauer: mit einem Schulraum. Das Rathaus stand damals zwischen der jetzigen (2010) Volksbank und der nach 1852 gebauten Alten Schule. Als die Alte Schule nicht mehr benutzt wurde, da hatte „oben in der Knabenschule“ Frau Frieseurmeisterin Brigitte Bornemann mit ihrer Kollegin Frau Walter ihren Salon.

Vielleicht haben Annette von Droste-Hülshoff und ihr Bruder oder sie mit ihren beiden Freunden beim Schmied Franz Vogt, dem sogenannten Figgen-Haus, die Hufe ihrer Pferde kontrollieren lassen. - Doch Freienohl wird nicht genannt, erst wieder Rumbeck.

Angemerkt seien diese Daten der Drei, von denen die Droste die „Große Freundin“ ist: Annette von Droste-Hülshoff: geb. 1797 auf Burg Hülshoff bei Münster, gest. 1848 in Meersburg / Bodensee; Ferdinand Freiligrath: geb. 11810 in Detmold, gest. 1876 in Cannstatt; Levin Schücking: geb. 1814 in Meppen, gest. 1883 in Bad Pyrmont.

  

Die Wirklichkeit und Wirksamkeit um 1825 und 1834

Um „die Zurückverlegung des Flusses in sein altes Bett und um die ganze künftige Unterhaltung“ geht es im langwierigen Prozess zwischen den Ruhrwiesen-Besitzern, der Gemeinde Freienohl und dem klärenden Gericht beim Landrat in Arnsberg mit dem Wegebaumeister Friedrich Boese, dem Sekretär Schulte, dem Regierungs-Sekretär-Assistenten Gronarz am 5. und 8. Mai und am 22. und 23. September 1834. Oben in der Einleitung dieses Ruhr-Kapitels stehen viele wörtliche Zitate aus diesem Prozess; wichtig ist das Zusammen-Leben mit der Ruhr und nicht das Streiten der Freienohler. (AA 1665)

Vom 31. Januar 1825 liegt ein ziemlich ausführlicher Zustandsbericht vor vom Ruhrverlauf, genauer: vom links- und rechtsseitigen Ruhrufer unterhalb und oberhalb der (alten) Ruhrbrücke (auch Plasterbrücke genannt). Bei der Besichtigung und anschließenden Berichterstattung waren anwesend (= Präsentes): Regierungsrat Clemen, Landrat Thysing (Thüsing) von Arnsberg und Bau-Inspektor Retler. Auszüge aus dem Protokoll (im Original sind zwei Skizzen eingefügt): „Gleich unterhalb der Freienohler Brücke (daneben gab es auch eine Furt) findet eine Verwilderung des Stromes statt, von welcher die gezeichnete Skizze ein ungefähres Bild gibt“ (die Skizze in der Akte 511 muss umgedreht, genordet werden). Es handelt sich um die ehemalige Brücke, knapp 100 Meter von der jetzigen Ruhr-Brücke Richtung Bahnhof entfernt. Dann folgen konkrete Vorschläge, die „Grundstücke im Fluss weg zu nehmen“ (aufgrund der Skizze sind an dieser Stelle mit den „Grundstücken“ wohl Sandbänke gemeint). „Es ist auf die Ausführung dieser Vorschläge umso mehr zu achten, da eines Teils viele nahe gelegene und schöne Grundstücke durch den seitherigen Flusslauf verwüstet sind, bei deren Menge sich aber beim Grundbesitzer die Schwierigkeiten häufen werden... Die Grundbank oberhalb der Freienohler Kapelle am rechten Ufer muss gehörig bepflanzt werden (die ausdrücklich „ehemalige“ Küppel-Kapelle ist gemeint! ein historischer Beleg für diese noch ältere Kapelle als die von 1902)...Gleich unterhalb dieser Stelle müssen die hochstämmigen Bäume auf dem rechten Ufer abgehauen werden (der ehemalige untere Küppelweg führte wesentlich tiefer als der jetzige an der Ruhr entlang!)... reicht es hin, wenn der Fluss an einigen Stellen von den alten Stämmen und größeren Sträuchern gereinigt wird.“ Am Schluss merkt der Landrat Thysing in einer Extra-Notiz vom 11. März an, dass der Freienohler Schultheiß Feldmann dieses Protokoll erhalten soll, um die Arbeiten in Auftrag zu geben – für das Zusammen-Arbeiten der Freienohler.

Das Zusammenleben und Zusammenarbeiten mit der Ruhr hört nicht auf

Für den nun folgenden Text wurden noch keine „Vorläufer“ gefunden, keine Informationen, die diesen Brief einleiten können. So mutet er wie ein Spektakel klerikalen Machtgehabens an. Pfarrer Sporkmann schreibt am 18. Mai 1841 in seinem Brief an den Freienohler Bürgermeister Alberts: Hauptanliegen ist die Schlächtung der Pfarr-Wiese und Ruhr-Wiese im Ohl, in der Lanfer. Damit ist aus heutiger Sicht – 2009 – gemeint das Ruhrufer-Gelände, wozu der Schützenplatz der 3. Kompanie, der Regenbogen-Kindergarten und die Konrad-Adenauer-Hauptschule gehört. „Schlächtung“ ist das Bauen eines vom Flussufer aus ins Wasser „geschlagenen“ Dammes, bestehend aus Buschwerk, Rasen, Steinen und Stämmen, Pfählen. Solche Dämme, es sind zumeist mehrere in kurzen Abständen, werden auch eine „Schlenge“ genannt. Ein einziges „Bollwerk“ auch „Schlacht“. In seinem Brief geht es Pfarrer Sporkmann darum: „die von der (politischen) Gemeinde in dieser Angelegenheit gewählten und von der landrätlichen Behörde bestätigten Repräsentanten: Adam Kehsler, Gaudenz Kerstholt und Heinrich Sahse gerichtlich zu belangen und zur Erfüllung der unzweifelhaften Verbindlichkeit verklagen zu lassen. Da jedoch diese Repräsentanten wiederholt erklärt haben, dass sie zu einem gütlichen Verdingament (Ausführung, Erledigung) mit dem Pfarrvorstand geneigt seien, und zwar weil die Verbindlichkeit der Kirchengemeinde zur Schlächtung der Uferwiese jedenfalls bestehen und ein gerichtliches Verfahren außerordentlich große und demnach unnütze Kosten verursache, so habe der Pfarrvorstand ein gütliches Verdingament schon vor längerer Zeit in Vorschlag gebracht“... (in diesem Stil noch über eine ¾ Seite Text) „Diese Aufgabe muss noch in den nächsten 14 Tagen angefangen werden.“ - In der Antwort des Bürgermeisters kommt es nun darauf an: „dass dieser Gegenstand nur im gütlichen Weg befriedigt werden darf, wenn nicht Erbitterung und Unmenschlichkeiten in der hiesigen Gemeinde hervorgerufen werden sollen. Es ist bekannt, dass diese Angelegenheit von Ihrem Amtsvorgänger (Johann Nicolaus Hense, Pfarrer in Freienohl 1833-1837) gerade in seiner Zeit in Erregung gebracht worden ist, als zwischen ihm und der Gemeinde einige Disharmonie bestand und es herrscht eine (unterstrichen) Stimme darüber, dass dazu die Sache selbst nicht die geringste Veranlassung gegeben...“ Aus Pfarr-Archiv-Akten geht nur hervor, dass Pfarrer Hense „versetzt“ worden ist nach Kamen und Pfarrer Sporkmann (36 jährig) von Kamen. - Die Arbeiten an der Ruhr wurden erledigt, regelmäßig, wie auch regelmäßig wieder Überschwemmungen stattfanden.

Wieder eine Schlächtung

Das Schreiben des Wege-Baumeisters Vogeler vom 15. Mai 1844 wurde der Gemeinde-Versammlung vorgelesen, worauf zur Vollendung der Wasserbauten unterhalb (also flussabwärts Richtung Arnsberg) der hiesigen Ruhrbrücke die freiwillige Abgabe einer noch größeren Quantität Faschinen und Pfähle von der Freienohler Gemeinde gewünscht wird; die Gemeinde-Versammlung erklärt darauf: „Unter dem 23. Januar (1844) sei die unentgeltliche Abgabe von 340 Faschinen und 500 Stück Pfähle bewilligt; es seien aber 1000 Stück Faschinen und 500 Stück Pfähle mit 3 bis 4 Fuß lange Pfähle verabfolgt; und man glaube sich bei diesen Umständen jetzt umso weniger mehr veranlasst, eine noch bedeutendere Holz-Quantität zu den fraglichen (angegebenen, also nicht negativ gewichtet) Bauten zu genehmigen, als die Jahreszeit schon zu herangerückt sei, um ohne Nachteil des Holzes noch Hauungen vornehmen zu können... Der der Versammlung beiwohnende Communal-Förster Schrader verwarf das Vorhaben, dass im Distrikt Mühlenberg Faschinen ohne Benachteiligung des Waldes noch in großer Anzahl gehauen werden können“. - Anmerkung aus der Jetztzeit: Bemerkenswert erscheint der damals schon vor-sichtige, voraus sehende Natur-Schutz. (AA 394)

Am 31. Mai 1844 wird eine Beschwerde gegen die Wegebau-Verwaltung in Arnsberg eingereicht, weil sie für eine Anschaffung von Faschinen bei der Ruhrbrücke eine Hauung im Communal-Wald am Knäppchen ist, daher (dabei, dagegen) war schon eine Hauung beschlossen worden im Communal-Wald am Mühlenberg. (AA 394)

Reiser-Gerölle und Rollen

Am 20. Juni 1845 beschloss die Gemeinde-Versammlung die dringend notwendige Instandsetzung der Langes-Straße (des Langelweges). Die entsprechenden Kosten-Berechnungen hat Heinrich Sahse aufgestellt. Es handelt sich um das Ausbessern der in diesem Jahr an der Ruhr angeschwemmten Reiser-Gerölle und Rollen.

Mitten im Winter, am 20. Januar 1845: Notwendig geworden sind Repararturen an der Tiefe und Stauung des Alten Ruhr-Betts und der Uferbauten an der Plasterbrücke (gemeint ist die damalige alte Ruhrbrücke, die zum Plastenberg führt.), an Beschädigungen vor der Brücke zwischen dem Eisbrecher und der Brücke; ferner ist in der Gemeinde-Wiese oberhalb der Brücke ein Loch eingebrochen, das wieder völlig zuzuwerfen ist. (AA 395)

Die Verlegung des Ruhr-Flussbettes war bereits am 29. Mai 1846 bei der Königlichen Regierung in Arnsberg beantragt worden. -

Am 23. Februar 1847: Protokoll der Gemeinde-Versammlung: TOP 168: Vorbemerkung: nicht jeder Satz ist verständlich genug formuliert, aber der Gesamtzusammenhang wird doch deutlich: Entschädigung des Waldwärters Gaudenz Kerstholt für die ihm durch Abbruch eines Teilsder von ihm angepachteten Gemeindewiese verloren gegangenen Heuernte. Der Antrag des Waldwärters Gaudenz Kerstholt vom 6. d.M. wurde vorgelegt und beschlossen, den Bittsteller dahin zu bescheiden, wie die Gemeinde nur auf den Grundschaden ver... (nicht korrekt lesbar) habe, welcher ihr behufs des von Seiten des Fiskus … (1 Wort nicht korrekt lesbar) Durchstich der Ruhr und zwar vermittelst Wegnahme des zu diesem Zweck damals erforderlichen Gemeindegrundes erwachsen konnte, nicht aber sei auch auf eine solche Grundentschädigung verzichtet worden, welche der Gemeinde später in Folge der nun noch dazu vorgenommenen unzweckmäßigen Verlegung des Ruhrflussbettes und der dadurch herbeigeführten mangelhaften Sicherstellung der angrenzenden Grundstücke entstehen konnte und bereits entstanden ist. Durch die unzweckmäßige und unsichere Verlegung des Ruhrflussbettes sei aber nicht allein das der Gemeinde gehörige Grundstück, woran der Gaudenz Kerstholt einen Teil in Pacht habe, zu einer Größe von wenigstens ½ Morgen, sondern auch ein noch ein vor diesem Grundstück belegenes dem Johann Vohs gehöriges Grundstück ganz in Abbruch geraten und verflossen. Dem Kerstholt möge daher die gerichtliche Klage gegen den Fiskus anheim gegeben werden und solle auch seitens der Gemeinde gegen diesen wegen des durch die ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) vorgenommene unzweckmäßige Verlegung des Flussbettes der Ruhr verloren gegangenen Grundfläche gerichtlich auf Ersatz dieses Grundschadens geklagt werden. (AA 395)

