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Keine „Inklusion“ in der Freienohler Schule vor über 150 Jahren? Oder doch „Schule für alle“?
Der eine Lehrer ist auch Küster und Organist in einer Person in einem Klassenzimmer: 134 Jungen aller Schul-Jahrgänge (6 bis16) – mit allen Entwicklungsfeldern,
und mit dem Engagement von Eltern, Gemeinde-Verordneten (die offiziellen Gemeinde-Politiker), Schul-Inspector (damals immer der Pfarrer) und der Behörde in Arnsberg
Vorbemerkung: Kursiv geschrieben sind die Akten-Abschriften mit den angegebenen Nummern aus dem Freienohler Archiv im Stadtarchiv Meschede im Alten Amtshaus in Freienohl; die darin eingeklammerten Ergänzungen sind vom Abschreiber HP. Die Namen des hier nicht zitierten Vaters und dessen Sohns sind nachlesbar in den Akten: AA 1183, 1162 und 1367 bei den angegebenen Terminen (August 2014 noch im Alten Amtshaus). Auch die Termine sind korrekt abgeschrieben.
Eltern-Engagement für ihre Kinder
Eine Reaktion der Arnsberger Regierung vom 11. August 1845, Nr. 363:
„Da es vorgekommen ist, dass Eltern, Vormünder oder andere Angehörige von Schulkindern während des Unterrichts in das Schul-Local (Schul-Gebäude) eingedrungen sind, um dem Lehrer über die Behandlung der Kinder Vorwürfe zu machen, auch wohl die zur Strafe in der Schule nach Beendigung des Unterrichts zurückbehaltenen Kinder von ihren Angehörigen vor Ablauf der vom Lehrer festgesetzten Strafe fortgeholt worden sind; so wird infolge Höherer Genehmigung hiermit bestimmt, dass künftig jede unbefugte Störung des öffentlichen Schul-Unterrichts überhaupt, sowie jedes unbefugte Eindringen in öffentliche Unterrichts-Locale (Klassenzimmer), sei es während oder außer den unterrichtlichen Stunden, vorbehaltlich der besonderen Ahndung der damit etwa verbundenen anderweitigen Gesetzes-Übertretungen, mit einer Polizei-Strafe von einem bis zu fünf Talern, oder im Unvermögensfalle des Contra-Venienten (des Zuwiderhandelnden) mit verhältnismäßiger Gefängnisstrafe gerügt werden wird.“
Schul-Local ist noch das alte Rathaus, mitten auf der St. Nikolaus-Straße zwischen Volksbank und der damals noch nicht gebauten Alten Schule; siehe Karte in freienohler.de.
Der Anlass für das Eltern-Engagement
Die Bestrafung von Schulkindern, hier durch Lehrer Friedrich Leismann. Seit 1835 ist er in Freienohl Lehrer (bis zu seinem Tod 1855). Am 11. Oktober 1839 hat er die erste Freienohler Lehrerin geheiratet: Clara Sybilla Brüggemann aus Warstein. Wegen ihrer Heirat musste sie ihren Beruf aufgeben. Erst 1919, mit der Weimarer Verfassung, durften Lehrerinnen mit ihrer Heirat ihren Beruf behalten. Die neue Lehrerin war dann Antonette Bause; siehe Freienohler.de.
Das Protokoll vom Schul-Vorstand Pfarrer Sporkmann vom 14. Januar 1847 zum Schulkind NN, unterzeichnet von den Gemeinde-Verordneten Landwirt Ferdinand Becker gnt. Kaiser und vom Landwirt Heinrich Flinkerbusch; 4 ½ Seiten rechtshälftig geschrieben, je Seite rund 38 Zeilen; die inzwischen stilistisch ungewohnten Formulierungen wurden beibehalten:
„Nachdem die Komparenten mit dem Gegenstand ihrer Vernehmung bekannt gemacht waren, ließen sich dieselben wie folgt aus: Durch den Herrn Amtmann von Devivere wurden wir auf den 30. vom Monat zusammen berufen, um wegen der vom Lehrer Leismann angezeigten Widersetzlichkeit der Kinder des NN von hier zu verhandeln, resp. (bzw.) nach dem Befunde der Untersuchung die Kinder in die Schranken der Ordnung zurückzuführen. - Wir, in Begleitung des Amtmann von Devivere, - der unterzeichnete Pfarrer war wegen Krankheit zu vorher erschienen, verhindert, - begaben uns gemeinschaftlich auf die Schulstube (in den Klassenraum), wo die Schuljugend noch versammelt war. Wir fanden hier den Sohn NN des NN auf der Strafbank sitzen. Der Herr Amtmann von Devivere fragte denselben (Sohn) nach der Ursache, weshalb er diesen Platz habe, worauf er antwortete, der Lehrer sei gegen ihn schlimmer wie gegen andere Kinder. Der Lehrer Leismann schien hierüber unwillig zu werden, worauf ihn der