Danke für unsere wieder bestens verbesserte Alte Langelbrücke im Jahr 2020!

Teil Eins: Dank für Freienohler Urgestein!

Zur Erinnerung an ganz früher, an 1841, an die „Zeitungsberichte“ des Freienohler Amtmanns an den Herzoglichen Regierungspräsidenten in Arnsberg. Damals war der „Zeitungsbericht“ kein Text für eine Zeitung im Sinne heutiger Print-Medien, sondern ein monatlicher oder zweimonatlicher Bericht von der Basis an die Regierung geordnet mit 22 Punkten.

Nun zur Langelbrücke von 1841: ein ganz schlimmes Ereignis und dann total ungewohnte Arbeit.

Am 20. Januar 1841: Witterung: … (3 Zeilen nicht korrekt lesbar) ...und in der Nacht vom 8. auf den 9. des Monats fiel eine solche Masse Schnee, dass die ...(3 Zeilen) … Die nach dem Schneefall sich mehrende Kälte war nicht von Dauer. Es hat … und am 15. des Morgens gegen ½ 9 Uhr setzte sich das Eis der Ruhr in Bewegung, trat der Ruhr-Fluss aus seinen Ufern und setzt den größten Teil des Tales unter Wasser. ... - Schädliche Naturereignisse: Durch den am 15. Januar eingetretenen Eisgang der Ruhr ist die Brücke im Langel zerstört und teilweise weggerissen. Die Wildshausener Brücke ist ebenfalls zerstört. Die Ruhr-Brücken der Chaussee .. ,dass einige Pfeiler eingerissen sich gehalten ...(6 Zeilen durchgestrichen, trotzdem nicht lesbar). Monatlich wird wiederholt: Öffentliche Bauten: Die Langelbrücke wird weiter aufgebaut. – Dann am 19. August 1841: Öffentliche Bauten: Die Freienohler Communal-Brücke ist völlig wieder aufgebaut. – Archiv Freienohl A 2165 im Stadtarchiv Meschede in Grevenstein. – Im Teil Zwei folgt mehr Inhalt.

Über unsere Langelbrücke gibt es viel zu lesen und zu sehen dank und Dank unserer Home freienohler.de: Historische Fottos...Ereignisse, Daten: „Neubau der Langelbrücke 1934/35“, - Geschichte: „Geschichtliches zur Freienohler Ruhr von 1800..“ – „Eisenbagn durch die Giesmecke nach Warstein 1996“.                           Und Dank: „Schöne Erinnerungen: „100 Jahre Ansichtskarten von Freienohl“: Dieter Schwefer, Renate Voß und Reimund Gerke.

Teil Zwei: Geschichte mit Zeit zum Lesen

Die Langelbrücke und das Brückengeld

Unzählige Male zeigt unsere Langelbrücke das Zusammenarbeiten, Zusammenleben Freienohler. Vieles wiederholt sich – wie im alltäglichen Leben.

Schon 1474 gab es unsere Freienohler Langelbrücke, zunächst und später sehr oft Langelsbrücke – mit: s – genannt, in Verbindung mit einer Wiese, deren Ertrag der Kirche, gemeint ist der Pastor, gedient hat und in Verbindung mit der Schalkenburg auf dem Küppel: „eyne wiehse geleghen under der schelkenborch boui der langelsbrugghen“: „eine Wiese unterhalb der Schelkenborch bei der Langelsbrücke“. So zitiert aus der Urkunde vom 14. Februar 1474.

Diese Urkunde von 1474 ist zur Zeit die älteste Unterlage für das Vorhandensein der Langelbrücke. Früher (bis 1959) befand sich diese Urkunde im Pfarrarchiv der St. Nikolaus-Pfarrei Freienohl, jetzt im EBAP, im Erzbischöflichen Archiv Paderborn. Bevor diese Urkunde dorthin kam, hat sie der in Freienohl hochverehrte Lehrer Franz Kroh (+1965) abgeschrieben; nachlesbar in seinem Nachlass im Stadtarchiv Meschede in Grevenstein.Oder Franz Kessler: „Kreuz statt Hakenkreuz“, Seite 188. – Noch eine kurze Bemerkung zum Wort „Schalkenburg“: „Schalk“ bedeutete damals nicht Witzbold, Clown, sondern er war ein Bediensteter, Beauftragter, Bevollmächtigter seines „Herrn“, z. B. in Arnsberg, für den er festgesetzte Abgaben aus einer Gemeinde, einem Dorf, einsammeln durfte, musste und die an seinem Dienstherrn abgeben, abliefern musste.

Eine weitere Quelle des folgenden Textes: Christoph Schmitz: Die Ruhrbrücken, Von der Quelle bis zur Mündung einst und jetzt, Eine Dokumentation, Ardey-Verlag 2004, SS.175,177; darin die Fotos der beiden Freienohler Brücken („Ruhr-Brücke“ / „Provinzial-Brücker“ / „Plasterbrücke“ und „Langelbrücke“) sind – selbstverständlich – von Franz-Joseph Gerke, Freienohl (gest. April 2014).

Diese Textfassung „Die Langelbrücke“ benutzt zu meist die Freienohler Akten im Amtsarchiv Freienohl im Stadtarchiv Meschede in Grevenstein; darum abgekürzt: AA. Die Inhalte der Akten werden korrekt benutzt, das heißt: „korrekt nacherzählt“; einige wichtig erscheinende Stellen sind auch abgeschrieben und kenntlich gemacht: „…“.

Das nächste Datum zur Langelbrücke ist erst 1681 / 1682. Winterliches Hochwasser hatte beide Holzbrücken, die Ruhrbrücke und die Langelbrücke, fortgeschwemmt. Sie wurden wieder aufgebaut. 1774 wurde die Langelbrücke erneut zerstört vom Hochwasser der Ruhr. Die Freienohler beantragten beim örtlichen Förster eine Holzanweisung aus den Wäldern der Olper und Wennemer Mark. Der Förster hielt ihnen jedoch vor, dass sie erst kurz vorher eigenmächtig aus beiden Gebieten insgesamt 31 Bäume abgeholzt hätten. Er verlangte daher eine „Caution“ (Geld) als Entschädigung. Auch diese neue Brücke hat nicht lange gehalten. Denn bereits 1792 wurde Freienohl wiederholt zum Bau einer Brücke angewiesen. Ihre Länge betrug 166 Fuß, das sind etwa 51,50 m. Doch Eiswasser im Winter 1829 zerstörte die Brücke. Von dieser Brücke blieben stehen auf der rechten Flußseite 47 Fuß (= 14,75 m) und auf der linken Seite 13 Fuß (= 4,10 m).

Aus dem Jahr 1805 wird im Extra-Kapitel „Zusammenleben mit der Ruhr“ berichtet die „Landgräflich Hessische für das Herzogtum Westphalen angeordnete Regierung“ in Arnsberg über die „unterhalb Freienohl nach Hirschberg hin“ angelegte Brücke, die Langelbrücke, mit den inhaltlich und terminlich verschiedenen Tarifen des Brücken-Geldes. Am Anfang derselben Akte von Erzbischof Maximilian Franz steht – auch mit dem Datum vom 5. Februar 1805 – am Schluss der Tarif-Liste: „Tarif des der Freiheit Freienohl gnädigst verliehenen Brückengeldes,... welches, die Freiheits-Eingesessenen ausgenommen, Jedermann, der nicht aus besonderer kurfürstlichen Gnade hiervon befreit wird, unweigerlich zu bezahlen hat. Bonn, am 29. April 1793.“ (AA 725)

Auf der nächsten Seite der Akte AA 275 wird nach der Einleitung zu Ludwig X. die Tarif-Liste von Ludwig X. Hier der 6. Punkt wiederholt: Befreit vom Brückengeld sind: „(6.) Alle Einwohner von Freienohl und diejenigen Nachbarn, welche die Kirche zu Freienohl besuchen.“

„Brückengeld“

Februar 1835 und 1837: Brückengeld-Anpächter ist Adam Mester. - Aus den Bestimmungen: „Nr. 2: Der Anpächter der Brücke muss nach dem Tarif vom 29. April 1793 und dem 5. Februar 1805 das Brückengeld erheben und darf dieses nicht überschreiten von 1 bis 5 Pfennig Strafe.“ (AA 725)

Am 11. Juni 1838 gibt der Polizeidiener Kaulmann im Auftrag des Bürgermeisters Koffler vom 5. Juni 1838 „durch Anheftung an der Kirchentür“ das Gesuch nach einem Brückengeld-Anpächter bekannt. Am 18. März 1845 schreibt er unter den Zettel der Bekanntmachung: „Gehörig bekannt gemacht. Polizeidiener Kaulmann“. „Gehörig“ meinte damals nicht: „lautstark“, negativ gewichtet, sondern „ganz normal“ wie am 9. Juli 1870: „Durch Anschlag und Ausruf bekannt gemacht.“ - Den Posten erhält 1845 wieder Adam Mester; der wird bestätigt vom Landrat von Lilien in Arnsberg. (AA 725)

Fortsetzung zum nicht leichten Umgang mit den Nicht-Zahlenden des Brückengeldes am Datum: 15. September 1842; siehe unten.