Hier: TOP 195 vom 26. März 1847: Der der Gemeinde durch Verlegung des Ruhrflussbettes seitens des Fiskus an ihren Grundstücken entstandene Schaden. Der Vorsitzende (Amtmann Devivere) stellt der Versammlung vor, dass derselbe bereits unterm 29. Mai 1846 bei Königl. Regierung auf Ersatz des der Gemeinde durch die Verlegung des Flussbettes der Ruhr an ihren Grundstücken entstandenen Schadens wegen betragen bis jetzt eben noch keine entscheidende Antwort auf diesen Antrag erhalten habe. Es wurde hierauf beschlossen, die der Königl. Regierung mit jenem Bericht eingereichten Akte zurück zu fordern und ohne weiteres den Fiskus sowohl auf denjenigen Schaden, welcher der Gemeinde infolge des Abbruchs von Grundstücken, als auch auf den Schaden, welcher den Anpächtern derselben an den Erträgen der Grundstücke entstanden sei, gerichtlich einzuklagen. Der Justizrat Arndts soll als Mandator der Gemeinde angenommen werden.

Ein Interimsweg anstelle der Ruhrbrücke

Aus dem Gemeinde-Protokoll vom 13. Juli 1847: Notwendig ist die Reparatur der Ruhrbrücke. Das Problem ist, ob dafür über 8 Tage ein Interimsweg (ein zwischenzeitlicher Weg, ein sogen. „schiffbarer Weg“ durch die Ruhr) über die Gemeinde-Wiese, den Ochsenkamp in einer Breite von 12 Fuß gelegt wird (1 Fuß = 30 cm; 12 Fuß = 3,60 m), so aufgrund des Schreibens von Wegebaumeisters Vögeler. Die Gemeinde hat nichts gegen den Interimsweg über den Ochsenkamp. Für die Wiederherstellung des Grundstückes der Gemeindewiese verlangt die Verwaltung eine Entschädigung; dafür sei ein Sachverständiger notwendig. (AA 395)

 

Sand-Entnahme unter der Plasterbrücke: Pflasterer Caspar Cohsmann beantragt für seine von der Gemeinde übernommenen Pflasterarbeiten an Grundstücken, die an der Plaster-Brücke liegen, den erforderlichen Sand dort aus der Ruhr entnehmen zu dürfen. „Die Gemeinde-Versammlung deferiert ihm das zwar (genehmigt das), die Gewinnung des Sandes nicht oberhalb, sondern nur unterhalb der Plaster-Brücke.“ (AA 399)

 

Für ein Krippenwerk an der Alten Ruhr beantragt Johann Kückenhoff gnt. Frohnemann (Alte Haus-Nr. 59; Parzelle 785; Straße Am Hügel) bei der Gemeinde-Versammlung Holz vom Knäppchen. Die Gemeinde-Versammlung genehmigt das, wird aber auch die Genehmigung des Communal-Oberförsters einholen. (AA 399)

 

Am 19. März 1851 fordert die Gemeindeversammlung den Gewerker von der Becke auf, „den Brückenbau im Schulten-Ohl in Angriff zu nehmen aufgrund seiner Contract-Verpflichtung“. - Das Schulten-Ohl meint die Ruhr-Wiesen unterhalb von Brumlingsen. „Gewerker“ = Direktor, auch taucht auf „Faktor“. - Der vollständige Text dieses TOP ist nicht genau genug zu lesen. (AA 401)

 

Jahre weiter: Krippen-Anlagen

Am 29. Juni 1851 erklärt Heinrich Cohsmann auf dem Amt: „Die Gemeinde Freienohl beabsichtigt, an ihrem Grundstück Wiese in der sogen. Langfer (Lanfer) mehrere Kripp-Anlagen vorzunehmen und ich bin mit der Veranschlagung dieser Arbeiten beauftragt. Diese Arbeiten müssen, um gut und dauerhaft abgelegt werden zu können, größtenteils in Tagelohn ausgeführt werden und es kann daran nur die Anfertigung der nötigen Faschinen wenigstbietend verdungen werden (ausgeschrieben) werden. Von diesen Faschinen müssen vorläufig 20 Schock angefertigt werden (alte Zählung: 1 Schock = 20 Stück, neue Zählung: 1 Schock = 60 Stück; welche Zählung hier gemeint ist, steht nicht fest). Dieselben (Faschinen) müssen 1 Fuß dick und zur ganzen Länge des Holzes angefertigt und mit 2 Weiden an den beiden Enden umbunden werden. Die Anfertigung derartiger Faschinen kostet in der Regel pro Schock 10 Silbergroschen.“   (AA 1665)

Am 28. Juli 1851: TOP 292: An den Gemeinde-Wiesen in der Langfer werden vom Krippen-Meister Heinrich Cohsmann die nötigen Faschinen und Pfähle für die Krippen-Anlage angefahren und ausgeführt, in Tageslohn bezahlt. Der Gemeinde-Verordnete Ferdinand Becker gnt. Kaiser wird beauftragt mit der Beaufsichtigung. - Die bedeutend gewiss kein Misstrauen. - Manchmal wird „Krippen-Anlage“ auch verkürzt geschrieben: „Kripp-Anlage“.

Am 1. Juli 1851: TOP: Die Gemeinde-Versammlung verhandelt mit dem Gewerker von der Becke in Bezug auf seinen Kontrakt vom 3. Februar 1846. Es betrifft den Gemeinde-Distrikt Krähenberg im Schulten-Ohl. „Über seinen (von Becke) dort zur Wiesen-Bewässerung angelegten Flößungsgraben auf seinen Kosten, um die befahrbare Brücke und um die dortige Schlacht.“ Beim Bau der Anlagen sind Grundstücksgrenzen nicht genau genug beachtet worden.

Am 28. Juli 1851: TOP aus der Gemeinde-Versammlung: Der Krippen-Meister Heinrich Cohsmann leitet die Krippen-Arbeiten und Krippen-Anlagen mit Faschinen und Pfählen an der Langfer.

Am 28. August 1851 wird vom Amtmann Devivere durch den Polizeidiener Kaulmann öffentlich bekannt gegeben dieses „Verding“, das ist die Ausschreibung für einen genau bestimmten Arbeitsauftrag: „Die Anfertigung und Anfuhr von 20 Schock Faschinen und 10 Schock Pfähle behufs mehrerer Schlachtanlagen...“ -

Zum Verstehen schlägt man in Online-Wörterbüchern aus jener Zeit nach, hier im Brockhaus: Faschinen sind walzenförmige 2.5 – 5 Meter lange Strauch-Bündel von etwa 30 Zentimeter Stärke, die durch Draht oder Weidenruten fest zusammen gehalten werden und beim Flussufer-Bau zum Bekleiden von Böschungen benutzt werden. - - Wie so eine Schlachtanlage, eine Ufer-Schlächtung, eine Kripp-Arbeit bewerkstelligt wird mit den Krippen-Setzern und dem Krippen-Meister, steht ausführlich in der Ökonomischen Enzyklopädie von Krünitz, erschienen 1773 – 1858): www.kruenitz1-uni-trier.de. -

Der Polizeidiener fügt noch hinzu: „Bei der Anfertigung und Anfuhr ist dem Krippen-Meister Heinrich Cohsmann gnt. Cordel Folge zu leisten. Bei den Vorarbeiten im Wald sind die Anweisungen des Waldwärters Kerstholt zu beachten!“

Protokoll-Auszug der Gemeinde-Versammlung vom 3. Mai 1852: TOP 90: Die Versammlung beschloss, die im Anfang des Jahres begonnene Krippen-Anlage an der Gemeindewiese im Ohl nunmehr vollenden zu lassen und diese Arbeit dem Krippen-Meister Heirich Cohsmann hier zu übertragen, der damit aber sofort beginnen müsse.

Aus einem Akten-Protokoll vom 20. Mai 1852 geht auch noch dieses hervor: „Bei der Wege-Anlage der Chaussee von Freienohl nach Meschede 1810 und den folgenden Jahren den aus dem alten Bette abgeleiteten Ruhrfluss wieder in das alte Bett zurück zu bringen und durch hinreichende Einfriedigung die angrenzenden Grundbesitzer für alle Zukunft vor Schaden sicher zu stellen, - dabei geht es um die große Pöttgens-Wiese, durch die im Jahre 1813 und in den folgenden Jahren bewirkte Verlegung des Ruhrbettes... durch die Trennung der Wiese in zwei Teile, durch die Entziehung der früheren natürlichen Bewässerung durch die stellenweise Versandung der gebliebenen Wiesenfläche...“ Im Grund geht es dabei um Geld, wer wofür zu zahlen hat; das wird hier ausgelassen, weil der angegebene Geldwert wohl nicht gerecht bewertet werden kann. Hier geht es um die Wahrnehmung der Zusammenarbeit, der sich daraus ergebenden Verpflichtungen für die Zukunft mit der Ruhr, den Wiesen, dem Leben in Freienohl.

Diese 1851 ausgechriebene Arbeit ist aufgrund der Gemeindeprotokolle wohl Ende 1852 abgeschlossen. In der Liste der Auszahlungen, Bezahlungen stehen diese Namen, manche mit, manche ohne Vornamen: Franz Pöttgen gnt. Rante für die Anfertigung der 22 Schock Faschinen (220 Stück), Kaspar Vogt für das Anfahren der Faschinen, Franz Humpert für das Anfertigen der 10 Schock Pfähle (100 Stück), Georg Schwefer für die Anfuhr der Pfähle, Gahse, Anton Kaulmann, Miehse, Lenze, Höhmann, Ferdinand Funke, Ferdinand Wrede, Franz Leineweber, Joseph Altenwerth, Adam Pöttgen, Franz Becker, mit Pferden gefahren Heinrich Cohsmann gnt. Vohshane, Franz Kerstholt, Fritz Cohsmann. 18 Freienohler. (AA 1665)

Am 22. Dezember 1851: TOP 360: TOP 360: Nach vorgenommener Lokabesichtigung beschloss die Versammlung, die Ufer-Schlächtung im Ohl, an deren Ausführung man begriffen ist, in der Art abzuändern, dass der dort anzulegende Kopf bis zu der Insel reicht und an dem Grundstück des Caspar Cohsmann gnt. Cordel einen Kopf ebenfalls bis zu der Insel angelegt werde, damit das Wasser abgeleitet und der eben gedachten Kopf-Anlage nicht hinderlich bleibe. Der Cohsmann sei um seine Genehmigung darüber zu befragen und müsse er zugleich erklären, dass durch diese Anlage an seinem Grundstück für die Gemeinde keine Verpflichtung entstehe. Gleichzeitig wurde beschlossen, im nächsten Frühjahr, so zeitig als möglich, das Wiesen-Ufer an der in Frage stehenden Schlächtung in Tagelohn abgleichen zu lassen und dabei zu beachten, dass die Stufen abgestellt, der gute Acker zurückgeworfen und demnächst die geebneten Stellen mit dem guten Acker wieder überworfen und mit dem Rasenbedeckt werden. - Krünitz Online: Eine Schlacht ist ein von Buschwerk und Rasen von dem Ufer ab in das Wasser geschlagene (!) Damm (an der See: Deich), um das Wasser (hier: der Ruhr) von dem Land und dem Damm abzuhalten; eine „Schlacht schlagen“: einen solchen Damm machen. - Sprechweise: Schlachtung, Schlächtung. - Unsere Ruhr wird sich berauschend angehört und angesehen haben, sonst hätten die Herren gewiss nicht in diesen Wintertagen diese Exkursion unternommen.