Amtmann von Devivere anempfahl, diese Antwort des NN ruhig über sich gehen zu lassen, was dann auch seitens des Lehrers geschah. Der Lehrer Leismann wurde demnächst durch den Herrn Amtmann aufgefordert, seine Beschwerden über den Knaben vorzubringen, worauf dieser angab, dass derselbe nicht nur mehrere Male in der Kirche sich Unordnungen. Störung und Ungehorsam habe zu Schulden kommen lassen, indem er nicht nur in der Kirche, worin ihm der Leismann wegen seines unartigen Benehmens einen besonderen Platz angewiesen, sich einige Male ungehorsamer Weise wieder entfernt und einen anderen eingenommen habe, sondern auch in der Schule sich verschiedene Unarten schuldig gemacht hätte. Der Knabe wurde hierauf durch den Herrn Amtmann aus der Bank gerufen und aufgefordert, Besserung zu versprechen. Er blieb indes stumm und als trotz mehrmaliger Wiederholung jener Aufforderung noch keine Antwort erfolgte, erhielt der Lehrer mit unserem stillschweigendem Einverständnis durch den Herrn Amtmann den Befehl, dem Knaben wegen dieser Widerspenstigkeit einige Schläge nach den Vorschriften der Schulgesetze zu erteilen. Der Lehrer wollte sich anfangs zu dieser Züchtigung nicht verstehen, indem er, wie er bemerkte, nicht Zuchtmeister der Kinder sei und lieber wünsche, dass der NN (Sohn) durch den Polizeidiener gezüchtigt werde, und als hierauf der Amtmann den Lehrer nochmals aufforderte, die Rute herbeizubringen und mit dieser dem Knaben einige Schläge zu geben, langte er ein circa 5/4 Fuß langes (etwa 40 cm) gesplissenes Rohrstöckchen, von der Dicke einer starken Feder mit dem Bemerken hervor, dass er dieses zur Züchtigung der Kinder benutze, eine Rute aber nicht besitze. Der Amtmann befahl ihm hierauf, hiermit dem Knaben einige Schläge zu erteilen, wozu er sich nun verstand (was er nun bejahte). Als er ihm in jede Hand zwei nur sehr mäßige Hiebe erteilt hatte, hielt der Lehrer mit dem Schlagen ein und wurde, als nun auch abermaliges Befragen, ob er Besserung versprechen wolle, der Knabe noch nicht antwortete, die Züchtigung in der vorigen Art und Weise fortgesetzt. Nachdem der Knabe nun einige Hiebe erhalten hatte, verweigerte der Lehrer eine weitere Züchtigung mit dem Bemerken, dass er sich nicht würde schlagen wolle (dass er nicht weiter schlagen wolle). Der Knabe hatte bis hierhin noch keine Besserung versprochen, auch schienen die erhaltenen Schläge ihn nicht sehr zu schmerzen, indem er bereits mehrere Schläge erhalten hatte, ehe er eine Träne fallen ließ. Nun nochmals aufgefordert, Besserung zu versprechen, verharrte der Knabe fortwährend bei seiner bisherigen Widerspenstigkeit und da der Lehrer auch die wiederholte Aufforderung des Amtmanns, die Züchtigung fortzusetzen, diesem Befehl Folge zu leisten, zugleich verweigerte, so sah sich der Amtmann genötigt, dieselbe selbst fortzusetzen. Er erteilte daher dem Knaben vermittels des vorgenannten Rohrstöckchens selbst einige Hiebe, hörte dann und wann mit der Züchtigung auf und fragte den Knaben, ob er antworten wolle oder nicht. Er blieb aber immer stumm. Einige Zeit darauf, nachdem die Züchtigung durch den Amtmann fortgesetzt wurde, beantwortete er aber die Frage, ob er sich bessern wolle, statt mit Ja, mit dem Worte Nein und geschah dieses mehrere Male von ihm. Die Züchtigung wurde nun durch den Amtmann so lange fortgesetzt, bis der Knabe endlich Ja antwortete. Dann aber wurde dieselbe (die Züchtigung) sofort eingestellt und der Knabe durch den Amtmann nicht auf seinen vorherigen Platz, die Strafbank, sondern auf den Platz, den er früher nach der Schulordnung inne gehabt hatte, zurückgewiesen. Nachdem der Knabe noch vorher dem Amtmann sowohl als auch den unterzeichneten beiden Mitgliedern des Schulvorstandes Besserung versprochen und uns sämtlich darauf die Hand gegeben hatte. Wie viele Schläge der Knabe im Ganzen erhalten hat, können wir nicht angeben, indem wir dieselben nicht gezählt haben. Die Schläge wurden aber durch den Amtmann bei ganz kaltem Blicke und so leicht ausgeteilt, dass der Knabe