Am 29. Juli 1830 beschließen Amtmann und Gemeinde-Verordnete den Neubau der Brücke. Und es wurde etwas ganz Neues geplant: eine Ketten-Brücke. Ein 14 Seiten langer, damit auch sehr ausführlicher Material-, Bau- und Kostenplan für die Langelsbrücke von 1830, befindet sich – vielleicht zum Nach-Basteln - am Anfang der Akte AA 930. Die Ketten-Brücke war natürlich zu teuer und als Langelbrücke gewiss auch nicht das Richtige.

Einschub von 1839 aus der Akte AA 925 „Communal-Bauten“: stichwortartig: Sunderweg von Freienohl nach der Giesmecke mit Stein: 14 Ruthen belegt. Das sind knapp 600 Meter; Sunderweg: von der Langelbrücke bis hinauf – jetzt – Auf´n Hahn. Weg im Langel nach Firma A. Linneborn an einigen Stellen mit Steinen belegt und an den Brücken-Köpfen der Langelbrücke und „Kanal-Brücke“ den Weg mit Sand angefahren.

Die statt der Ketten-Brücke errichtete Holzbrücke hielt nur bis zum Eisgang am 15. Januar 1841. Obwohl noch am 6. Januar 1841 das Eis vor der Brücke entfernt worden war, - das liest sich sehr leicht und schnell, aber... - „hatten sich bis zum Unglückstag wieder 4 Fuß dicke (= 1,25 m) Eisschollen haushoch vor der Brücke angesammelt. Am Morgen des 15. Januar um 8.30 Uhr schoben die Schollen dann zunächst einen Eisbrecher um 30 Fuß (= 9,40 m) zur Seite und zerstörten anschließend ein Gefache der Brücke vollständig. Die übrige Brücke wurde so schwer beschädigt,, dass wieder ein Neubau zwingend erforderlich war.“ Noch am 15. Januar 1841 schreibt der Freienohler Gemeinderat an den Landrat in Arnsberg einen Brief: „Die Gemeinde Freienohl hat heute einen großen Verlust erlitten: die Ruhrbrücke im Langel, welche noch vor 10 Jahren und mit einem Riesenaufwand von mehr als 2000 Reichstaler ganz neu erbaut wurde, ist diesen Morgen gegen einhalb neun Uhr durch den Eisgang der Ruhr zertrümmert, ein ganzes Gefach ist durch den Strom mit weg gerissen und noch nicht wieder aufgefunden und die übrigen Gefache sind so zerstört, dass eine ganz neue Brücke gebaut werden muss...“ (Gefach = Fachwerk, die Öffnungen zwischen den Balken. Www.baudochmitlehm.de und wiki.de.genealogy.net/Zimmermann)

Das Holz des weggetriebenen Gefaches wurde bis nach Uentrop und Hüsten geschwemmt, aber durch sofort ausgesandte Fuhrwerke wieder zurück transportiert. Diese Fuhrleute sind aktenkung: Franz Georg Schwefer, Fritz Schwefer, Ferdinand Becker gnt. Kaiser und Ferdinand Kückenhoff; Kostenaufwand 12 Reichstaler, 1 Silbergroschen. Zusammenleben durch Zusammenarbeiten.

In seinem monatlichen „Zeitungsbericht“ vom Januar schreibt der Freienohler Amtmann an den Landrat in Arnsberg: „Durch den am 15. Januar eingetretenen Eisgang der Ruhr ist die Freienohler Brücke im Langel zerstört und teilweise mitgerissen worden.“ (AA 2165)

Am 29. Januar 1841: Für Arbeiten an der zerstörten Ruhrbrücke benötigt der Gemeinderat „zum Gebrauch zur Überfahrt über die Ruhr“ die alten, nicht mehr gebrauchten Glockenseile von der Kirche, die der Küster und Lehrer Leismann aufbewahrt. Der will diese Seile (sie reichten damals von oben, von den Glocken bis nach unten auf den Fußboden des Turms) den beiden Gemeinderäten Heinrich Lenze gnt. Lichte und Georg Schwefer nicht herausgeben. Vom Bürgermeister Alberts erhält der Polizeidiener Kaulmann noch am selben Tag den Auftrag, die Glockenseile zu holen. - Gründe der Ablehnung stehen nicht in der Akte. Vielleicht konnte sich der / ein allwissender Lehrer die Verwendung für den Brücken-Zustand nicht vorstellen. (AA 930). Vielleicht gilt für einen äußerst korrekten Lehrer nur der Auftrag des Bürgermeisters; oder er kennt die Seile als zu sehr gebrauchte, schon verbrauchte Seile, die nicht mehr geeignet sind für vielleicht Menschen schützende Aufgaben. Zugleich war der Lehrer auch hauptamtlich Küster und Organist; und über die Meinung, die Reaktion des Pfarrers ist hier nichts aktenkundig. Der Grund wird wohl nicht gewesen sein, dass aus Kirchen-Glocken-Seilen nun Ruhr-Seile werden sollten.

Am 8. und 14. März 1841 schreibt aus Arnsberg die Königliche Abteilung des Innern und der Landrat von Lilien: „... es sei nichts zu erinnern“ (d.h.: es ist nichts einzuwenden), die Abbrucharbeiten „durch Tageslohn ausführen zu lassen bei gehöriger Kontrolle“ (damals hatte das Wort „gehörig“ nicht den negativen Beigeschmack wie heutzutage; also: zugehöriger, selbstverständlicher…). Mit Hilfe des Gutachtens des Oberförsters Barkow sollen das Bauholz, die Baumstämme vom Hohlknochen genommen werden. - Der Baukondukteur Lücke (von der Regierung in Arnsberg) hat den Zimmermeister Johann Kehsler mit der Ausführung des Brückenbaus betraut.

Am 19. Mai 1841 wird vorgelegt eine „Kosten-Berechnung über die zum Wieder-Aufbau der Freienohler Communal-Ruhrbrücke erforderlichen Schmiedearbeiten“. Gegenstände sind u.a. „Schuhe zu den Tauchpfählen und zu den Pfählen der Eisbrecher“, Nägel in verschiedenen aufgelisteten Längen und Stärken, „Schienen über die Eisbrecher“ (2 Schienen je 30 Fuß lang, = je 10,50 m), Schrauben, Befestigungen für die Geländer-Ständer, Schrauben-Bolzen auch in verschiedenen Längen und Stärken...Mit „Schuhen“ sind gemeint vom Schmied angefertigte Metall-Umkleidungen der Spitzen, Füße der im Wasser eingetauchten Pfähle.

Der Brückenbau wurde öffentlich meistbietend vergeben. An diese Handwerker und Fuhrleute wurden diese Kostenbeträge gezahlt: Anton Trompetter gnt. Peters für geleistete Fuhren: 47 RT; Johannes Kehsler für Zimmererarbeit: 497 RT 15 Sgr; Heinrich Lenze gnt. Lichte für Materialien: 31 RT 28 Sgr 6 Pf; Schmied Johann Schulte zu Glösingen: 197 RT 73 Sgr; Ferdinand Korte für kleine für kleinere Reparaturarbeiten: 10 RT 10 Sgr 6 Pf; Summa: 783 RT 27 Sgr 2 Pf. - Die Beträge für das aus dem Gemeindewald zur Verfügung gestellte Eichenholz und die Menge sind nicht aktenkundig. Am Rand ist extra notiert: 60 Fuhren.

In seinem März-„Zeitungsbericht“ schreibt der Freienohler Bürgermeister Alberts an den Landrat in Arnsberg: „In Freienohl soll die durch den Eisgang der Ruhr zerstörte Communalbrücke wieder aufgebaut und damit begonnen werden“, sobald das Bauholz da ist.. (AA 2165)

Im Juni 1841 berichtet Alberts bei der Rubrik „Öffentliche Bauten: Die Freienohler Communalbrücke ist zum größten Teil wieder aufgebaut.“ (AA 2165)

Bezahlt werden für Brückenbau-Arbeiten am 1. August 1841: Georg Schwefer, Ferdinand Becker, Friedrich Kückenhoff. - Solche Bezahlungen kommen regelmäßig vor. Im Dezember 1841 an den damaligen Brückengeld-Anpächter Anton Trompetter gnt. Peters für Holztransport vom Grafen von Westfalen, von Schloss Laer. So einen Transport – dazu noch über den Plastenberg! - schafft man nicht allein und nicht mit 1 Pferd, sondern mit 4 – 6 Pferden.

Am 27. August 1841 wird berichtet vom „Verkauf des alten Eisens von der zerstörten Ruhrbrücke“. Auch altes Holz wird verkauft, nicht nur als Brennholz.