TOP 361: Johann Cohsmann hatte die Instandsetzung des Weges im Ohl beantragt. Die Versammlung bemerkte (stellte fest), dass es in der Absicht liegt, den Weg nach dem Chaussee-Ufer hin zu verlegen und dadurch ihm eine bessere und weniger steigende Lage zu geben.

Am 10. Februar 1852, TOP 25: Im Verfolgendes Beschlusses vom 19. v.M. beschloss die Versammlung für Verrichtung mehrerer Arbeiten bei Ausführung der Krippen-Anlage an den Gemeinde-Grundstücken im sogen. Ohl dem Ferdinand Becker gnt. Kaiser, Heinrich Cohsmann gnt. Vohshane für 12 Sgr pro Tag aus hiesiger Gemeindekasse zahlen zu lassen, im Übrigen aber den Beschluss vom 19. v. M. aufrecht zu erhalten. Zugleich beschloss die Versammlung, die fernere Ausführung der fraglichen Uferschlächtung bis auf näheren Beschluss einzustellen. - Inhaltliches ist dafür hier nicht aktenkundig.

Am 2. März 1852: TOP 45: „Über das Bänderbinden zur Uferschlächtung“ an der Ruhr wurde Ferdinand Becker gnt. Kaiser aus der Gemeinde-Kasse bezahlt.

Am 3. Mai 1852: TOP 90: Den Anfang der begonnenen Arbeit an der Krippen-Anlage an der Gemeindewiese im Ohl soll der Krippen-Meister Heinrich Cohsmann sofort weiter arbeiten.

Am 12. Juli 1852: TOP 112: Die Rechnung des Georg Schwefer von hier für Anfuhr von 12 Schock Pfähle (1 Schock = 60 Stück; also hier 720 Stück) zum Schächten der Gemeindewiese im Ohl zum Betrag von 1 T 18 Sgr wurde der Versammlung vorgelegt und die Zahlung des Betrages aus hiesiger Gemeindekasse mit dem Bemerken genehmigt, dass der Unternehmer der Anfuhr der Faschinen, Kaspar Vogt hierselbst, zur Anfuhr der sich noch im Wald befindlichen Faschinen und der Heinrich Cohsmann gnt. Vohshahne zur sofortigen Ausführung der Krippen-Anlage anzuhalten sei. Sollte der Cohsmann wegen Krankheit zur Ausführung der Arbeit nicht imstande sein, so sei damit jemand anders zu beauftragen.

Zum „Kontrakt über gehörige Einbettung des Ruhrflusses in der Feldmark Alte Ruhr

Am 20. Mai 1852 beantragen bei der Regierung in Arnsberg die Freienohler Kaspar Lenze, J.F. Trompetter, Franz Christian Christoph Hirnstein, Kaspar Schröer, Johann und Joseph Trompetter: „In den Jahren 1833 oder 1834 (siehe oben!) wurde zwischen der Regierung in Arnsberg und den Erben Pöttgen hier ein Kontrakt abgeschlossen, in dem die letzteren die Verpflichtung übernommen haben, bei der Wege-Anlage der Chaussee von Freienohl nach Meschede im Jahr 1810 und folgenden Jahren von dem alten Bett abgeleiteten Ruhrfluss wieder in das alte Bett zurückzubringen und durch hinreichend Einfriedigung die angrenzenden Grundbesitzer für alle Zukunft vor Schaden sicher zu stellen. Das ist nicht hinreichend geleistet worden.. Für die unterzeichneten Bittsteller ist außer Zweifel, dass bei den nächsten Austritten (!) der Ruhr für sie ein großer Nachteil entsteht und gänzliche Weg-Schwemmung ihrer Grundstücke, wenn nicht schleunigste Verkehrung (Reparatur) getroffen wird. Die Regierung möge die Erben Pöttgen zur Erfüllung ihrer übernommen Pflicht anhalten.“  

Wieder sei daran erinnert: hier geht es nicht um den Streit untereinander, sondern um die

glaubwürdige Sorge um den bei Unwetter keinen Schaden anrichtenden Ruhr-Verlauf.

Am 12. Juli 1852, TOP 112: „Georg Schwefer wird für die Anfuhr von 12. Schock Pfähle zum Schlächten der Gemeindewiese im Ohl aus der Gemeinde-Kasse genehmigt. Ein Schock = 60 Stück; also 720 Pfähle; die werden gebraucht für die Faschinen.

Ferner wird bemerkt (festgestellt), dass der Unternehmer der Anfuhr der Faschinen Kaspar Vogt hierselbst, zur Anfuhr zu der sich noch im Wald befindlichen Faschinen den Heinrich Cohsmann gnt. Vohshane zur sofortigen Ausführung der Krippen-Anlage anzuhalten sei. Sollte der Cohsmann wegen Krankheit zur Ausführung der Arbeit nicht imstande sein, so sei damit jemand anders zu beauftragen.“ Die Gemeinde-Versammlung scheint also über den möglichen Gesundheitszustand der / mancher Eingesessenen informiert zu sein.

Am 26. Juli 1852 antwortet der Landrat in Arnsberg: „Die Erben Pöttgen sind ihrer 1834 übernommenen Pflicht in genügender Weise nachgekommen. Sie werden aufgefordert zur gehörigen (handwerklich gründlichen) Eindeckung der Ruhrufer oberhalb Freienohl in der Feldmark Alte Ruhr, den Ruhrfluss wieder in das alte Bett zurückzubringen und durch hinreichende Einfriedigung die angrenzenden Grundstücke für alle Zukunft vor Schaden sicher zu gestalten.“   (AA 1665)

Von der Gemeinde-Versammlung wird genehmigt die Rechnung des Heinrich Cohsmann „wegen Anfertigung von Flecht-Ruthen und Pfählen zur Schlächtung an der Gemeinde-Wiese im Ohl“. (AA 401)

Auch Ruhr-Pflege: Am 4. August 1852, TOP 129: Die Versammlung brachte zur Sprache (die Sprache ändert sich; früher schrieb ein wohl anderer Sekretär: Die Versammlung bemerkte...) dass die hiesigen Beilieger (die Mieter) die Gemeinde-Fischerei täglich ungestört mitbenutzen. Dem Flurschütz Tönne sei aufzugeben, wegen der unbefugten Benutzung der Fischerei seitens der hiesigen Beilieger zu achten und etwaige Kontraventionen (Zuwiderhandlungen) zur Anzeige zu bringen. - Eine Begründung, warum die frühere ungestörte Mitbenutzung zur Zeit nicht gilt, ist hier nicht aktenkundig. Früher hatte auch der Pfarrer das Recht, die Ruhr-Fischerei täglich zu praktizieren.

Am 23. August 1852: TOP 141: Die zur Ausführung der mit dem Heinrich Cohsmann gnt. Vohshane mündlich verabredeten in diesem Jahr noch auszuführenden Uferschlächtung an der Ruhr im Ohl noch 20 Schock Bänder von 1 Fuß Stärke, zweimal gebunden und 8 Fuß lang erforderlich sind, woran der Anton Kaulmann 1 Schock gebunden habe, so wurde beschlossen, das Anfertigen der noch fehlenden 19 Schock und das Anfahren der ganzen 20 Schock auf das schleunigste wenigstfordernd zu verdingen und den Cohsmann anzuhalten, die Schlächtung nunmehr unverzüglich zu beantragen. - 1 Schock = 60 Stück; Bänder = Holzstücke zum Faschinen-Bau. Internet: Krünitz-Online.

Am 23. August 1852, TOP 149: Die Versammlung genehmigte, dass die bei der Uferschlächtung an den Gemeindewiesen im Ohl beschäftigt gewesenen Arbeiter von dem Krippen-Meister Cohsmann dafür berechneten Betrag aus hiesiger Gemeindekasse ausbezahlt werde.

Am 9. September 1852, TOP 149: Der an der Ufer-Schlächtung an der Gemeindewiese im Ohl beschäftigt gewesene Krippen-Meister Cohsmann wird für seine Arbeit bezahlt aus der Gemeinde-Kasse.

Am 20. September 1852, TOP 165: Die Versammlung genehmigte auf die Eingabe des Fritz Miehse Sen. hierselbst, dass derselbe für das Zusammenpacken der Faschinen zur Krippen-Anlage an den Gemeinde-Grundstücken im Ohl 8 Sgr aus hiesiger Gemeindekasse bezahlt werden und beschloss zugleich, den Polizeidiener Kaulmann zur Angabe der Leute (!), welche mit dem Miehse die vorgenannte Arbeit ausgeführt haben, zu veranlassen. (AA 401)

Ruhr-Ufer-Schlächtung                                                                               (AA 1665, 401)

Schon wieder muss eine Ruhr-Ufer-Schlächtung geplant werden in der Gemeinde-Versammlung, am 22. November 1852, TOP 195: für das nächste Frühjahr, bei den Gemeinde-Wiesen im Ohl. „Die im Ohl belegenen (gelegenen) Gemeindewiesen sollen im Laufe des nächsten Jahres nach dem Ruhrufer hin gedrückt und abplaniert werden.“ Unter der Leitung des Gemeinderats Sahse wird als Krippen-Meister beauftragt Franz Stahl von Olpe; er soll den Kostenplan vorlegen.

Im Gemeinde-Versammlungsprotokoll am 11. Juli 1853 heißt es freilich, dass erst im nächsten Frühjahr die Abdossierung der Gemeindewiese im Ohl längs der Ruhr gearbeitet“ werden soll. Mit „Abdossierung“ ist eine flache Böschung zur Ruhr hin gemeint, damit die Überflutungen im Winter und Frühjahr möglichst wenig Schaden an dem Wiesen-Ufer anrichten. Franz Trompetter gnt. Schröer erhält den Arbeitsauftrag.

Am 9. September 1853: TOP 110: genehmigt der Rat die Ausschreibung der Ufer-Dossierung an der Gemeinde-Wiese im Ohl (Dossierung = Reparatur der Befestigung des Ruhr-Ufers).

Am 14. April 1854 drängt Caspar Cohsmann gnt. Cordel die Gemeinde-Versammlung, die Uferdossierung endlich zum Abschluss zu bringen, „damit nicht das Wachstum des Grases gestört wird“.

Am 16. Juni 1854: TOP 38: Die Versammlung genehmigte, dass dem Franz Trompetter hier die Verding-Summe für die in dem Verding vom 5.8. v.J. übernommene Kripp-Arbeit an der Gemeindewiese im Ohl ausbezahlt werde, indem derselbe die übernommene Arbeit anschlagsmäßig ausgeführt habe. Hinsichtlich der ferner daselbst auszuführenden Ufer-Schlachtung solle in nächster Sitzung weiterer Beschluss gefasst werden. - Dafür ist hier kein Grund aktenkundig. - Einwohner-Liste vom 3. Dezember 1849; Altersangaben angepasst an 1854: Franz Trompetter gnt. Schröer, Ackersmann, Tagelöhner, LA 38 J., verheir. Franziska geb. Höhmann, 32 J., 3 Kinder: Gaudenz, Maria, Theodora; Alte Haus-Nr. 24a, Bergstraße 21.

TOP 40: Der vom Schlosser Feldmann angepachteten Gemeindewiese in der Laake wird die Bewässerung entzogen. Darüber beschwert er sich vor der Gemeinde-Versammlung. Die könne sich nicht darauf einlassen. Er müsse das polizeilich zur Anzeige bringen. - Eigenartig: der Schlosser Kaspar Feldmann (1849 = LA 35 J.) ist der Sohn vom Schultheiß Franz Feldmann, Schreiner, (1849 = 68 J.).