davon unmöglich davon blutrünstige Hände bekommen konnte. Wir haben übrigens auch keine Spur von einer solchen oder auch nur die geringste Verletzung bemerkt. Wir können uns mit der ganzen vollzogenen Züchtigung nur völlig einverstanden erklären und bemerken, dass, wenn eines von unseren Kindern eine solche Widerspenstigkeit, wie dies durch den NN (Sohn) geschehen, gezeigt wäre, dasselbe noch nebenbei gezüchtigt haben würden. Nachdem die Schuljugend nun entlassen worden war, wurde dem Lehrer Leismann wegen seiner verweigerten Züchtigung des Knaben und des dadurch vor öffentlicher Versammlung der Schuljugend gezeigten Ungehorsams gegen seinen Vorgesetzten, durch den Amtmann ein ernstlicher Verweis gegeben und er wurde aufgefordert, künftig statt des Rohrstöckchens eine geeignete Birkenrute behufs Bestrafung der ungezogenen Kinder in der Schule vorrätig zu haben. - Weiteres fand sich nicht zu bemerken. (Unterschriften:) Flinkerbusch, F. Becker. (Kürzel vom Amtmann), Sporkmann, Pfarrer“
So etwas wurde auch damals schon in der Presse veröffentlicht, damals wie heute: aus der Sicht der Zeitung, in der behördlichen Korrespondenz über die „Züchtigung“ des 10-jährigen NN, dem Sohn von NN in „Erste Beilage zu Nr. 45 der Kölnischen Zeitung, Sonntag, 14. Februar 1847“:
„Aus Meschede in Westfalen. In einem benachbarten Orte F. wurde ein armer Knabe von 10 bis 11 Jahren, weil er sonntags sich zur Kirche verspätete und dadurch der Meinung des Lehrers nach, den Gottesdienst gestört hatte, von diesem dann bestraft, dass er in der Kirche von seinen Mitschülern getrennt stehen musste und am folgenden Morgen einige Hiebe erhielt. Nach dieser Bestrafung verlangte der Lehrer, der Knabe solle um Verzeihung bitten und versprechen, nie wieder zu spät zu kommen. Erbittert durch die Strafe weigert sich dessen der Knabe und der Lehrer wendet sich, um die Halsstarrigkeit zu brechen, an den im Ort anwesenden Amtmann v. D. (im Original so abgekürzt), trägt ihm die Sache vor und bittet um Hilfe. Bereitwillig wird dieses zugesagt, der Knabe herbeigeschafft und ihm 88 !!(auch im Original 2 Ausrufezeichen) Rutenhiebe in die Hände gegeben. Der Versicherung nach (der zuverlässigen Aussage nach) sollen Amtmann und Lehrer abwechselnd den Knaben gehalten und gepeitscht haben. Die Folge dieses empörenden Verfahrens war, dass der Knabe von einer heftigen Entzündung der zerfetzten Hände und Krämpfen befallen wurde, welche schleunige ärztliche Hilfe höchst nötig machten und das Kind bis heute von dem behandelnden Arzt nicht außer Gefahr erklärt ist. Ob eine Untersuchung wegen der Sache eingeleitet wird, weiß ich (der Reporter) nicht, halte es aber für Pflicht, sie öffentlich bekannt zu machen, um eine solche zur Ermittlung der vollen Wahrheit zu veranlassen.“
Am 6. Juni 1848 schreibt Lehrer Leismann an Pfarrer Sporkmann:
„Bei einer Schülerzahl von 134 Kindern würde ich ein Gedächtnis haben müssen, welches an Allwissenheit grenzte, um heute noch sagen zu können, welche Kinder und aus welchen Gründen dieselben am 8. April haben nachsitzen müssen. Nur soviel weiß ich leider zu gut, dass dieser Knabe (das Wort Knabe ist damals nicht negativ gewichtet) durch sein Betragen nur zu häufige Ausnahmen von der Regel herbeiführt... Dass nicht ich, sondern der Amtmann von Devivere jene Züchtigung (beim NN Sohn) gegen meinen Willen vollzogen, wohingegen der Königliche Landrat unter demselben Datum (14. Februar 1847; nicht in der Akte) folgenden Vorwurf zukommen lässt: „Dem L.L. (Lehrer Leismann) ist übrigens auch zu eröffnen, dass, falls er sich noch einmal weigern möchte, ein Kind seiner Schule persönlich zu züchtigen, eine Einleitung der Disziplinar-Untersuchung zu gegenwärtigen habe.“ Der Beschwerdeführer (der Landrat) schiebt mir zu wenig Bestrafung zu; mein Gewissen verbürgt mir die goldene Mittelstraße.“
Dieser Brief-Auszug kennzeichnet das temperamentvolle Schulkonzept und die abwechslungsreiche Schulpraxis von Lehrer Friedrich Leismann.
Heinrich Pasternak, aktualisiert Juni 2025