Tagelohn für Zimmerarbeiten erhalten viele Freienohler. Die Zahl-Summe zu nennen, wäre kürzer, aber auch „lebloser“; hier haben viele Freienohler ihre Langelbrücke zusammen wieder aufgebaut, auch wenn dabei mal geschimpft wurde. Bekannte Freienohler Namen: Franz Köster, sein Sohn Kaspar Köster, Philipp Trompetter, Heinrich Stirnberg, Johann Trompetter, Schmied Ferdinand Köster, Heinrich Lenze gnt. Lichte, Arnold Raulf, Franz Rüster, Fritz Lenze, Georg Becker, Andreas Heckmann, Kaspar Trompetter, Kaspar Stirnberg, Ferdinand Funke, Anton Korte, Franz Mester, Johann Stirnberg, Joseph Schnapp (Sägemüller), Anton Stirnberg, Anton Neise, Kaspar Kehsler, Kspar Schröer, Georg Kehsler junior, Adam Heckmann,Fritz Heckmann, Heinrich Höhmann, Johann Vogt junior, Heinrich Vohs, Kaspar Düring, Franz Vogt, Heinrich Mester, Franz Pöttgen gnt. Rante, Kaspar Kehsler gnt. Willeke, Franz Trompetter bei Vogt, Ferdinand Schnapp, Bernard Stirnberg, Ferdinand Wrede gnt. Kückenhoff, Franz Trompetter bei Hiepen, Adam Pöttgen gnt. Göbel, Theodor Hiernstein, Kaspar Mester, Ferdinand Geihsler gnt. Göbel, Georg Trompetter gnt. Feltmann, Franz Trompetter gnt. Peters, Kaspar Nöke. - Wer diese Namen mit „Familien-Inhalt“ füllen möchte und mit der Haus-Stelle, mag nachschlagen in der Einwohnerliste vom Dezember 1846; AA 2170; oder Dezember 1849; AA 2172.

Zum „Familien-Inhalt“ können gehören die Ahnenforschung, das Vorfahren-Wissen, die familiären Stamm-Listen. Beim nächsten Weg über die Langelbrücke zum Waldfriedhof können sich Ur-Eingesessene erinnern…

Am 7. Mai 1841, „nachmittags um 1 Uhr wird an die wenigst fordernden der Arbeitsauftrag verdungen“ (vergeben): der Holztransport der gefällten Eichen vom Scheidkopf, Bergemer zum Brückenbau.

In einem Bericht vom 26. April 1841 „setzt der Bürgermeister Alberts den Gemeinderat mit Heinrich Lenze gnt. Lichte, Ferdinand Becker, Georg Schwefer, Bernard Heckmann und in Gegenwart des Zimmermeisters Kehsler in Kenntnis, dass der größte Teil des Bauholzes zum Wiederaufbau der Ruhrbrücke bereits gefällt und beschlagen (abschlagen der Äste) und nunmehr binnen (innerhalb) einiger Tage die sogenannte Unterbrücke, das Baugerüst zum Einrammen der Tauchpfähle usw. aufgestellt werden müssten; es sei dies eine für die Gesundheit der Arbeiter gefährliche Arbeit, indem sie bei dem auch hohen Wasserstand auch an einzelnen Stellen bis an den Hals ins reißende Wasser müssten und dieses noch sehr kalt sei; nur kräftige und abgehärtete Leute seien dazu brauchbar und auch diese seien noch genötigt während der Arbeit des Tages mehrmals die Kleidung zu wechseln. Unter solchen Umständen könne man nicht verlangen, dass sie gegen den bisher bedungenen (beschlossenen) Lohn von von täglich 10 oder 11 Sgr. Arbeiten sollten. Entweder müsste man ihnen während dieser Arbeit den Tagelohn bis zu 14 oder 15 Sgr. erhöhen oder sie auf andere Weise entschädigen; Um etwas für die Gemeinde zu ersparen, sei man auf die von Meister Kehsler zu dieser Arbeit ausersehene Zulage dahin überein gekommen, dass ihr Tagelohn nicht erhöht, dagegen ihnen, wenn sie aus dem Wasser nach einer Pause zur Arbeit zurück wieder hinein müssten, ein Schnäpschen verabreicht werden soll. Zum Bau der Unterbrücke seien circa 14 Mann erforderlich; wollte man jedem den Tagelohn um 4 Pfennig höher setzen, so würde dies täglich auf 14 Mann eine Mehrausgabe von 1 Sgr. 26 Pf. betragen; verabreiche man ihnen aber ein Schnäpschen, so würde man höchstens 2 ½ bis 3 Maas bedürfen und dafür nur – für 3 Maas – 15. Sgr. ausgeben, somit gegen den Soll der Erhöhung des Tagelohns 1 St. 11 Sgr. pro Tag ersparen...“ - Die Schnaps-Berechnung wird im Text fortgesetzt mit der wohl notwendigen Verlängerung der Arbeitszeit von bisher 6 auf 5 Uhr morgens, bis 8 oder 9 Uhr abends...Der Gemeinderat erklärt sich mit den Vorschlägen von Meister Kehsler einverstanden.

Am 21. September 1841 liegt eine sehr genaue Liste für den Schnaps-Verbrauch vor. Zeitweise für 37 Arbeiter.

Nacheinander folgen Rechnungen über die benötigten und verbrauchten Metall-Teile: Schrauben, Nägel, „Eisen-Schuhe“ usw.

Zum Brücken-Anstrich am 30. September 1841 ein Gemeinde-Beschluss: „Die Geländer sollen statt des schwarzen Lang-Anstrichs: gewunden schwarz und weiß gestrichen werden.“ Doch – nach fast einem Monat - am 27. Oktober 1841 steht in einem Schreiben aus Arnsberg vom Landrat von Lilien „über die Anstreicher-Arbeiten an der neu gebauten Freienohler Ruhrbrücke; diese sollen wegen der schon vorgerückten ungünstigen Wetterlage bis zum nächsten Frühjahr ausgesetzt werden“ - Ob die Anstreicher auf dieses Schreiben gewartet haben, ist nicht bekannt.

Gemeinde-Versammlung am 27. Juni 1844: TOP 37: Erhebung des Brückengeldes von der Langesbrücke (korrekt abgeschrieben). Der Versammlung wurde die mit Landrätl. Verfügung vom 2. April hierher gelangte Reg. Erklärung vom 19. März nebst dem unter demselben Datum ausgearbeiteten Tarifezur Erklärung vorgelegt. Die Versammlung bemerkte hierauf, dass die von einem Hohen Provinz Ministerium unterstellte Meinung, dass die Erhebung eines Brückengeldes von Fußgängern der Gemeinde bisher wenig Nutzen gebracht, irrig sei, indem gerade von Fußgängern am meisten Brückengeld bezahlt würde. Fuhrwerke oder Zug- oder sonstiges Vieh passieren höchst selten diese Brücke. Man müsse daher bitten zu veranlassen, dass nach wie vorvon Fußgängern Brückengeld erhoben werden dürfte und wolle es vorziehen, die Sache bei ihrem bisherigen Stande zu belassen, wenn nicht (?) zu dem neuen Tarif der bisherige Satz von Fußgängern aufgenommen werden könnte. Man glaube jedoch, dass die Hohen Behörden die großen Kosten, welche die Unterhaltung der Brücke der Gemeinde veranlassen gern berücksichtigen werden und schon aus diesem Grunde ihren Antrag gern ohne Zweifel genehmigen werden. Es sei nämlich die Brücke vor etwa 25 Jahren, ganz dann wieder im Jahre 1830 und zuletzt im Jahr 1841 ganz neu gebaut worden. Die enormen Kosten, welche dieser Bau der Gemeinde veranlasst, werde sich aus den hiesigen Rechnungen wohl entnehmen lassen. (AA 394)

Am 11. Oktober 1844 sind Bestimmungen zur Benutzung der Langelbrücke aufgestellt werden. - Die sind hier nicht aktenkundig. (AA 417)

Aus den Gemeinde-Beschlüssen vom 18. Januar 1848: „Bei dem anhaltenden Frostwetter soll das Eis unterhalb der Langelbrücke losgehauen werden – im Tagelohn – von denen, die der Gemeinde Geld schuldig sind.“ - Das Eis kann die Holzbrücke beschädigen; gemeint ist das auf die Brücke zutreibende Eis. (AA 399)

Leider gibt es wohl keine öffentliche Bekanntmachung zur feierlichen Eröffnung der neuen Langel-Ruhr-Brücke, nicht in der Akte AA 930.  

Fortsetzung zur Erhebung des Brückengeldes

Am 15. September 1842 beschwert sich der Faktor Georg Becker von der Glasfabrik in der Giesmecke (Fabrikant, Direktor) über die unkorrekte Erhebung des Brückengeldes durch den Brückengeld-Anpächter Johann Trompetter beim Freienohler Bürgermeister Alberts. Zusammengefasst: die Zeiten haben sich geändert, die Gesetze von 1793 und 1805 sollten geändert werden, denn da hat es in der Giesmecke noch keine Glasfabrik, Glasfabriken gegeben, erst etwa ab 1820 (frühestens).

Dazu einige Zusammenhänge:

Am 29. Oktober 1839 kauft der Glas-Faktor Erhard Hirschberger des Haus des früheren Freienohler Schultheiß Feldmann und erwirbt das Recht, eine Gastwirtschaft zu betreiben. - Alte Haus-Nr. 4 / Parzelle 726 (später: Sparkasse). - Sterberegister: gest. am 16. Juni 1850: Johann Erhard Hirschberger, LA 70 J., Gast- und Schenkwirt (Unterscheidung siehe Kapitel: Gastronomie), Witwer, hinterlässt 1 großjährigen Sohn Johann Wilhelm Hirschberger, Nachfolger der Gastwirtschaft. Manche Besucher dieser Gastwirtschaft kamen aus der Giesmecke über die Langelbrücke...