Am 8. September 1854, TOP 90: Auf den Antrag des Franz Trompetter von hier auf Auszahlung für ausgeführte Ufer-Arbeiten an einem Gemeindegrundstück im sogen. Ohl wurde beschlossen, demselben den ihm noch gebührenden Rest ad 5 T zur Zahlung auf die Gemeindekasse anzuweisen.

Am 21. März 1855, TOP 25: Krippenmeister Kaspar Kohsmann hat die Überlassung von Pfählen beantragt (eine Anzahl ist nicht aktenkundig). Der Antrag wird abgewiesen, weil „die Gemeinde zur Abgabe von Holz gegen die Taxe (für den üblichen Preis) sich für dieses Jahr nicht mehr verstehen könne“. - Solch eine knappe Kasse schon im Frühjahr. (AA 402)

Instandsetzung der Ruhr zwischen Knäppchen und Lanfer mit 810 Faschinen

Am 7. April 1855 hat Maurermeister Franz Göckeler der Gemeinde-Versammlung, dem Gemeinde-Rat eine vier Seiten lange, inhaltlich gründliche „Kosten-Berechnung“ vorgelegt; hier auf ein Drittel gekürzt: „Über die Instandsetzung der auf der Lanfer liegenden durch die diesjährige Überflutung beschädigten Wiese“. (Lanfer manchmal auch Langfer geschrieben; gemeint sind die Ruhrwiesen oberhalb der Ruhrbrücke, beim Schützenplatz der 3. Kompanie, beim Regenbogen-Kindergarten und der Konrad-Adenauer-Hauptschule.) „Diese Wiese ist dermaßen ausgekalkt, dass eine Instandsetzung dieses Teils durchaus notwendig erscheint, wenn man nicht befürchten will, dass bei nächster Flut ein größerer Teil dieser Wiese fortgerissen werden soll. Es muss daher ein Teil dieser Stelle mit Strauchwerk, Faschinen, Uferschlächtung, mit grobem Kies ausgefüllt, mit den durch die 9 Fuß breite schräg auslaufende Abtragung des hohen Ufers an der beschädigten Stelle gewonnenen Erde, mindestens 1 Fuß hoch, überschüttet, planiert und mit Klee und Heusamen eingesät werden. Der andere weniger gelittene Teil muss mit der durch die 4 Fuß breite Abtragung des neben liegenden Rückens geebnet und wie neu besät werden. Das erforderliche Strauchwerk ist aus dem sogenannten Knäppchen zu entnehmen, veranschlagt (gemeint ist – damals – das Waldstück oberhalb des Küppelwegs, der Kapellenstraße). Der Kies wird auf der vor der Wiese sich befindlichen Grandbank (= grober Kiessand) gewonnen. Der Rasen muss vorher in einer Stärke von 3 Zoll (1 Zoll = 3,7 cm) auf der zur Abtragung kommenden Stelle abgedeckt, zur Seite gelegt und den fertigen Teil, soweit die selbigen reichen, wieder damit belegt werden.“ - Wer sich diese Arbeit ohne Maschinen (1854!) vorstellen kann, der kann sich auch vorstellen, wie viele Freienohler bei Wind und Wetter, bei gutem und schlechtem Wetter, und mit viel Wasser – ohne Gummistiefel – hier zusammen gearbeitet haben! Damals waren dabei „Krippenmeister“ Heinrich Cohsman; in einer Liste stehen nur mit Nachnamen: Gahse, Kaulmann, Schramm, Vogt, Pöttgen, Miehse, Lenze, Höhmann, (nochmal:) Cohsmann; „mit den Pferden gefahren“ sind Heinrich Cohsmann und Gaudenz Kerstholt.

 

Am 26. Mai 1855

TOP 45: Die Verdings und Verhandlungen über die Instandsetzung der Gemeindewiesen in der sogen. Lanfert wurden vorgelegt und beschlossen, dem Franz Stahl aus Olpe für das letzte Gebot von 26 RT den Zuschlag zu erteilen.

 

Am 29. Dezember 1856, TOP 490: Auf Vortrag wurde beschlossen, dem Gemeinde-Verordneten Sahse aus dem Distrikt „unter dem Hagen“ 300 Faschinen zum Schlachten gegen die Taxe zu belassen. - Schlachten – hier -: die Befestigung des Ruhr-Ufers; Faschinen: Flechtwerk aus Buschwerk-Holz mit einrammbaren Pfählen.

Am 17. Januar 1857, TOP 499: Auf den Antrag des Schlossers Caspar Feldmann von hier wurde beschlossen, demselben zum Schlachten seiner Wiese an dem Bettenhellen-Ufer 500 Stück Faschinen gegen die Taxe anweisen zu lassen. - Ruhr-Ufer-Befestigung = Schlachten, früher auch Schlächten; Schutz vor Überschwemmen.

Am 25. Februar 1857, TOP 513:   Wurde auf den Antrag des Sattlers Franz Pöttgen beschlossen, demselben die gewünschten 300 Stück Faschinen zum Schlachten auf dem Knäppchen gegen die Taxe zu überlassen. - Siehe oben TOP 499.

 

Aus der Gemeinde-Versammlung vom 14. September 1869, TOP 1249 ein zeitlicher Rückgriff: Im Jahr 1859/60 wurde vom Königl. Wegebau-Fiskus an der Freienohler Ruhrbrücke gebaut mit Hilfe des Steinbruchs auf Flur I Parz. Nr. 1372 und 1369/622; diese Grundstückfläche war dafür gepachtet worden. Sie wird wieder der Gemeinde Freienohl zurückgegeben. Diese Parzelle war aus verlassenem Ruhrbett entnommen worden. Die Finanzen werden für die Gemeindekasse ausgeglichen. (AA 402)

 

Gemeinde-Versammlung: am 7. Oktober 1865, TOP 1075: Mit Rücksicht auf die bereits mehrfach zur Vorlage gebrachten Anträge verschiedener auswärtiger Gewerbebetreibender um eigentümliche Abtretung des erforderlichen Grund und Bodens in der Alten Ruhr zur Anlage einer Korn-Mahlmühle resp. zu einem fraglichen gewerblichen Etablissement, vorläufig erst eine Abschätzung des betreffenden Territoriums, insoweit es Eigentum der hiesigen Gemeinde ist, durch den Gerichtstaxator Göckeler hierselbst vernehmen zu lassen und die Beschlussfassung im Übrigen bis nach Einigung der Tax-Verhandlung auszusetzen. - Der Gerichtstaxator Göckeler kommt aus Arnsberg. - „eigentümlich“: Eigentum!

Auch am 7- Oktober 1865: TOP 1080: Wurde auf den Antrag des Franz Spielmann hierselbst beschlossen, diesem den erforderlichen Platz zum Kalk-Ofen in der Nähe der früheren (!) Plastenberger Ruhrbrücke mit dem Vorbehalt zu überlassen, dass der Weg zum Steinbruch für niemanden gesperrt wird. Mit dem von Spielmann offerierten jährlichen 12 Sgr Pachtzins erklärte die Versammlung sich zufrieden und wurde die Dauer der Pachtzeit auf die nächste 6 jährige Periode bis 1871 festgesetzt.

 

Protokoll der Gemeinde-Versammlung am 6. Dezember 1865, TOP 1101: Nach Mitteilung der auf das Gefälle zur Anlage einer Mahlmühle oder eines sonstigen gewerblichen Etablissements, welches der Gemeinde an der sogen. Alten Ruhr besitzt, von den Reflektanten (Interessierten, Bietern) Klauke und Moenig abgegebenen Gebotes wurde zum Beschluss erhoben, dass von der beabsichtigten Veräußerung des Gefälles zur Mühlen-Anlage mit Rücksicht darauf, dass die von der Gewerkschaft (hier = Firma) Grothe und Co. In der Nähe von Oeventrop errichteten neuen Mühle bereits in Betrieb gesetzt und durch diese sowohl als durch die Stehser Mühle mittels des täglich hierher kommenden Fuhrwerks die hiesigen Eingesessenen ausreichende Gelegenheit zur bequemen und angemessen billigen Benutzung der Mühle geboten sei, Abstand genommen und eine weitere Disposition über das Gefälle bis dahin vorbehalten werden solle, dass in Bezug auf die Akquisition (Anschaffung) derselben etwa zum Zweck der Errichtung eines bedeutenderen und den Interessen der hiesigen Eingesessenen mehr entsprechendere Etablissements anderweitige Anträge gestellt werden.

 

Gemeinde-Versammlung am 15. Januar 1866, TOP 1114:Auf den Antrag des B. Busch zu Meschede vom 7. d.M. um käufliche Überlassung des Gefälles in der Alten Ruhr zu einem gewerkschaftlichen Etablissement wurde einstimmig erklärt, dass die Gemeinde-Versammlung sich zur Zeit außer Stande sehe, in der Sache einen definitiven Beschluss zu fassen. - Gefälle meint hier eine bestimmte Strecke, die dann z.B. für einen Mühlen-Bau geeignet ist.

 

Ein Eisen-, Blech-Walzwerk an der Alten Ruhr geplant!

Gemeinde-Versammlung vom 29. Oktober 1866, TOP 1168: Kaufmann Julius Lex zu Meschede und der Kaufmann F. C. Mues zu Arnsberg setzen die Vorarbeiten (hier: Pläne, Gespräche, Verhandlungen) wieder fort, die durch die kriegerischen Ereignisse dieses Jahres unterbrochen waren. Es handelt sich um die Ausführung ihres Vorhabens in Betreff der Anlegung eines größeren Eisen- bzw. Blech-Walzwerkes in der Nähe hiesiger Gemeinde. Dabei geht es um die Abtretung (um den Verkauf) des dazu benötigten Grund und Bodens an der Alten Ruhr. Mit Rücksicht auf den Mangel größerer industrieller Werke in und bei Freienohl und bei der fühlbaren Arbeitslosigkeit des unverhältnismäßig stark vertretenen Arbeiterstandes in hiesiger Gemeinde ist das Zustandekommen des fraglichen (positiv gewichtet: in Frage kommenden) Unternehmens im allgemeinen Interesse hierorts nur sehr erwünscht... Dieserhalb werde es zweckmäßig erscheinen, demselben möglichst alle mit den diesseitigen Rücksichten irgend vereinbarliche Vergünstigungen zu gewähren, wobei es weniger auf die Erlangung eines hohen Kaufpreises für die Gemeindekasse ankommt, als auf Herbeiführung einer Gelegenheit zur baldigen und dauernden Beschäftigung von Arbeitern abzusehen sei... Es geht um die Ausnutzung der Wasserkraft für den gedachten Zweck an den Wiesen-Parzellen Flur I Nr. 16 und 10 an der Alten Ruhr... Dann folgen einige hier gekürzte Bedingungen: Im Mai des kommenden Jahres ist mit dem Bau des Etablissements (des Werkes) nach Maßgabe des eingereichten Bauplanes zu beginnen und das Werk bis zum 1. November 1868 in Betrieb zu setzen... Die erforderlichen Brücken einschließlich des vorschriftsmäßigen Geländers sind nach Anweisung des Gemeinde-Vorstandes auf Kosten der Werksbesitzer zu bauen und jederzeit zu unterhalten (in Ordnung zu halten). Die Brücken müssen von so dauerhaftem Zustand sein, dass dieselben mit Fracht-Fuhrwerken zu passieren sind (zu befahren sind). Die Graben-Dossierungen (Graben-Böschungen) sind gegen das Eingreifen des Wassers zu schützen und zwar durch Anbringung der erforderlichen Krippenwerke usw. Jederlei Beschädigungen von nicht angekauften Grundstücken sind nach Taxe zu ersetzen (mit dem offiziellen Preis). Die vom Gerichts-Taxator Göckeler aus Arnsberg vorgeschlagene öffentliche Ausschreibung der geplanten Grundfläche wird abgelehnt, um den Grundstücks-Preis nicht so hoch zu treiben, dass die Herren Lex und Mues ihr Vorhaben hier in Freienohl nicht verwirklichen. - Die Freienohler Gemeinde-Versammlung denkt an zahlreiche Arbeitsplätze. – Stichwort: Krieg: Internet: 1864: Preußen + Österreich gegen Dänemark, 1866: Österreich + Deutscher Bund gegen Preußen + Italien, Königgrätz, Norddeutscher Bund.

Ruhr-Schau

Ein „Show“ ist nicht gemeint, sondern eine routineübliche, gründliche Besichtigung, Prüfung, Kontrolle „von oben“.

Zum 5. September 1872 für 10 ½ Uhr vormittags meldet sich der Landrat von Arnsberg mit der Ruhr-Schau-Kommission beim Amtmann Ley in Freienohl an zur Ruhr-Schau. Da sollen auch die Ufer-Besitzer anwesend sein. Sie sollen die Kommission informieren, „was zur Beschaffung von Vorflut, Räumung des Flussbetts oder Befestigung des Ufers gewünscht wird. Die Uferbesitzer können dann nicht zur Arbeit.“ - Ähnliche Meldungen gibt es zum 16. Juni 1995, 1888, „1891 nachmittags um ½ 2 Uhr“. (AA 1665)

Am 18. April 1903 schreibt der Landrat aus Arnsberg: „Die Ruhr-Schau wird wegen des hohen Wasserstandes in der Ruhr hierdurch aufgehoben.“ Der Freienohler Amtmann notiert am 20. April 1903 am Rand: „Zu den Acten. Zu knapp bemessen für die Uferbesitzer.“ Die Ruhr-Schau wird verschoben auf den 14. und 15. Mai 1903.

Die Uferbesitzer hatten „dafür zu sorgen, dass am Tag der Schau die Wiesen-Wässerung bis nach vollendeter Schau auf allen am Flussufer befindlichen Wiesen unterbleibt und die Stachel-Zäune, Hecken usw. so eingerichtet sind, dass die Commission am Ufer entlang gehen kann.“ Dafür, für dieses Gehen sind die Vorbereitungen nur durch Zusammenarbeit möglich. Die anwesenden Uferbesitzer sind „bei der Besichtigung selbst zum Vortrag zu

bringen oder vorher bei der Schau-Commission einzureichen.“

Im Bericht des Landrats über die Ruhr-Schau am 15. Mai 1903 heißt es am 3. August 1903: „Die am linken Ufer belegene Wiese von Becker gnt. Kaiser (Kaiserwiese, Langelbrücke) Ist durch das AbfallwasserdesWehrs (herab fallendes, herab fließendes Wasser, kein Schmutz-Wasser) in Folge der Wehr-Anlage stark gefährdet. Wo jetzt die Wiese ist, war früher teilweise ein Loch... Abhilfe ist möglich durch Anhöhung der zum Wehr gehörigen Fachbau-Verlängerung auf der linken Fluss-Seite...“ („Loch“ sprachgeschichtlich auch ein anderes Wort für Sumpf; damit kann auch klar sein, woher das Wort „Katersiepen“ seinen Namen hat; rheinisch: katsch = Schmutzwasser.)

 

Sand und Steine von der Insel für jeden Eingesessenen

Am 19. Mai 1876, TOP 1384: Wurde zum Vortrag gebracht, dass nachdem im Jahr 1859 seitens des Königlichen Wegebau-Fiskus zum Bau der massiven Ruhrbrücke unterhalb Freienohl die im Anschluss daran belegenen Grundstücke und insbesondere von Gottfried Becker gnt. Kaiser hierselbst die Parzelle Flur I Nr. 1160 / 421 hiesiger Gemeinde eine größere Fläche verlassenes Ruhrbett, Insel genannt, expropriiert habe, die Gemeinde Freienohl eines Grundstücks zur Gewinnung von Fluss-Sand und Pflastersteinen ermangele, welche Materialien dort stets in hinreichender Menge und Qualität sich vorfänden resp. bei Hochwasser ansammelten. Das Eigentum des Terrains sei zwar in Folge eines Rechtsstreits früher der Gemeinde auf Becker übergegangen, nichts desto weniger habe jedoch damals jeder Freienohler Eingesessene aufgrund alter Observanz Steine und Sand dort beliebig und kostenfrei entnehmen dürfen, während mit dem Zeitpunkt der erfolgten Expropriation dieses Recht zu existieren aufgehört habe; wenigstens werde von der Wegebau-Verwaltung die Fortdauer dieser Gerechtsame bestritten und in jedem zu ihrer Kenntnis gelangendem Fall polizeiliche Bestrafung beantragt, welche letztere bereits mehrfach gegenüber Freienohler Eingesessenen in Anwendung gekommen sei. Die davon Betroffenen hätten von der anhänglich beabsichtigten gerichtlichen Geltendmachung ihrer Rechte wegen der Zweifelhaftigkeit des Erfolges und der zu erwartenden hohen Kosten Abstand genommen, weil mehrere dieserhalb in Anspruch genommenen Schritten sich zu ihren Ungunsten ausgesprochen. Da das Interesse der ganzen Gemeinde für diesen Gegenstand ein Wesentliches ist, so beschloss die Versammlung, um allen Calamitäten (Notfällen. Schwierigkeiten) Abhilfe zu verschaffen, womöglich das Eigentum der gedachten nunmehr im Kataster mit der Spleißnummer 1349 / 421 bezeichneten Parzelle sowie der auch unmittelbar anschließenden ebenfalls dem Königlichen Wegebau-Fiskus zugehörigen Parzelle Flur I Nr. 1341 / 421, 1351 / 421, 1353 / 421 und 1354 / 421 für die Gemeinde zurück zu erwerben. Zugleich wurde der Vorsitzende autorisiert, mit dem Königlichen Wegebau-Fiskus wegen der Sache in Unterhandlung zu treten und demselben Erstattung der sämtlichen Erwerbskosten (Expropriations-Taxe und Nebenkosten) als Kaufsumme zu offerieren. Die Versammlung sprach hierbei die Hoffnung aus, dass Königliche Regierung dieses Vorhaben billiger (gerechter) Weise unterstützen werde.

Auch schon 1887 Sorge und Arbeit „Für eine saubere Ruhr!“

Die Firmenleitung der Cellulose-Fabrik Wildshausen, die Herren von der Becke, Klagges und Beuther beantworten dem Freienohler Amtmann Enser am 5. November 1887 dessen Anfragen: „Auf die mündliche Aufforderung vom 1.November teilen wir Ihnen mit, dass wir monatlich circa 650 bis 700 Cubikmeter wirkliche Kochlauge erhalten, welche durch ein Pumpwerk in die neu angelegten Klärteiche gebracht wird. Wir bemerken indessen, dass diese Lauge mit einer Temperatur bis zu 80 Grad Celsius in die Teiche gelangt und dass ein Teil derselben in Folge dieser hohen Temperatur und auch der großen Oberfläche in den 3 Teichen verdunstet. - Was nun die Benutzung der alten Klärteiche anbetrifft, so können wir dieselben nicht entbehren. In diese Teiche fließt das bei der Fabrikation benutzte Waschwasser und klärt sich in derselben. Lauge kommt nicht in diese Teiche, sondern wird, wie bereits oben angeführt, vermittelst eines Pumpwerks in die oberen neuen Klärteiche gepumpt. Im Übrigen beziehen wir uns auf den Königlichen Gewerberat Herrn Ostheus, welcher am 31. Oktober dieses Jahres hier war und die ganze Fabrik nebst Klärteich-Anlagen einer genauen Prüfung und Besichtigung unterworfen hat. - Bei dieser Gelegenheit wollen wir es nicht unterlassen, dass von unserer Seite schon zum Öfteren beobachtet ist, dass das Wasser der Ruhr, bzw. in unserem Obergraben, also oberhalb unserer Fabrikanlagen getrübt und verunreinigt war. So war zuletzt am 2. des Monats vormittags gegen 10 Uhr die Oberfläche unseres Obergrabens mit einer bläulich braunen Fett artigen Haut bedeckt, welche sich beim Fließen des Wassers unter Schaumbildung Wolken artig ausdehnte und zusammenzog. Diese letzte Verunreinigung ist außer von unserem Betriebsführer Herrn W. Schenck noch von Johann Cohsmann, Glösingen, Hermann Beckmann dort, Heinrich Blume dort und Johann Weber aus Freienohl längere Zeit beobachtet worden und geben wir anheim, diese darüber vernehmen zu wollen. Hochachtungsvoll ...“

Daraufhin beauftragt der Landrat den Amtmann Enser, der soll den Polizeidiener mit der Controlle der Ruhr bei den anderen Firmen beauftragen“; am 12.11.1887. (AA 1667)

Gemeinde-Versammlung am 20. April 1888, TOP 18: Da die Anpächter der Gemeindewiese in der Alten Ruhr durch das Hochwasser am 9. März d.J. bedeutenden Schaden erlitten haben, so soll denselben in Folge ihres Gesuches, nachdem der angerichtete Schaden nachgesehen war, aus Billigkeits-Rücksichten folgende Beträge an der diesjährigen Pacht nachgelassen werden bei Fritz Göckeler Jun. 32 Mark, Caspar Göckeler Sen. 12 Mark, Witwe Hahne nichts. Zur Anweisung eines sogen. Kies-Ablagerungsplatzes kann die Gemeinde sich jedoch nicht verstehen. Vielmehr ist es Sache der Anpächter, sich Kies-Ablagerungsplätze zu erwirken. (AA 407)

Protokoll der Gemeinde-Versammlung am 16. August 1890, TOP 5: Die Gemeinde soll das Eigentumsrecht an der Parzelle Flur IV Nr. 301/0,3 behalten, da nicht eingesehen werden kann, dass das alte Ruh-Flussbett dadurch Eigentum desjenigen wird, der ein neues Flussbett herstellt. Sicher ist, dass die Fläche des alten Flussbettes größer ist als die des neuen Flussbettes.

Protokoll der Gemeinde-Versammlung am 14. April 1904 TOP 4: Die Uferbefestigung an der Bleiche an der Plasterbrücke soll durch Anbringung eines Steinvorwurfs hergestellt werden.

Protokoll der Gemeinde-Versammlung am 14. Februar 1905 TOP 3: Es wird beschlossen, die Konzession zur Anlage eines Stauwerkes in der Ruhr beim hiesigen Bahnhof nachzusuchen zum Zweck des demnächstigen (!) Verkaufs. - Weitere Inhalte sind nicht aktenkundig.

Protokoll der Gemeinde-Versammlung am 14. März 1905 TOP 4: Die Mittel für die Bekanntmachungs-Kosten für einen Abnehmer für das Ruhrgefälle oder der daraus erzielenden Kraft wurden bewilligt. - Mehr ist nicht aktenkundig.

Protokoll der Gemeinde-Versammlung am 15. Februar 1907 TOP 3: Der Herr Amtmann und der Gemeinde-Verordnete Kehsler wurden deputiert, um mit Küperbusch über den Ausbau des Gefälles in der Alten Ruhr mündlich zu verhandeln.

Protokoll der Gemeinde-Versammlung am 6. April 1907 TOP 3: Der Verkauf des Wassergefälles soll nochmals durch die Zeitungen bekannt gemacht werden.

Protokoll der Gemeinde-Versammlung am 1. Mai 1907 TOP 7: Von den eingegangenen Offerten zu dem Ausbau des Wasserwerks wurde Kenntnis genommen. - Einzelheiten sind hier nicht aktenkundig.

Protokoll der Gemeinde-Versammlung am 11. Mai 1907 TOP 7: Die Wasser-Stauanlage wurde nach der Mitteilung des Gemeinde-Vorstehers Kehsler von dem Techniker Ruland aus Frankfurt besichtigt; desgleichen wurde Kenntnis von einem Brief in der nämlichen Sache genommen.

Protokoll der Gemeinde-Versammlung am 22. Mai 1907 TOP 7: Der Firma Carl Moschel soll mitgeteilt werden, dass die Gemeinde bereit ist, sämtlichen Grund und Boden, soweit er der Gemeinde Freienohl gehört, resp. Ausgetauscht werden kann, unentgeltlich zu der Wasseranlage in der Alten Ruhr freizugeben.