Protokoll der Gemeinde-Versammlung am 23. Januar 1844: Die Hebestelle für das Brückengeld an der Brücke über die Ruhr zur Giesmecke nach Hirschberg obliegt der Gemeinde Freienohl; sie leistet auch den Bau. Auswärtige, Bewohner aus der Giesmecke dürften, unter dem Vorwand, sie besuchten hier die Kirche, nicht um Zahlung eines Brückengelds befreit sein. - Die Bewohner der Giesmecke gehören nach Calle.

Am 27. Juni 1844 verhandelt die Gemeinde-Versammlung die Erhebung des Brücken-Geldes bei der Langelbrücke. Dem Provinzial-Ministerium in Münster gegenüber will Freienohl den bisherigen Tarif beibehalten. Die Fußgänger sind wenige, ebenso Fuhrwerke, Zugvieh und sonstiges Vieh sind höchst selten. „Man glaube jedoch, dass die Hohe Behörde die großen Kosten, welche der Unterhaltung der Brücke der Gemeinde veranlassen, gern berücksichtigen werde und schon aus diesem Grund ihren Antrag ohne Zweifel genehmigen werde. Es sei nämlich die Brücke vor etwa 25 Jahren ganz, dann wieder im Jahr 1830 und zuletzt im Jahr 1841 ganz neu gebaut worden. Die enormen Kosten, welche der Bau der Gemeinde veranlasst, würde sich aus den hiesigen Rechnungen wohl entnehmen lassen.“ Das Ergebnis ist nicht aktenkundig. (AA 394)

Am 5. Mai 1845 beschließt die Gemeinde-Versammlung, dass der frühere Pächter Johann Trompetter wieder die Pächterstelle des Brückengeld-Empfanges von der Communal-Brücke, der Langelbrücke erhält, weil kein niedrigeres Angebot gemacht worden ist. (AA 394)

Feine Unterscheidungen zum Brückengeld aus dem Protokollbuch der Gemeinde-Versammlung am 7. September 1846; TOP Nr. 139/2 (das Wort Tagesordnungspunkt und diese Abkürzung „TOP“ gab es damals noch nicht, freilich die Praxis: „Nr.“): Die Verfügung der Landrätlichen Regierung in Arnsberg vom 23. April (1846) mit ihren Anlagen wurde dargelegt, um nach derselben den Beschluss zu fassen, ob die darin gedachte Befreiung von der Zahlung eines Brückengeldes bei dem Passieren der hiesigen Langesbrücke (in jenen Jahren schrieb man das „l“ nicht immer) den katholischen Bewohnern der Giesmecke zugestanden werden soll? - Einige Glasarbeiter-Familien in den Glashütten waren evangelisch. - Die Gemeinde-Versammlung erklärte: Von der Bezahlung eines Brückengeldes an der Langesbrücke seien seit dem 5. Februar 1805 (im „Ruhr-Kapitel“ ausführlich zitiert) ausgenommen die beiden Familien Cordel und Winterhoff. Beide besitzen ihre Häuser auf der hiesigen Feldflur (d.h. sie gehören „politisch“ zu Freienohl; sie waren Eingesessene). „Die Gründe, welche die Königliche Regierung in ihrer Verfügung vom 23. April für eine billige (eine gerechtfertigte) Befreiung der katholischen Einwohner in der Giesmecke von einer Zahlung eines Brückengeldes bei den Gängen zur Kirche angibt, sind auf die Behauptung des Amtmanns Schulte getätigt, dass die katholischen Eingesessenen in der Giesmecke selbst zu ihrer Pfarrkirche in Calle keinen anderen gangbaren Weg haben als über die Langesbrücke. Diese Behauptung des Amtmanns Schulte ist aber irrig. Kein Bewohner der Giesmecke wird die Langesbrücke passieren, wenn er nach der Caller Kirche will, indem (weil) ein um eine halbe Stunde näherer Weg von der Giesmecke nach Calle durch den Wald führt, der bis zur heutigen Stunde nicht allein von Fußgängern, sondern selbst bei Leichenfuhren (gemeint ist: 1 Verstorbener in seinem Sarg auf 1 Pferde-Fuhrwerk) von den Giesmecke-Einwohnern nach Calle benutzt wird. Die Bewohner der Giesmecke intendieren bei ihrem Antrag um Befreiung des Brückengeldes daher oft neben einer Abgabe-Freiheit auf ihren sonntäglichen Gängen nach Freienohl, Arnsberg usw., um allererst andere als religiöse Geschäfte zu versehen. Die polizeilichen Verhandlungen ergeben, dass gerade die Bewohner der Giesmecke schon mehrfach wegen Aufenthalts im Wirtshaus unter dem Gottesdienste (während des Gottesdienstes) in Freienohl polizeilich bestraft worden sind. Es ist auch kein Grund abzusehen, warum den katholischen Eingesessenen in der Giesmecke eine größere Begünstigung als den dortigen evangelischen (Bewohnern) zugestanden werden soll. Die Katholischen sind zu Calle, die Evangelischen zu Arnsberg eingepfarrt und haben weder diese oder jene die Langesbrücke zu passieren nötig, wenn sie den kürzesten Weg zu ihren Pfarrkirchen benutzen wollen. Es würde auch mit einen Contract (Vertrag) darüber unausführbar sein, ob die Bewohner der Giesmecke, wenn diese eine Befreiung des Brückengeldes zu den Kirchgängen zugestanden wäre, von einer Art bedingten Befreiung nicht Missbrauch machen würden. Aus diesen angegebenen Gründen könne man sich nicht dazu verstehen (damit einverstanden erklären), den Bewohnern der Giesmecke, insofern die einzelnen Etablissements (Wohnhäuser) nicht die hiesige Flur berühren (= Freienohler Gemeinde-Land), eine Befreiung vom Brückengeld in irgendeiner Art zuzugestehen, für welche Befreiung auch keinerlei Billigkeitsgründe (gerechtfertigte Gründe) sprechen. Die beiden vor (hier) angegebenen Bewohner der Gemeinde, nämlich Cordel und Winterhoff, deren Häuser in diesseitiger Flur belegen (liegen), und welche hier in Freienohl eingesteuert sind (Steuern zahlen), genießen jedoch nach dem neuen Tarif vom 11. Oktober 1844 sowohl als nach dem früheren Tarif vom 5. Februar 1805 fortwährende Befreiung vom Brückengeld. Die Gestattung einer ausgedehnteren Befreiung vom Brückengeld als in dem Tarif vom 11. Oktober 1844 bestimmt wird, würde auch bei dem Umstand unzulässig sein, dass das Brückengeld unter Zugrundelegung des neuen Tarifs auf mehrere Jahre zu dem jährlichen Preis von 7 T verpachtet ist und der Anpächter nach seiner durch den vorsitzenden Amtmann vom 19. Mai vorgenommenen Vernehmung eine Entschädigung in Anspruch nimmt, welche den Pachtbetrag erreicht, eventuell sogar übersteigt.“ (AA 395) - Einwohnerliste Dezember 1846: Alte Haus-Nr. 99, Giesmecke 2: Heinrich Cordel, Ackersmann, LA 57; Ehefrau Gertrud geb. Bräutigam, LA 45; Sohn Heinrich, Holzhauer, LA 19; Tochter Elisabeth, LA 14; Sohn Wilhelm, LA 12; Sohn Christian, LA 6; Tochter Caroline, LA 3. - Familie Winterhoff: Alte Haus-Nr. 76, Giesmecke 1: Hermann Winterhoff, Müller, LA 25; Ehefrau Christine geb. Weber, LA 26; Tochter Dina, LA 2; Liste Dezember 1849: dazu Tochter Franziska, LA 2; Franziska Schlüter, Magd, LA 15. Trauungsregister: Heirat 9.5.1843 Hermann Winterhoff aus Hachen mit Maria Christina Weber aus Glösingen.

Es gab auch Bewohner der Giesmecke, die zur Pfarrei Hirschberg gehörten (siehe Trauungsregister).

Eine Anmerkung, Information zur Beurteilung des Gottesdienstbesuchs am Sonntag: In jenen Jahren fanden diese Gottesdienste statt, - geleitet von ein und demselben Priester, Pfarrer -, zunächst etwa um 7 Uhr die sogenannte Frühmesse, meistens von den Müttern besucht, um hinterher frei zu sein für ihre Hausarbeit: Mittagessen zubereiten; danach etwa um 9 Uhr die Kindermesse und schließlich gegen 10.30 Uhr das Hochamt, vor allem von den Männern besucht mit ihrem anschließenden Frühschoppen („Schoppen“ nicht im heutigen Sinn); um etwa 14 Uhr die „Andacht“ mit anschließender „Christenlehre“, verpflichtend für die Schulkinder. Die Familien aus der Giesmecke hatten also mehrere Möglichkeiten, je Familien-Zugehörigkeit und nach Wetterlage für die Zwischenzeit, wenn sie sich nicht bei Verwandten aufhalten wollten, sie besuchen konnten. Und – nicht   außeracht zu lassen wegen der Entfernung für die nicht mehr gesetzteren Älteren: ein kleiner Einkauf in der Gast- oder Schenkwirtschaft, z.B. bei Figgen..  