Protokoll der Gemeinde-Versammlung am 8. Juni 1907 TOP 1: Der Beschluss des Kreisausschusses betr. Concessionierung der Stauanlage in der Alten Ruhr wurde zur Kenntnis genommen. Einsprüche sollen nicht erhoben werden. TOP 2: Von dem Stand des Erwerbs des vorbenannten Wasser-Gefälles trug der Vorsteher das Nötige vor.

Protokoll der Gemeinde-Versammlung am 31. August 1907 TOP 4: Das Schreiben der Firma Max Schorch A. W. Akt. Rheidt, in welchem eventuell 500 Mark für Ausarbeitung eines Elektrizitätswerkes-Projektes gefordert wird, wurde zur Kenntnis gebracht und beschlossen, unter Mitteilung der gegebenen Verhältnisse die Firmen Siemens und Halske (?) und Allgemeine Elektrizitätsgesellschaft zu Berlin anzufragen, ob sie geneigt seien, ebenfalls ein Projekt und unter welchen Bedingungen anzufertigen.

Protokoll der Gemeinde-Versammlung am 28. September 1907 TOP 4: Die Kosten für die generellen Vorarbeiten für das Elektrizitätswerk in der Alten Ruhr im Betrag von circa 200 Mark wurde bewilligt.

Protokoll der Gemeinde-Versammlung am 18. Juni 1908TOP 1: Die Ausführung der Lose (in der Akte Loose geschrieben) 1 und 2 für das Elektrizitätswerk / Ruhr und Obergraben wurde die Firma Baumholt in Hanover (Hannoover), der Lose 3, 4, 5 und 6 dem Bauunternehmer Caspar Kehsler zu Freienohl übertragen. TOP 2: Herr Leithausen wird ermächtigt, mit Brigleb und Hansen Co. in Gotha einen Vertrag zu vereinbaren und abzuschließen über ...(nicht korrekt lesbar) der Turbinen, ausschließlich des Rachens der Schützenzüge und Schützengeräte an Turbinen und Einlauf nach dem vorliegenden Angebot, wenn der Preis von rund 22.000 Mark auf 21.000 Mark ermäßigt wird. - Es folgen noch 2, 3 Sätze mit durchgestrichenen, eingeklammerten wohl Fach-Ausdrücken, auch in Verbindung mit der Firma Atorf in Paderborn: nicht korrekt lesbar. Am Schluss: Bei der Abstimmung über den 1. Punkt war der Gemeinde-Vorsteher Caspar Kehsler abgetreten.

Protokoll der Gemeinde-Versammlung am 8. September 1908: Es handelt sich am die Errichtung des Elektrizitätswerks; nicht immer anschaulich genug formuliert. Am Schluss steht: (7.) Der linksseitig der Ruhr angelegene Damm soll nur in der konzessionierten Höhe zur Ausführung kommen und zwar in der größten Höhe am Wehr, auf 2 Meter Breite sich verengend im Verhältnis zur Höhe auf 50 Zentimeter Breite. Die landseitige Böschung … (nicht korrekt lesbar) angebracht werden. (8.) Der Damm soll nicht ins Ruhrgebiet angelegt werden. (9.) Die Dreinrohre (Drainagerohre?) an diesem Damm sollen entfallen. (10.) Die Zementrohrleitung soll bis zur Johann Stirnberg´schen Grenze ausgedehnt werden. (11.) Die Regen-Abfallschächte sollen nicht zur Ausführung kommen. - AA 414 .

Protokoll der Gemeinde-Versammlung am 5. Oktober 1908 TOP 5: Es wurde nachträglich der früher gefasste Beschluss protokolliert, dass anstatt eine projektierte Sohlenbreite im Obergraben von 1,2 Meter (1,20 m) eine Sohlentiefe von mindestens 3 Meter zur Ausführung gebracht werden soll.

ImProtokoll der Gemeinde-Versammlung am 11. Dezember 1908 werden damalige Fachausdrücke, Arbeitsvorgänge geschildert, die nicht immer korrekt lesbar, nicht korrekt verständlich sind: TOP 1: Die Ausschachtung des Obergrabens durch die Unternehmer Baumhoff u. Co. Soll bis zu der an Ort und Stelle besichtigten und durch die Bauleitung festgesetzten Punkt erfolgen. Die Ausführung soll jedoch nicht weiter nach Westen ausgeführt werden, sondern es soll der noch auszuschachtende Boden an die unfertigen Stellen des linksseitigen Dammes einplaniert (?) werden. Von der Unterstützung des zum Beginn der heutigen Damm-Anschüttung soll ein Kerndamm (?) von geeignetem Boden circa 1 Meter breit, o,5 Meter über Wasserspiegel in den Damm eingebaut werden.

Protokoll der Gemeinde-Versammlung am 17. Dezember 1908 TOP 2: Am linksseitigen Ufer des Untergrabens soll ein Damm angelegt werden, desgleichen eine Erhöhung der vorhandenen Böschungsmauer.

Protokoll der Gemeinde-Versammlung am 13. März 1909 TOIP 12: Die Befestigung des Bleichplatzes soll zurückgestellt werden, bis die Entfernung des Kieswerks in der Ruhr angeordnet wird.

Protokoll der Gemeinde-Versammlung am 9. April 1909: Nach der heute vorgenommenen Besichtigung der entstandenen Hochwasserschäden in den Anlagen des Elektrizitätswerks, zu der die Gemeinde-Vertretung ordnungsgemäß, sowie der bauleitende Beamte Meyer geladen waren, wurde in der folgenden Sitzung wie folgt beschlossen: TOP 1: Ingenieur Meyer soll beauftragt werden, über die Wiederherstellung des Untergrabens in der besprochenen Weise einen Kostenanschlag (nicht nach Tagelohn-Sätzen) aufzustellen und soll dieser bei Anwesenheit des Herrn Leithäuser vorgelegt und begutachtet werden. Ebenso soll ein Kostenanschlag über Beseitigung der Kies-Massen, soweit diese augenscheinlich durch die Anlage auf die benachbarten Grundstücke angeschwemmt sind, sofort vorgelegt werden und zwar eventuell in Tagelohnsätzen.TOP 2: Der bei Besichtigung anwesende Franz Trompetter gnt. Peters ist irriger Weise der Ansicht, dass der angeschwemmte Kies von der Gemeinde zu entfernen sei. Die Gemeinde-Vertretung lehnt diese Arbeit ab, da es ausgeschlossen erscheint, dass durch die neue Anlage die Kies-Anschwemmung veranlasst wurde. TOP 3: Die Gemeinde erkennt auch auf dem linksseitigen Ufer auf den Grundstücken von Wrede und Schulte eine Verpflichtung zur Beseitigung der aufgeschwemmten Kies-Massen nicht an. Die heutige Besichtigung ergab, dass es nicht möglich sei, die Kies-Massen-Anschwemmungen auf die Anlage zurückzuführen. Es sollen zur Festsetzung des Tatbestandes zwei Sachverständige, und zwar Wiesen-Baumeister Heinemann von Siegen und Gutsbesitzer Hartmann von Oeventrop ernannt werden. Trotzdem ist eine zeitliche Einigung mit den Besitzern nicht ausgeschlossen. Bestimmt wurde dann doch, dass sich die Gutachten auch auf die Überschwemmung auf dem rechtsseitigen Ufer der Besitzer Trompetter und Kückenhoff erstrecken sollen. TOP 4: Die Bauleitung soll ersucht werden, schleunigst die Firma Baumhold u. Co. Aufzufordern, den durch Nicht-Beachtung des Beschlusses vom 11. Dezember vorigen Jahres entstandenen Hochwasserschaden an Graben und Damm sofort zu beseitigen; eventuell soll dieses auf Kosten der genannten Firma geschehen; beginnend bis zum 20. d. M. und in angemessener Frist. Letzteres bedingt die Aufnahme des Tatbestandes durch die Bauleitung. Die Hochwasserschäden am Wehr und Ufer, soweit diese durch nicht vorzeitige Fertigstellung der Arbeiten durch Baumhold u. Co. entstanden sind, können vorläufig nicht vergeben werden.

Protokoll der Gemeinde-Versammlung am 16. April 1909 TOP 3: Es fand dann eine örtliche Besichtigung der Hochwasserschäden an den Anlagen des Elektrizitätswerkes statt und zwar am Obergraben und Wehr unter Anwesenheit des Vertreters der Firma Baumhold u. Co., Hannover. Mit letzterem wurde die Vereinbarung getroffen, dass der in den Obergraben oberhalb des Eisenbahndammes eingeschwemmte Boden wieder entfernt, der Obergraben an dieser Stelle gereinigt und das Kückenhoff´sche Grundstück unterhalb des Obergrabens von Kies gereinigt wird. Sodann ist der Damm, soweit er nicht fertig und der Boden vom Wasser bespült ist, wieder ordnungsmäßig herzustellen. Die Kosten dieser Arbeiten wurden zum Teil von der Gemeinde, zur anderen Hälfte von Baumhold u. Co. getragen, dem letzteren an seinem Guthaben gekürzt. Nach Verlesung des vorstehenden Teils des Beschlusses ad 3 wurde festgesetzt, dass bei der Verhandlung ausdrücklich von dem Vertreter des Baumhold gefordert wurde, sich wegen der Höhe der Kosten mit Kehsler zu einigen. Letzterer erklärte, dass diese Vereinbarung nicht erfolgt sei. Es wurde nunmehr beschlossen, sofort die Firma Baumhold u. Co aufzufordern, die benannten Arbeiten sofort ach Abmachung zu vergeben und zwar an Kehsler.

Im Kapitel: Protokoll der Gemeinde-Versammlung am 22. April 1909 stehen zum Obergraben und Untergraben weitere Grundstücks-Einzelheiten.

Protokoll der Gemeinde-Versammlung am 21. Juni 1909 TOP 5: Auf eine Zeichnung zur Brückenanlage über den Untergraben soll verzichtet werden. Meyer soll die beiden Pfeiler veranschlagen und soll ferner mit Hacke zu Rumbeck über den Ankauf von Brücken-Balken verhandelt werden.

Protokoll der Gemeinde-Versammlung am 9. Juli 1909 TOP 4: Die Brückenpfeiler für die Untergraben-Brücke sollen unter der Grabensohle von Bruchsteinen, dann bis etwa (zum) höchsten Wasserspiegel von Fröndenberger Ziegelsteinen von 2 St. stark (?) hergestellt werden. Die weitere Unterstützung wird von Holz (hergestellt).

Protokoll der Gemeinde-Versammlung am 24. Juli 1909 TOP 10: Die Arbeiten am linksseitigen Ruhrufer sollen zuvor besichtigt und die Art und Weise der Ausführung festgelegt werden. Die Besichtigung soll am 27. d.M. nachmittags 6 Uhr stattfinden. - Nicht: 16 Uhr. (Protokolle der Gemeinde-Versammlung: AA 414 und 415)

Aus einem Bericht vom 1. August 1909: „Dem hiesigen Polizei-Amt mache ich hiermit Anzeige, dass die Gemeinde Freienohl beim Ausbau des Elektrizitätswerks oberhalb des Untergrabens an diesem entlang bis an die Ruhr einen circa 140 Meter langen Damm anzulegen im Begriff ist, der an einigen Stellen aber einen Meter hoch wird. Die Arbeit wird mit zehn Erdarbeitern betrieben (leider werden keine Namen genannt) und sind am oberen Ende schon circa 20 Meter fertig gestellt. Der Leitungsbeamte Meyer zu Freienohl. Durch diese Damm-Anlage wird bei Hochwasser die Ruhr eingeengt und auf ihr Fluss-Bett beschränkt, was nach dem Gesetz nicht erlaubt ist. Die Polizei ist deshalb verpflichtet, hier Einhalt zu gebieten. Es unterliegt keinem Zweifel, dass mein über diesem Damm liegender Weidekamp bei Hochwasser in einen Teich verwandelt und in dem sich alles ablagert, was die Ruhr mit sich bringt...“ (AA 1673)

Protokoll der Gemeinde-Versammlung am 8. August 1909 TOP 10: Die notwendigen Arbeiten am linken Ruhrufer sollen, falls ein geeigneter Unternehmer sich findet, schleunigst in Angriff genommen und fertig gestellt werden, nachdem der Bauwart Gietz (?) von Münster einen Kostenanschlag aufgestellt hat. Der Gemeinde-Verordnete Noeke stimmte gegen diesen Beschluss.

TOP 11: In derselben Weise soll auf die Wiederherstellung der Bleiche (auffällig: schon immer klein geschrieben) und Entfernung der Kiesbänke auf dem Rocholl´schen und Trompetter´schen Grundstück vergeben werden.

Protokoll der Gemeinde-Versammlung am 19. August 1909 TOP 1: Die Brücke über den Untergraben soll in einer Breite von 4 Meter von Tannen-Balken und Buchen-Überleghölzern hergestellt werden. Der Zimmerer Korte soll um ein Angebot zur Lieferung und Arbeit ersucht werden. Der anwesende Gemeinde-Verordnete Noeke war hiermit einverstanden.

Protokoll der Gemeinde-Versammlung am 31. August 1909 TOP 6: Der Brückenbau über den Untergraben wurde dem Zimmermann Josef Korte für die in seiner Offerte angegebenen Eichen und Größe übertragen. Über die Ausführung der Arbeiten soll sich mit Korte verständigt werden. TOP 7: Zur Abdeckung der Graben-Mauern soll eine Rollschicht von Fröndenberger Ziegelsteinen in Cementmörtel hergestellt werden. In die Rollschicht werden Gruben-Schienen zur Anlage eines Geländers eingemauert. TOP 8: Die Vergebung in Arbeiten am linksseitigen Ruhrufer soll nach dem Eicke´schen Projekt vergeben werden. Die Ausschreibung soll sofort durch die Mescheder Zeitung und des Central Volksblattes (Arnsberg) nachfolgen. Termine zur Fertigstellung wurden auf 4 Wochen bestimmt. Der Gemeinde-Verordnete Noeke stimmte gegen die Anlage. - Gründe sind nicht aktenkundig. TOP 9: Die Gemeinde lehnt es ab, das eingefallene Pflaster am Obergraben auf ihre Kosten instand zu setzen. Verantwortlich ist entweder der Konstrukteur oder der Unternehmer. - Namen sind nicht aktenkundig. - Nachträglich wurde unter dem Vorsitz des Gemeinde-Vorstehers Kehsler noch bestimmt, dass dieser die unter TOP 7 benannte Rollschicht selbst anlegen soll.

Protokoll der Gemeinde-Versammlung am 8. September 1909 TOP 1: Die Besichtigung des Wehrsund des Grabens hat stattgefunden; jedoch war das Wasser nicht zur alten (?) Höhe aufgestaut. Im Obergraben soll zum Schutz der seitlichen Pflaster die Sohle weiter befestigt werden und zwar durch Buchen- bzw. Eichen-Langhölzer und durch eingetriebene Pfähle mit Draht verbunden (klein- und so geschrieben: drat; wohl noch eine unbekannte Vokabel). Ebenso soll die eingefallene Pflasterarbeit erneuert und Holz...(?) verbunden werden. Die Holzarbeiten soll durch Gemeindearbeiter gemacht werden und (es) übernahm der Gemeinde-VerordneteLinneborn die Aufsicht und Kontrolle hierüber. Die Reparatur der Pflasterung mit Steinlieferung wurde Kehsler übertragen. TOP 2: Noeke soll mit Stirnberg die Grenze durch Pfähle feststellen. Die Vermessung und Versteinung soll sofort beim Kataster … (nicht korrekt lesbar) beantragt werden. - Vorname von Stirnberg ist hier nicht aktenkundig.

Protokoll der Gemeinde-Versammlung am 4. November 1909 TOP 10: Das Ruhrufer der Bleiche unter der Blastenbrücke soll mit einer starken Steinstickung (?) versehen werden. Hinter dieser Steinstickung soll der Kies von den Lanfer-Grundstücken eingebaut werden. - Die Vergebung dieser Arbeiten soll in engerer Submission, wozu Gebr. Rocholl und Kehsler aufgefordert werden, geschehen. Der eventuelle Zuschlag soll am 7. d.M. erfolgen. - Steinstickung ist eine besonders Arbeits- und Kosten aufwendige Steinbaumethode, die freilich auch sehr widerstandsfähig ist; Einzelheiten siehe Internet.

TOP 11: Kehsler wurde beauftragt, den am Untergraben liegenden Mutterboden auf das Grundstück neben der Centrale zu transportieren und einzuplanieren. Die Gemeinde zahlt hierfür pro Kubikmeter 80 Pfennig falls weniger wie 40 cbm oder 1 Mark falls mehr als 40 cbm Boden zu bewegen sind. - Centrale meint das Elektrizitätswerk.

Protokoll der Gemeinde-Versammlung am 11. Dezember 1909 TOP 1: Es wurde zur Kenntnis gebracht, dass die Arbeiten am Obergraben unterhalb des Wehrs unter Aufsicht von A. Linneborn mit Kehsler´schen Arbeitern ausgeführt und mit Ende November beendet sein werden. - Durch das eingetretene Hochwasser musste, um den linken Obergraben-Damm zu schützen, eine weitere Holzflechtung angebracht werden.

Protokoll der Gemeinde-Versammlung am 11. Dezember 1909 TOP 10: Es soll Kehsler die Abrechnung von Josef Korte über die Herstellung der Untergraben-Brücke ordnungsmäßig regeln. TOP 11: Die Aufstellung der Abrechnung über die von Kehsker ausgeführten Arbeiten am linksseitigen Ruhrufer wurden als richtig anerkannt und kann der Betrag zur Auszahlung gelangen. TOP 13: Der von Carl Rochol und Genossen (Nachbarn) gestellte Antrag um Anlage einer Wasserleitung an der rechten Ruhrseite soll in Erwägung gezogen und sobald es geht, berücksichtigt werden. Der Vorsteher soll um Erhebungen bemüht bleiben.

Protokoll der Gemeinde-Versammlung am 11. Dezember 1909 TOP 18: Die Gemeinde-Vertretung erklärt sich im Anschluss an vorstehenden Beschluss bereit, die tiefer liegenden unter Wasser gesetzten Weideflächen auszufüllen mit geeigneten Boden und einzuebnen, das heißt nur auf der Weidefläche zwischen Provinzialstraße und Obergraben-Damm. - Außer der Tagesordnung wurde als dringlicher Fall beschlossen:

TOP 19: Bei dem in der vergangenen Woche stattgefundenen Separationstermin, zu dem der Gemeinde-Vorsteher nicht ordnungsmäßig geladen und nicht anwesend war, ist die Anlage und Unterhaltung einer Obergraben-Brücke am Wildshausener Wehr und einer Fuhrt durch die Ruhr unterhalb des Wehrs zu Gunsten der jetzigen Grundstückbesitzer fallen gelassen. Die Gemeinde-Vertretung ist nicht ohne Abfindung geneigt, diese Gerechtsame preiszugeben und es soll ein diesbezüglicher Antrag bei der Separationsbehörde gestellt werden. - Genauere Inhalte sind nicht aktenkundig.

Protokoll der Gemeinde-Versammlung am 12. Januar 1910 TOP 3: Die Ausbesserung am linksseitigen Obergraben-Damm soll zuerst von der Gemeinde-Vertretung besichtigt und der Zuschlag zu dem Verding (zur Ausschreibung) solange vorbehalten werden.

Protokoll der Gemeinde-Versammlung am 11. März 1910 TOP 4: Zur Instandsetzung des Obergrabens unterhalb der Einlass-Schleuse sollen die Gebr. Rocholl 50 Kubikmeter gute Pflastersteine aus dem Wiese´schen Bruch zum Preis von 4,50 Mark anliefern und in Haufen setzen.

Protokoll der Gemeinde-Versammlung am 7. April 1910 TOP 1: Es soll die Stauhöhe entsprechend dem Vorschlag des Meliorationsbaumeisters Maatz vorläufig … (nicht korrekt lesbar) um 25 cm zusammen um 48 cm erhöht werden. Über die Höhe des Betrages für die Anlage sollen Erkundigungen eingezogen werden. - Melioration: Erdboden-Baukunde zu Verbesserung des Erdbodens.

Protokoll der Gemeinde-Versammlung am 15. April 1910 TOP 1: Die … (1 Adjektiv nicht korrekt lesbar) Stau-Erhöhung am Wehr um 48 cm soll mittels 40 mm starken Tannen-Bohlen (?) ausgeführt werden. Die Lieferung und Anbringung der Bohlen sowie der erforderliche Neubau soll verdungen werden. In ähnlicher Weise soll auch der Überlauf um 30 cm erhöht und ebenfalls verdungen werden. TOP 2: Leithäuser soll ersucht werden, aufgrund seiner früheren Äußerung für jeden Fabrikationsfehler aufzukommen, entweder die Kosten für die Abschirm-Balken selbst zu tragen, eventuell bei unrichtiger Anlage die Firma Baumholt verantwortlich zu machen. TOP 3: Ingenieur Leithäuser soll ersucht werden, recht bald über die Renovierungs-Arbeiten am Ober- und Unter-Graben, ebenso über die Wegschaffung der Kies-Bank unter der Brücke einen Kostenanschlag nebst Verdings-Bedingungen aufzustellen. TOP 4: Dem Pächter Weber des Eisenbahn-Grundstücks soll ein noch zu vereinbarender Preis von 6 bis 10 Mark für Wegschaffung des Kieses gezahlt werden.

Protokoll der Gemeinde-Versammlung am 22. April 1910 TOP 2: Auf die Forderung der Eisenbahn-Betriebs-Inspection vom 15. April soll diese gebeten werden, bis zum Eintritt günstigen Kassen-Standes und wärmerer Witterung Ausstand zu den ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) Arbeiten zu geben. Zugleich mit dieser Arbeit soll die Reinigung des Obergrabens und der erforderlichen Pflasterungen erfolgen. TOP 3: Die Aufstauung des Wassers am Wehr wie am Überlauf mittels Bohlen und Streben wurde dem Stellmacher Hermes aufgrund seines Angebots von 20 Mark zugeschlagen.

Protokoll der Gemeinde-Versammlung am 9. Juni 1910 TOP 11: Der Grasverkauf auf den Streifen in der Alten Ruhr und Insel wurde genehmigt und zwar H. Helnerus 30 Mark, Anton Becker 30 Mark, Johann Stirnberg 7,50 Mark, Gerasch für den dann 10 Mark und Arnold Becker für die Bleiche 7 Mark.

Protokoll der Gemeinde-Versammlung am 25. Juni 1910 TOP 6: Die Gemeinde-Vertretung genehmigt dem Waldwärter Elkemann die Ausübung des Jagdschutzes in den Jagdgebieten der Gemeinde Freienohl südlich der Ruhr; desgleichen die Fischerei-Beaufsichtigung in der Ruhr bis Wennenmen. In Anbetracht dessen, dass für Jagdaufsicht demselben (Elkemann) 200 Mark gezahlt werden, erklärt sich die Gemeinde zu einer persönlichen Gehaltszulage von jährlich 100 Mark ebenfalls bereit und zwar vom 1. Juli 1910 ab.

Protokoll der Gemeinde-Versammlung am 19. Oktober 1910 TOP 3: Das Ansuchen der Königl. Eisenbahn-Betriebs-Inspection um Festsetzung eines Betrages für dauernde Unterhaltung der Eisenbahn-Brücke über den Obergraben soll dem Kreis zur Erledigung unterbreitet werden.