Zur Langelbrücke selber: Am 18. Januar 1848: TOP 11: Die Versammlung beschloss, bei dem anfallenden Frostwetter das Eis unterhalb der Langelsbrücke jetzt und solange der Frost anhält, täglich in Tagelohn auf Kosten der Gemeinde loshauen zu lassen, und dazu, soviel wie tunlich, solche Leute heranzuziehen, welche der Gemeinde schuldig sind und von denen keine Zahlung zu erlangen ist. Der Tagelohn soll für die Mannspersonen auf 8 Gr und für die Frauenzimmer auf 6 Gr hiermit bestimmt sein (im Jahr 1848!). Der Gemeinde-Verordnete Funke war bereit, die Aufsicht zu übernehmen und wurden ihm für diese Aufsicht pro Tag 10 Sgr bewilligt. Sollten solche Leute sich zu dieser Arbeit bereitwillig finden, welche wegen erkannter Polizeistrafen der hiesigen Gemeinde einen Geldbetrag zu erlegen haben, aber für inakzeptabel befunden worden sind, so soll diesen pro Tag 20 Sgr Arbeitslohn bewilligt sein. (AA 399)

Zum Brückengeld: Es hat wohl wieder Ärger gegeben:

Am 20. Juni 1849: Protokoll der Gemeinde-Versammlung unter Vorsitz des Amts-Beigeordneten Raulff: TOP 66: Auf die Landrätliche Verfügung vom 9. d.M fand sich die Versammlung veranlasst, folgende Abänderungen resp. Vervollständigung im Tarif über die Erhebung des Brückengeldes von der hiesigen Langelsbrücke zu beantragen: Nach § 10 des Tarifs solle kein Brückengeld von allen Einwohnern von Freienohl erhoben werden. Diesem Paragraph sei noch notwendig hinzuzusetzen, dass die Einsassen von Freienohl auch mit ihrem Vieh und Fuhrwerken, ebenso diejenigen Auswärtigen (unterstrichen) für ihre Person und auch mit ihrem Fuhrwerk von dieser Abgabe verschont bleiben sollen, welche für hiesige Eingesessenen Fuhren oder sonstige Hand-Fuhrwerke leiten. Weitere Abänderungen resp. Vervollständigung des Tarifs halte man nicht für notwendig; zu der vorgedachten Vervollständigung solle aber die Höhere Genehmigung eingeholt werden.

Unter TOP 65 und 66 stellt am selben Tag die Gemeinde-Versammlung fest: Die Freienohler Eingesessenen zahlen für die Benutzung der Langelbrücke kein Brückengeld. Zu den Eingesessenen gehören die in der Giesmecke lebenden Familien Cordel und Winterhoff. Auswärtige bleiben für ihre Person und auch mit ihrem Fuhrwerk von dieser Abgabe Brückengeld verschont, welche für hiesige Eingesessenen Fuhren oder Hand-Fuhrdienste leisten. - Fuhren = mit Pferden; Hand-Fuhrdienste = mit Händen gezogene „Handkarren“. (AA 399)

Protokoll der Gemeinde-Versammlung vom 29. April 1850, TOP 118: Das Verzeichnis der durch das Eishauen bei der Langelsbrücke im Jahr 1848 abverdienten Strafen wurde vorgelegt und genehmigte die Versammlung, dass der danach durch Arbeiten abverdiente Strafbetrag von zusammen 33 T 17 Sgr 1 Pf in Niederschlag gebracht wurde. - Eishauen, damit die Holzbrücke durch die immer wieder anschlagenden Eisschollen nicht beschädigt, zerstört wurde. Straf-Abarbeiten, wohl eine clevere Lösung.

Am 20. August 1850 wurde in der Gemeinde-Versammlung beschlossen, den Bedingungen zum Brückengeld-Empfang und Brückengeld-Bezahlen die Bestimmung hinzuzufügen, dass an den 3 Tagen des hiesigen Schützenfestes von Fußgängern durchaus kein Brückengeld erhoben werde. Und von Fuhrwerken könne nur dann ein solches erhoben werden, wenn das Fuhrwerk als Lastfuhrwerk bestehen möchte (wohl für den üblichen Holz-Transport). - Das Schützenfest wurde gefeiert an der Stelle der damals noch nicht errichteten Alten Schützenhalle, auch noch nicht mit einem Zelt; die Vogelstange soll gewesen sein „Auf´m Hahn“. - (AA 401)

Am 20. September 1850: TOP 177: Das Resultat der Verpachtung der Brückengeld-Erhebung von der Langesbrücke (korrekt abgeschrieben) vom 28. v.M. resp. 4. d.M. wurde der Versammlung zur Genehmigung vorgelegt. Dieselbe beschloss. Der Ehefrau Trompetter zu dem Letztgebote von 15 Taler 5 Silbergroschen auf den Fall die Erhebung zu belassen, dass sie einen sicheren Bürgen, der sich als Selbstschuldner erklärt, gestellen müsste, und der sich auch verpflichtet, die Pacht in vierteljährigen Raten postnumerando, also am 20. November, 20. Februar, 20. Mai und 20. August zu entrichten. Sollte aber die Ehefrau Trompetter diese Verpflichtung nicht erfüllen können oder wollen, so möge die Erhebung unter den nämlichen Bedingungen der Ehefrau Mester zu dem Vorletztgebote von 15 Taler übertragen werden.

Am 28. Oktober 1850, TOP 188: Der unterm 2. d.M. abgehaltene Verding des zu erhebenden Brückengeldes der Langels-Brücke (aktenkundig mit l), wonach der Johann Trompetter, Totengräber, mit der Offerte von 10 T 15 Sgr letztbietender geblieben ist, wurde genehmigt.

Am 20. September 1852, TOP 166: berichtet die Gemeinde-Versammlung: An der Langelbrücke mussten Reparaturen vorgenommen werden von den Zimmerern Franz Korte, Franz Fritz Düring und Kaspar Neise; sie wurden bezahlt. (AA 401)

Am 13. März 1854, TOP 28: Der Versammlung die Rechnung des Fritz Schwefer für über die durch das Eishauen in diesem Winter bei der sogen. Langesbrücke (korrekt abgeschrieben) entstandenen Kosten im Gesamtbetrag von 1 T 10 Sgr vorgelegt, genehmigt die Zahlung dieses Betrags aus hiesiger Gemeindekasse. - Die Langelbrücke war aus Holz-Balken konstruiert; das Zerschlagen, Zerkleinern größerer Eisbrocken, Eisschollen war notwendig; die Kraft, Macht der Ruhr-Strömung und dazu die Eisschollen waren eine Gefahr für das Balkenwerk. Wie das Eishauen praktiziert wurde, mit welcher Arbeitskleidung im Januar, im Jahr 1854, - das ist nicht aktenkundig.

Am 26. Juni 1854: TOP 56: Der Versammlung wurde die Anzeige des Polizeidieners Kaulmann vom 10. d.M., die Reparatur des Weges an der Langelbrücke nach dem Sunderwege und nach der sogenannten Alten Wiese hier, sowie der Langelbrücke selbst betreffend und der in dessen Folge von dem Zimmermeister Franz Korte angefertigte Kosten-Anschlag vorgelegt. Die Versammlung konnte sich von der Notwendigkeit einer solchen Reparatur der Langelbrücke, die 400 bis 720 Fuß Bretter erfordern soll, nicht überzeugen, und beschloss daher, dem Korte aufzugeben, die Brücke einstweilen auf Rechnung der Gemeinde nur notdürftig auszubessern. Das nach dem Korte´schen Anschlag erforderliche Eisenwerk sei aber anzubringen und soll dem Korte die Ausführung überlassen bleiben... (links am Rand stehen nicht korrekt lesbare Anmerkungen). Was die Wege-Reparatur betrifft, so soll dieselbe nach einem von dem Gemeinde-Ratsmitglied Schwefer anzufertigenden Anschlag im Verding ausgeführt werden. - Franz Korte, Zimmermann, 1854 = 48 J.,Alte Haus-Nr. 113, Krumme Straße 11.

Am 26. Juni 1854 informiert Zimmerermeister Franz Korte den Gemeine-Rat, dass zur Reparatur der Langebrücke erforderlich sind: 400 bis 720 Fuß Bretter. (AA 401)

Am 8. September 1854, TOP 93: Der Antrag des Caspar Cohsmann von hier auf Überlassung von einigen Karren Grand bei der Langelbrücke wurde genehmigt, falls er sich bereit erkläre, den dafür üblichen Preis (früher sagte man: Taxe) an die Gemeinde zu zahlen. - Grand = Kies. Hinter dem Wehr Richtung Arnsberg lagern sich ausgewaschene Kieselsteine ab, Baumaterial. - Caspar Cohsmann gnt. Cordel, Ackersmann, Pflasterer, 1854 = 53 J., Alte Haus-Nr. 47a, Parzelle 840 (Krumme Straße 18). - Dieser „Grund“ ist Grundlage, Untergrund für Pflasterer.

Am 23. Oktober 1854, TOP 101: Auf den Antrag des Joseph Terstehse aus Stehse auf freie Benutzung der sogen. Langesbrücke (Langelbrücke) wurde beschlossen, den Antragsteller um deswillen (korrekt abgeschrieben) abzuweisen, weil es bisher immer usus (Latein: Brauch, üblich) gewesen, von jedem Auswärtigen, mochte er Grundstücke in der Freienohler Flur haben oder nicht, hier fragliche Brückengeld zu beanspruchen und hierauf auch der Contrakt mit dem zeitigen Pächter des Brückengeld-Empfanges abgeschlossen worden sei.

„Durch die Wasserflut am 16. Dezember 1854 hatten die Brückenköpfe an der sogenannten Langesbrücke (so geschrieben) das umliegende Grundstück sowie die Gemeindewiese in der Langfer (Lanfer) bedeutenden Schaden erlitten, Deren Reparatur ist dringend notwendig.“ Das machte der Gemeinderat aktenkundig am 30. April 1855.

Am 7. April 1855 lag für den Gemeinderat vor eine „Kosten-Berechnung über den Neubau eines massiven Landpfeilers an dem rechtsseitigen Ruhrufer unter der Langesbrücke“. Weil die Geld-Beträge in ihrem Wert wohl nicht leicht einzuschätzen sind, werden die hier ausgelassen, aber nicht in der Einleitung die „Erläuterung“. Sie macht deutlich, was auf die Freienohler Zusammenarbeit zukommt. „ Durch die diesjährige außergewöhnliche große Wasserflut ist das am rechtsseitigen Ruhrufer unter der Langesbrücke befindliche Landjoch, welches hier die Stelle eines massiven Brückenkopfes vertritt, im Fundament bloß gespült, sodass dasselbe neben seinen zum Teil abgefaulten Jochpfählen der Brücke keine feste Unterstützung mehr gewähren kann. Es soll daher hier ein massiver Brückenkopf gegründet werden. - Das am linken Ruhrufer unter gedachter (der hier gemeinten) Brücke befindliche Joch scheint noch einige Jahre, wenn nicht auch diese Stelle bei ähnlicher Flut eine Auskalkung statthat, seinen Zweck erfüllen zu wollen und würde dieser deshalb hier von der Anlage eines massiven Landpfeilers bis zu seiner Zeit Abstand genommen. - Jener Pfeiler muss bis zu einem festen Fundamente, wobei jedenfalls das Wasser sehr hinderlich werden wird, ausgeschachtet werden. Der Eispfahl, welcher in schräger Richtung gegen das Joch eingerammt ist, muss, weil er dem Mauerwerk hinderlich ist, fort genommen werden. Die übrigen Jochpfähle bleiben stehen und werden nach neben stehender Skizze (AA 891) mit eingemauert. Die äußere Bekleidung des Pfeilers muss so bearbeitet werden, dass keine Zwicken während der Versetzung der Steine angewandt zu werden brauchen, weil ein verzwicktes Mauerwerk keine hinreichende Dauerhaftigkeit gewährt, es sind daher zu der Bekleidung nur gute, große und geeignete Steine zu wählen, welche auch in näherer Veranschlagung ihre Berücksichtigung gefunden haben. Der Mörtel muss im vorschriftsmäßigem Verhältnis von 2 : 1 und aus reinen Substanzen zusammengesetzt sein. Die äußeren Fugen sollen bis auf 1 ½ Zoll tief mit Zement ausgeputzt werden...“ (1 Zoll = 2,5 bis 3,2 cm; „zwicken“ : hier Maurer-Sprache: verzwicken = auszwicken = zwischen große Steine der Mauern kleine Steine mit dem Hammer treiben: Krünitz-Online) (AA 891)    

Am 15. Januar 1855: TOP 7 (Zählfehler: 9): Es wurde zur Sprache gebracht, dass bei der am 16. v.M stattgehabten Flut die hiesige LangesBrücke (eigentlich: Langelbrücke), deren Seiten nächst dem Sunderweg Schaden gelitten. Das (Rats-)Mitglied Schwefer übernahm dieses Unbelastende (?) sofort abzuhelfen und die desfallsige Rechnung demnächst einzureichen. - Deutlich: damit beginnt der Sunderweg – von Freienohl aus – hinter der Langelbrücke und nicht erst Auf´m Hahn.

Am 21. März 1855, TOP 23: Es wurde zum Vortrag gebracht, dass durch die Wasserflut am 11. Dezember der Brückenkopf an der sogen. Langesbrücke das anliegende Grundstücks-Terrain der Gemeindewiese in der sogen. Langfer (Lanfert) bedeutenden Schaden erlitten und deren Reparatur dringend notwendig geworden sei. Es wurde beschlossen, zu der Instandsetzung der beschädigten Parzellen sowie der Brückenköpfe Kosten-Anschlag anfertigen zu lassen und hiermit den Schreinermeister Heinrich Sahse zu beauftragen.

Am 16. März 1855, TOP 55: Der vom Schreinermeister Heinrich Sahse aufgestellte Kosten-Anschlag über Reparatur an der Langesbrücke wurde vorgelegt und beschlossen, die Arbeiten (an den) Wenigstfordernden zu verdingen, das Holz jedoch aus dem Gemeindewald abzugeben und um Abgabe den Oberförster Harbert zu ersuchen.

Vom 25. September 1855 gibt es eine Liste der Arbeiten an der Langelbrücke: „1. 3 neue Streben, welche verfault sind, an der Nordseite; je Stück 6 ½ Fuß lang, 12 Zoll kantig

(1 Fuß = 32 cm, 1 Zoll = 3 cm), im ganzen 19 ½ Fuß darunter 1 Schwelle von 14 Fuß langen, 12 und 12 Zoll kantig, macht 39 ½ Fuß, diese im Communalwalde abstammen, gehörig sauber beschlagen. - 2. Die oben genannten Stück zufahren bei die Brücke. - 3. Dieselben unter die Brücke zu verarbeiten, unter die Schwelle und oben in die Balken mit Zagen. - 4. Die alten Bohlen, welche teilweise sind losgeworden, sind erforderlich 100 große Nägel von 5 Zoll lang, dieselben wieder zubefestigen. - 5. An der Südseite der Brücke ist eine Strebe losgeworden, wieder zubefestigen.“ Der mögliche Verfasser dieses Textes ist Schreinermeister Heinrich Sasse; er wird alles verstanden haben.

Am 15. August 1855: TOP 76: Im Verfolg des Beschlusses vom 16. Juni d.J. wurde beschlossen, dem Schreiner Sahse mit Anfertigung eines anderweiten Kosten-Anschlags über die von der Langesbrücke erforderlichen Reparaturen anzufertigen.

Am 30. November 1855, TOP 92: Der von Sahse unterm 25. d.M. aufgestellte Kostenanschlag über die an der hiesigen Langesbrücke erforderlichen Reparaturen wurde der Versammlung zur Einsicht vorgelegt und beschlossen, diese Reparaturen von dem Zimmerermeister Korte für die Anschlagssumme von 5 RT 22 Sgr , wenn diese dazu genehmigt sein sollte, zu übertragen,

Am 18. Dezember 1855: TOP 98: Die Verhandlung über Verpachtung des Brückengeld-Empfangs von heute, worauf der Johann Theodor Trompetter hier mit 6 RT 5 Sgr Letztbietender geblieben ist, wurde vorgelegt, und wurde von der Versammlung beschlossen, dem Trompetter als Letztbietenden den Zuschlag zu erteilen. - Einwohnerliste Dezember 1849; LA addiert für 1855: Alte Haus-Nr. 135, Alte Wiese 17: Johann Theodor Trompetter, Totengräber, LA 51; Ehefrau Agatha geb. Unger, LA 56; Tochter Elisabeth, Magd, LA 24 (Trauungsregister: Heirat am 2.6.1850: Franz Wilhelm Kerstholt mit Elisabeth Trompetter; Magd gilt bis 1849!). - Brückengeld-Empfänger an der Langelbrücke.

Am 11. Februar 1856, TOP 115: TOP 115: Die Rechnungen des Heinrich Sahse und Franz Trompetter hier im Betrag von 4 RT 1 Sgr 6 Pf und 4 RT 28 Sgr über Instandsetzung der Langelbrücke wurden zur Zahlung aus der Gemeinde-Kasse übernommen. - Am 11. Februar AA 402, am 12. Februar AA 891.

Am 11. Juli 1857, TOP 538: Wurde das von dem Schreinermeister Sahse hierselbst in Folge eines früheren Beschlusses unter dem 10. d.M. aufgestellte Verzeichnis über das zur Reparatur der der hiesigen Gemeinde gehörigen Langesbrücke (!) erforderliche Bauholz von im Ganzen 527 Kubik-Fuß vorgelegt und beschlossen, durch den Vorsitzenden zu veranlassen, dass dieses Quantum in dem diesjährigen Hauungsplan vorgesehen werde, damit die Abgabe aus dem hiesigen Gemeindewald gleich bei Vornahme der ersten Hauungen erfolgen könne.

Immer wieder Reparaturen an der Langelbrücke.

Am 9. März 1858, TOP 598: Wurde der Kostenanschlag des Schreinermeisters Sahse von hier über die Reparatur der hiesigen Langelbrücke sowie die darauf bezügliche Erklärung des Zimmerermeister Korte hier am heutigen Tage vorgelegt und beschlossen, dem Korte unter den gestellten Bedingungen die Ausführung der Reparatur gegen die Anschlags-Summe von 56 RT 1 Sgr 9 Pf zu übertragen. - Zimmerermeister Franz Korte, 1858 LA 52 J.; Ehefrau Elisabeth geb. Tönne; Alte Haus-Nr. 113, Krumme Straße 11.