Protokoll der Gemeinde-Versammlung am 22. November 1910 TOP 2: Es wurde Kenntnis davon genommen, dass die Firma Rheinhold u. Co. zu Dortmund die Garantie für Frostsicherheit bei Isolierung an der Brücke entlang gemäß ihrem vorgeschlagenen System übernimmt.

Protokoll der Gemeinde-Versammlung am 1. Mai 1911 TOP 1: Der durch Hochwasser ausgeflossene Weg Nr. 44 soll vorläufig auf Gemeindekosten repariert werden, da der Kreis, welcher diese Kosten erstatten muss, sich weigert, diesen auszubessern und den Obergraben. Zu dieser Ausbesserung soll der aufgeschwemmte Kies verwendet werden, welcher auf dem Kückenhoff´schen Kirchengrundstück liegt.   TOP 2: Zur Besaamung (korrekt: Besamung; freilich: Saat mit Doppel-a) der linksseitig der Ruhr gelegenen von Wrede erworbenen Grundstücke sind demselben 12,45 Mark Sämereien durch den Herrn Ehrenamtmann zu überweisen. Der genannte Betrag soll an Röther gezahlt und beim Kreis-Elektrizitätswerk liquidiert werden. TOP 3: Die Gemeinde-Vertretung nahm Kenntnis davon, dass s.Z. (seiner Zeit) durch den Herrn Ehrenamtmann und Gemeinde-Vorsteher dem Landwirt Wrede zu Bockum der Ankauf des linksseitigen Grundstücks die Verpflichtung eingegangen ist, ihm bis zu einem bestimmten Punkt das Ruhrufer zu befestigen. Diese Befestigung wurde nun dadurch am zweckmäßigsten hergestellt, wenn der Kies von dem Schulte-Hüllmann´schen Grundstück gewonnen wurde. Auf diese Weise würde der schwebende Prozess mit Schulte seine Erledigung finden. Das Kreis-Elektrizitätswerk soll hierüber aufgeklärt und um die Zustimmung gebeten werden.

Protokoll der Gemeinde-Versammlung am 1. Mai 1911 TOP 20: Der Antrag Kerstholt um Beseitigung der Graben-Erde auf der Ruhr am Roa wurde vertagt.

Protokoll der Gemeinde-Versammlung am 18. Mai 1911 TOP 2: Der Gemeinde-Vorsteher erstattete Bericht über die Besichtigung durch den Landrat, Ehrenamtmann Schulte und Direktor Engel der linksseitigen Grundstücke von Wrede und Schulte, Hüllmann, sowie des beschädigten Weges am Obergraben-Damm.

Protokoll der Gemeinde-Versammlung am 3. April 1913 TOP 7: Die Arbeiten zur Instandsetzung der Böschungspflaster an der Ruhr bei der Bleiche sollen vergeben und die Unternehmer Rocholl, Schweer, Kehsler und Korte zur Abgabe von Angeboten aufgefordert werden.

Zwanzig Jahre später sieht alles anders aus – auch für das Zusammenleben

Kahn-Fahrten auf unserer Ruhr!

Am 2. Juni 1928 schreibt Franz Rocholl an die Polizeibehörde Freienohl: Ich beabsichtige, auf der Ruhr bei meinem Hause Kahnfahrten für Vergnügungs- und Sportzwecke einzurichten. Zu diesem Zwecke würde die Ruhr von der Provinzialstraßenbrücke bis zur Eisenbahnbrücke in Anspruch genommen. Es sollen vorläufig 2 Kähne angeschafft und in Betrieb gesetzt werden. Ich bitte um die hierzu erforderliche Genehmigung. Hochachtungsvoll gez. Franz Rocholl. - Die Polizeibehörde mit dem Bürgermeister Horn leitet den Brief weiter an den Gemeindevorsteher Herrn Schwefer; mit dem Ersuchen um gefl. Äußerung. (gefl.: gefällige, üblich Höflichkeitsformulierung)

Am 4. Juni 1928 schreibt der Gemeindevorsteher Schwefer dem Amt Freienohl: Gemeindeseitig bestehen keine Bedenken, mit der Errichtung von Kahnfahrten auf der Ruhr einverstanden zu sein, unter der Voraussetzung, dass die Gemeindegrundstücke im Mühlenberg nicht zu Anlegeplätzen benutzt werden.

Am 5. Juni 1928 schreibt Bürgermeister Horn an den Herrn Landrat in Arnsberg: Urschriftlich überreicht. Gegen die Erteilung der beantragten Genehmigung bestehen diesseits keine Bedenken.

Am 20. September 1928 erfolgt aus Arnsberg vom Landrat in Vertretung durch Dr. Krieger: Erlaubnisschein. - Dem Maurer Franz Rocholl in Freienohl erteile ich hiermit gemäß § 21 des Wassergesetzes vom 7.4.1913 mit Zustimmung des Herrn Regierungspräsidenten in Arnsberg die Genehmigung, auf der Ruhr in Freienohl zwischen der Provinzialstraßenbrücke und der Eisenbahnbrücke den Betrieb des Kahnfahrens einzurichtern unter der Voraussetzung, dass an den Grundstücken des Kreis-Elektrizitätswerkes Arnsberg und der Gemeinde Freienohl nicht gelandet wird und keine Störungen oder Belästigungen auftreten. (AA 1673)

 

Dieses Kapitel über unser Zusammenleben mit unserer Ruhr belegt über mehr als 100 Jahre eine Neu-Interpretation unseres Freienohler Wappens mit unseren beiden Ruhr-Fischen: Äsche!

Immer noch hört man, liest man, sagt man: „Die beißen sich andauernd, die zanken sich, die beiden Ruhr-Fische in unserem Freienohler Wappen!“

Wer hat diesen Blick? Wer ist bloß auf diesen Gedanken gekommen? Wer war wohl der Erste? Was für eine Mecker-Brille! Und warum?

Körpersprache ist Zeichensprache. Korrekt interpretiert?

Auf Optische Täuschung hereingefallen? Unbewusste und bewusste Zeichensprache durcheinandergebracht? Oder gar absichtlich verstellt? Menschen können das. Tiere auch?

Vielleicht kannte der erste Meckerer auch nur ein paar Meckerer und nicht DIE Freienohler. Meckerer sind schon mal Ichlinge. Nicht die Freienohler Silber-Fische!

O je, werden die Silber-Fische mit den Freienohlern gleichgesetzt? Na na!

Nun mal Ruhe und etwas genauer hinsehen.

Auf eine Verstehens-Täuschung hereingefallen? Ein Wort falsch verstanden? Zum Beispiel: Im gesamten Text taucht öfters das Wort „Gemeinheit“ auf. Heutzutage – 2010 -ist dieses Wort sehr negativ gewichtet, so wie: Boshaftigkeit, Ungehörigkeit, fies. Dagegen steht „Gemeinheit“ für Gemeinde, Gemeinschaft, gemeinschaftlich, gemeinsam, einheitlich handeln, eines Sinnes sein.

So um 1930 hatte der junge Historiker und Heimatforscher Franz Kessler zwar auch das Bild benutzt der „zwei in einander verbissenen Fische, die mit den Flossen mächtig um sich schlagen“. (Nachlesbar in „Kreuz statt Hakenkreuz“.) Doch er fährt fort in teilweise positiv und negativ gewichtender Anschaulichkeit: „Die schöne S-förmige Linie ihrer Leiber versinnbildet vielleicht das Krümmungs-S der Ruhr und die alte Fischerei-Gerechtsame Freienohls... Und die Zartheit dreier Lilien-Blüten, die den beiden Fischleibern entsprießt, ist wie ein Sang ... in Schönheit.“

Sicher dürfte dieses Wappenbild mit dieser Deutung älter und für Freienohl entsprechender sein als das „S“, das mit dem Anfangsbuchstaben des Kölner Erzbischofs und Kurfürsten Siegfried (1275-1297) in eins gebracht wird, und mit noch 2 Buchstaben-Deutungen. Das kurfürstliche „S“ mag gegenüber unserer Freiheit auch ein Spektakel der Macht gewesen sein.

In Freienohler.de : Geschichte : unter Freienohler Wappen steht aus einem Zeitungsartikel vom 28.04.1950 dieser Text:

Die Fische verbeißen sich. Jahrhundertelang hielten die Bauernschaften (Langelhof, Schultenhof) in westfälischer Zähigkeit an ihrer bodenständigen und kirchlichen Eigenständigkeit fest. Eine Zeit lang bestand sogar ein regelrechter Streit um gewisse Sonderrechte, besonders um die Fischerei-Gerechtsame. Jeder Hofverband erhob Anspruch auf das Recht, in der Ruhr frei fischen zu dürfen, „mit Garn und Angelrute“. Der benachbarte Graf von Arnsberg sah sich als Landsmann genötigt, in diesem Streit schlichtend einzugreifen. Dafür wurde ihm als Gegenleistung „eine sichere Anzahl Forellen“ in Aussicht gestellt. Durch den Fischerei-Streit ist es zu erklären, dass die beiden Fische im Wappen sich ineinander verbissen haben und mit den Schwanzflossen wild um sich schlagen.

Dank unseres Freienohler Zusammenarbeitens, Zusammenlebens mit unserer Ruhr wird jetzt eine andere, eine positive Position und Überzeugung vorgestellt:

Die beiden Silber-Fische: die mögen sich!

Sie distanzieren sich von Überheblichkeit und narzisstischem Machtmissbrauch. Selbstverständlich darf aufgrund naturwissenschaftlicher Fairness dieses falsche Menschsein nicht auf Tiere übertragen werden.

Doch dieser Transfer trifft sicher zu: Die Silber-Fische arbeiten zusammen. Die freuen sich zusammen. Die leben zusammen! Das sieht man ihnen an.

Denn unsere zwei Wappen-Ruhr-Fische gehören gewiss zur Fisch-Art: Äsche. Darum besitzen sie keine Zähne wie Raubtier-Fische. Darum können und wollen sie sich nicht beißen, sondern sie schätzen sich, sie gehen sehr lieb miteinander um, - pst ! - sie küssen sich.

Und noch ein Durchblick: Freienohler können sich gar nicht vorstellen, dass die zwei Äsche voneinander wegschwimmen, also in umgekehrter Reihenfolge. Unser Freienohler Angel-Sportverein „Äsche“ wird das bestätigen mit Schmunzeln.

Noch eine weitere Position und Überzeugung ergänzt diese Zeichensprache: die beiden Fische ernähren sich! Wer in die Fischwelt eintauchen kann, wird das beobachten. Wer lieber draußen in der frischen Luft bleibt, sieht das auch bei Vögeln: die Großen ernähren die Kleinen. Ähnlich unsere beiden Freienohler Ruhr-Fische. Unter Menschen gilt solches Weiter-Leben ja auch, wegen der Würde des Menschen und seiner Freiheit.

Ein geschichtlicher Nachweis ist dieses „Ruhr-Kapitel“: Über 100 Jahre Jahr für Jahr garantieren die Freienohler mit vielen von ihren Händen angefertigten Faschinen und noch viel mehr Pfählen einen ziemlich gesicherten Ruhr-Verlauf. Ein faszinierendes, meisterhaftes und an Erfahrung reiches Flechtwerk. Damit machen sie regelmäßig einen guten Eindruck bei der „Ruhr-Schau“ durch den Herrn Landrat aus Arnsberg, später den Regierungspräsidenten mit seinen Fachbereichsleitern. Freilich ist auch vorgekommen, dass die Freienohler Uferwiesen-Besitzer die vornehmen, amtlichen Prüfer aus Arnsberg schmunzelnd einfach mal über eine sehr feuchte Uferwiese im Ohl tapsen ließen.

Also: die Äsche sind bestimmt bestens unser Zeichen. Und nicht die Ruhr-Fische Döbel, die sind auch scheu und leicht zu verjagen. Auch nicht die Sorte Groppe, die sind zu unbeweglich. Erst recht nicht sind die Hechte die Fische im Freienohler Wappen.

Heinrich Pasternak,

September 2010, 24 Seiten.