Aus dem Kosten-Anschlag: Schreinermeister Heinrich Sasse: „Alte Bohlen müssen gegen neue ausgewechselt werden.“ Maße werden angegeben: Bohlen: 3 Zoll stark, 8 ¾ Fuß lang, Gesamt-Breite: 162 Fuß (etwa 56 m; gemeint ist die Breite von Ufer zu Ufer).

Am 13. August 1858 stehen in der Brücken-Akte Angaben über Reparatur-Arbeiten an der Langelbrücke: „Alte Bohlen müssen gegen neue ausgewechselt werden.“ (AA 930)

Zehn Jahre weiter – in den Akten, die Wirklichkeit kann anders ausgesehen haben – , am 15. Juni 1868 wird wieder eine gründliche Reparatur der Langelbrücke beantragt, vor allem bei den Boden-Bohlen und dem Seiten-Geländer und die wird durchgeführt. Die Holzbestellungen gehen immer an den Oberförster in Arnsberg zur Abteilung des Innern. -

Am 25. Januar 1869 genehmigt Landrat von Lilien in Arnsberg die von Freienohl am 19. November 1868 „erbetene Natural-Abgabe von 800 Cubik-Fuß Eichen-Bauholz aus dem Distrikt Hohlbusch (gemeint ist wohl: Hohlknochen) des Freienohler Communalwaldes zur Instandsetzung der dortigen Ruhrbrücke.“ Unterhalb des Hohlknochen befindet sich ja die Langelbrücke.

Am 20. August 1858, TOP 622: Wurde unter Bezugnahme auf den Beschluss vom 9. August d.J. das Revisions-Protokoll des Zimmermeisters H. Sahse (sonst immer: Schreinermeister...) vom 13. d.M. über die Ausführung der Reparaturen an der Langesbrücke vorgelegt und beschlossen, dem Zimmermeister Franz Korte von hier nunmehr die Revisions-Summe ad 59 RT 28 Sgr 6 Pf nach ...(1 Abkürzung nicht korrekt lesbar) den bereits unterm 12. d.M. abschläglich angewiesenen 30 RT mit 29 RT 28 Sgr 6 Pf durch die hiesige Gemeindekasse zahlen zu lassen. - Kein kleiner Betrag! Einzelheiten sind hier nicht aktenkundig.

Am 22. September 1858, TOP 626: Wurde beschlossen: ... dem Anton Neise und Adam Heckmann für zu Händen des Zimmerermeisters Franz Korte für das Schneiden (Sägen) von Brückenbohlen inclus. (korrekt zeitüblich abgekürzt) das Anfahren derselben am ganzen 7 RT 20 Sgr zahlen zu lassen und dieselben mit ihren etwaigen Mehrforderungen auf den Rechtsweg zu verweisen.

Am 2. Dezember 1859, TOP 709: Der am 30. d.v.M.abgehaltene Verkauf einiger Reparaturen der hiesigen Langelbrücke erübrigter Holzabfälle wurde mit dem erzielten Kaufpreis von 14 Silbergroschen genehmigt. - Ein seltsamer Einfall des Akten-Abschreibers aus der Jetztzeit: Wie würde man heutzutage mit erübrigten Holzabfällen umgehen?

Am 25. September 1860: TOP 762: Wurde das Protokoll über die Verpachtung der Langesbrückevom 25. d.M. vorgelegt, wonach der Johann Trompetter mit 2 RT der einzige und Letztbietende ist. Die Versammlung beschloss, dem Trompetter den Zuschlag für 2 RT jährlich zu erteilen. Zugleich beschloss dieselbe, dem Antrag des Trompetter um eine Nachlassung von der seitherigen Pacht ad 6 RT 5 Sgr an die (?) Glasfabrik Giesmecke seit dem Jahr 1856 eingegangen und diese die einzige ...(Einnahme?) für ihn gewesen sei, zurückzuweisen und zwar mit Rücksicht darauf, dass derselbe bei der jetzigen Pachtung für den niedrigen Pachtsatz von 2 RT den Zuschlag erhalten habe. - Damals sprachen und schrieben Freienohler: Langels.. oder Langes... natürlich auch Langelbrücke. - Gemeint ist die Brückengeld-Einnahme mit Weitergabe ans Amt und etwas Gewinn. Angemerkt sei: Die Glasfabrik in der Giesmecke war 1856 „eingegangen“, Faktor Becker nach Oeventrop gezogen. Die Glasfabrik-Besitzer mussten Brücken-Zoll zahlen...Die Schulkinder in Freienohl zur Schule, eigentlich nach Calle, Wennemen... Siehe das Kapitel: „Unsere Schule in Freienohl“. - Johann Trompetter, Totengräber, 1860: 75 J.; Ehefrau Agatha geb. Unger,62 J.; Alte Haus-Nr. 135, Alte Wiese 17.

Im März, April, November 1873 werden Rechnungen für Reparaturen an der Langelbrücke bezahlt an Zimmermeister Franz Korte und Junior, Gesellen und Tagelöhner; ausdrücklich genannt wird auch das Brückengeländer.

Im Juni 1874 erledigt die Geländer-Reparatur Maurermeister Fr. Göckeler, die Anstreich-Arbeiten Georg Mester.

Im Juli 1875 beantragt der Polizeidiener Handlos die Reparatur des Brücken-Geländers, - wird erledigt.

Zum Brückengeld

Auf einen seitenlangen Einschub während der Jahre 1870 bis 1895 aus der Akte AA 725 wird hier verzichtet. Stichwortartig mag genügen: Es geht um das nicht immer leicht zu handhabende korrekte, wohl auch höfliche Bemühen beim .Brückengeld-Kassieren des Brückengeld-Anpächters Johann Trompetter und Georg Neise (nach Adam Mester). Manchmal geht es um Holz-Abfuhren für die Wildshausner Firma von Becke und Klagges; zuerst wird nicht bezahlt, ein paar Tage später wird doch bezahlt. - Warum jene 19-jährige Tochter und ihr 17-jähriger Bruder aus Freienohl nicht bezahlen, ist nicht aktenkundig; Arbeit in einer Glasfabrik? - Ein Schäfer aus Berge mit einer Schafherde von 500 Schafen bezahlt nicht. - Vom Metzger Bengamin (korrekt abgeschrieben, gemeint ist der jüdische Vorname Benjamin) Busack aus Arnsberg auf dem Weg zum Metzger Hermann Ranzenberg, Sohn des Moses Ranzenberg aus Calle, ist kein Grund aktenkundig. - Auch nicht bezüglich dieser Dreier-Gruppe: 2 über 18-Jährige aus Hirschberg mit einem über 18-Jährigen aus Freienohl; der Amtmann von Warstein und von Freienohl haben damit zu tun; der Termin: 24. Februar 1879 weist nicht auf ein Schützenfest hin. - 1887 lehnt der Förster zu Stockhausen sein Zahlen von Brückengeld ab. - Seit 1886 ist Franz Vernholz Brückengeld-Anpächter. - Im Oktober, November 1886 ist wieder ein ärgerlicher und notwendiger behördlicher Schriftverkehr aktenkundig: Fabrikant Anton Linneborn muss Anzeige erstatten: die 6 Namen und die Tage, an denen die Ruhr bei seinem Wehr unerlaubter Weise von der Giesmecke her überquert wird, um das Brückengeld zu sparen. Der Anpächter Franz Vernholz - auch er – muss die Anzeigen weiterreichen an den Amtmann Enser und der an den Landrat Freusberg in Arnsberg. Der reagiert, wie er muss: Wegen der Verfügungen ist eine Befreiung nicht möglich. - Im September 1887 besorgt Frau Franz Vernholz das Kassieren des Brückengeldes; vielleicht ist ihr Mann krank, arbeitsunfähig.

Am 21. November 1880 bittet Maurermeister Caspar Rocholl „um Überlassung von 3 Karren Ruhr-Kies, welchen er in der Nähe der hiesigen Langelbrücke aus der Ruhr entnehmen wolle und er verpflichtet sich gleichzeitig für allen etwa hierdurch entstehenden Schaden aufzukommen. Wird genehmigt von Amtmann von Keiser.“ (AA 575)

Am 15. März 1881 bittet der Maurer Fritz Göckeler um „die Erlaubnis zur Entnahme einer Ruthe Sand am Ruhr-Ufer in der Nähe der Linneborn´schen Schlacht; entstehenden Schaden wird er ersetzen. Wird genehmigt vom Amtmann von Keiser“ - Schlacht = Wehr für den Linneborn´schen Kanal, auch „Fabrik-Graben“ genannt, gleich hinter der Langelbrücke. 1 Ruthe = hier ist ein Mengen-Maß gemeint, 1 Schacht-Ruthe Sand, Steine = etwa 4,50 m³; Länge = Breite + ein Zehntel davon. - Zum Entnehmen und Abtransport ganz praktisch gelegen. (AA 575)  

Vom 15. Februar 1883 bis zum 20. Oktober 1884 reicht das schriftliche Hin und Her wegen einer Sachbeschädigung des Brücken-Geländers. Kein Tier und kein Mensch war verletzt worden. Nur der Fuhrknecht Franz Hesse hat mit seinem Fuhrwerk, das des Fabrikbesitzers A. Linneborn, das Brücken-Geländer „nicht wegen Fahrlässigkeit seinerseits sondern wegen der Glätte der Bohlen beschädigt“. Februar! Zunächst: die Rechnung will A. Linneborn nicht bezahlen, „weil er für den Zustand der Brücke nicht verantwortlich sei“. Am Rand der Akte vom 20. Oktober 1884 diese Notizen: „1. A. Linneborn will die Reparatur-Kosten erstatten. 2. Einnahme: Anweisung auf die Gemeindekasse über den Rechnungsbetrag. 3. ad acta – Der Amtmann Enser“ -  

Am 23. Februar 1883, TOP 1: Maurermeister Franz Göckeler ist zu ersuchen einen Kostenanschlag über die Reparatur der Langelbrücke anfertigen. Der Vorsitzende wurde ersucht, sich mit der Forstverwaltung über Lieferung von 500 Kubik-Fuß 3 Zoll (10 cm) starke Eichen-Bohlen in Verbindung zu setzen.

Am 7. April 1883, TOP 6: Die alten Bohlen der Langelbrücke sollen nach Beendigung der Reparaturarbeiten sofort meistbietend versteigert werden.

Am 20. September 1883, TOP 3: Die Reparaturkosten der Langelsbrücke ad 31,60 Mark sollen von dem Knecht Franz Heihe zu Giesmecke gerichtlich eingezogen werden. - Inhaltliches ist nicht aktenkundig.

Gemeinde-Versammlung am 18. Juli 1884, TOP 11: Der Schreinermeister Carl Feldmann wurde mit Veranschlagung der Reparaturarbeiten der Langelsbrücke beauftragt. Der Anschlag soll vor dem Verding der Arbeiten uns vorgelegt werden.

Am 27. April 1886 schreibt der Freienohler Amtmann Enser an den Oberförster Harbert in Arnsberg: „Der Bohlenbelag der hiesigen Langelsbrücke ist schadhaft und muss, weil imlaufenden Jahr 8.000 bis 10.000 Meter Holz aus der Giesmecke darüber gefahren werden, baldigst erneuert werden. Nach der Berechnung von Sachverständigen sind zur Instandsetzung der Brücke 273 Cubik-Fuß Rundholz im ganz gesunden Zustand erforderlich und ich ersuche Euer Hochwohlgeboren daher ergebenst, die erforderlichen Eichen gefälligst (damals nicht negativ gewichtet) bald möglichst der Gemeinde überweisen zu wollen.“ - Oberförster Harbert antwortet in seinem Schreiben, das nur am Brief-Rand notiert ist, wie damals üblich, am 29. April 1886; hier stichwortartig: „... dass, nachdem in dem letzten Termin dort viel Eichenholz der erforderlichen Stärke zur Ernte ziemlich aufgeräumt worden ist, und sich wohl am Ende empfehlen dürfte, wenn die Lieferung der Eichen im … (leider nicht lesbar) gegeben ist...“ (AA 725)

Am 18. Oktober 1886, TOP 7: Die zur Reparatur der Langelsbrücke erforderlichen Eichen sollen von den Holzhauern der Gemeinde gefällt, die Stämme demnächst (danach) durch einen Fuhrmann zur Schnapp´schen Sägemühle transportiert und dort geschnitten werden. Über den Transport der Bohlen von Schnapp zur Langelsbrücke und Aufbringung der Bohlen soll der Gemeinde-Verordnete Feldmann einen Kostenanschlag anfertigen.

Am 28. Oktober 1886, TOP 2: Das Gesuch des Fuhrmanns Joseph Schulte zu Oeventrop um Befreiung von Entrichtung des Brückengeldes wurde abgelehnt. - Gemeint ist die Langelbrücke, weil Gemeinde-Brücke; die andere Ruhr-Brücke (später Breiter Weg / Bahnhofstraße) war Provinz-Brücke. Gründe sind nicht aktenkundig.

Am 7. März 1887 erhält NN (Name nicht genannt) zu Freienohl (AA 275) vom Königl. Amtsgericht zu Arnsberg Zahlungsbefehl seitens der Gemeindekasse durch den Rendanten Bracht im Betrag von 1,35 Mark über seit dem 15. November 1886 ausstehendes Brückengeld zur Langelsbrücke zu Freienohl.

Am 28. Juni 1887: TOP 11: Die Reparatur der Langelsbrücke wurde dem mindestfordernden Johann Schnapp für 88 Mark übertragen. - Auswechseln der alten Bohlen. Mit Hilfe der Sägemühle Johann Schnapp – und dem nicht einfachen Transport der Bohlen.

Bei Reparaturen 1873 und 1888 handelt es sich nicht mehr um „alte Bohlen“, sondern: „alle Bohlen“ mussten erneuert werden.

Gemeinde-Versammlung am 21. September 1887, TOP 16: Die Verpachtung des Brückengeldes der Langelruhrbrücke wurde nicht genehmigt, vielmehr soll ein anderweiter (ein weiterer, anderer...) Verpachtungstermin anberaumt werden. Der Gemeinde-Verordnete Noeke bot für den Bahnwärter Köhne eine jährliche Pacht von 40 Mark und übernahm für Köhne Bürgschaft.

Gemeinde-Versammlung am 10. Februar 1888, TOP 8: Gegen A. Linneborn soll wegen Anlegung der Fähre durch die Ruhr bei der Langelsbrücke gerichtlich Klage erhoben werden. Der Rechtsanwalt Scheele zu Arnsberg soll als Vertreter der Gemeinde ernannt werden. - Ein Grund für die Fähre und Inhaltliches (Aussehen) über die Fähre ist nicht aktenkundig. Vielleicht soll sie Brückengeld vermeiden.

Am 11. März 1888 informiert Amtmann Enser die Gemeinde-Verordneten Noeke, Düring,, Geihsler, Kückenhoff, C. Rocholl: „Damit der Fuhrwerks-Verkehr bei der Langelbrücke wieder hergestellt werde, ist es erforderlich, dass schleunigst eine Notbrücke errichtet werde. (!) Zu dem Ende wird vorgeschlagen, im Hohlknochen die erforderlichen Buchenbalken zu fällen und von den durchforsteten Kiefernstangen im Hohlknochen den Bedarf zu entnehmen. Der Maurermeister Göckeler könnte dann später die Wiederherstellung der Passage veranschlagen. Ich ersuche die Herren Gemeinde-Verordneten hierüber zu notieren, ob dem Vorstehenden gemäß verfahren werden soll.“ Die Herren notieren: „Einverstanden“.

Brückengeld-Strafe

Am 22. März 1888 schreibt aus Hirschberg dem Freienohler Amtmann: „Mein lieber Herr Amtmann! Um weitere Lauferei zu vermeiden wegen der schlechten Witterung werde ich die 2 Mark Strafe nebst 20 Pfennig Brückengeld einschicken. Aber eigentümlich ist es, dass an der Brücke nichts davon bemerkt ist, denn ein fremder Mann kann es doch nicht riechen? Im Ort selber kann jeder sagen, man müsste Brückengeld bezahlen. Ich ersuche Sie deshalb, ein Schild an der Brücke anzubringen, worauf es jeder Fremde lesen kann. Mit Achtung: Franz Cramer, Wirt“. (AA 275)

Am 31. März 1888, Gemeinde-Versammlung TOP 9: Die Pacht für Benutzung der zwischen der Langelsbrücke und Obergrabenbrücke belegenen (heutzutage: gelegenen) Gemeinde-Hudefläche wurde für den Fabrikbesitzer Anton Linneborn für die Benutzungsdauer bis zum 1. Juli d.J. auf 10 Mark und falls die Benutzung den ganzen Sommer stattfindet auf 15 Mark festgesetzt. Der Gemeinde-Verordnete Noeke enthielt sich hierbei der Abstimmung. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.

TOP 10: Die von Linneborn anzulegende Fähre durch die Ruhr soll vom linksseitigen Ruhr-Ufer her den alten Zufuhrweg haben, während vom rechtsseitigen Ruhr-Ufer her die Zuführung mehr stromabwärts zu nehmen ist. Die bereits gegen Linneborn angestrengte Klage soll zurück genommen werden, wenn sich Linneborn verpflichtet, im Laufe dieses Sommers die Fähre ordnungsgemäß anzulegen oder aber die Verpflichtung eingeht, bei einem etwaigen Fortgang der Langelsbrücke sofort auf seine Kosten die Fähre herzustellen oder eine Notbrücke zu bauen. Im Falle, dass sich Linneborn hierbei säumig zeigen sollte, muss die Herstellung der Fähre resp. Notbrücke von Seiten der Gemeinde Freienohl auf Kosten des Linneborn erfolgen können und ist diese Verpflichtung auf dem Linneborn´schen Fabrik-Grundstück hierselbst hypothekarisch sicherzustellen. In gutem Falle hat Linneborn aber die durch die eingelegte Klage bisher entstandenen Gerichts- und Mandatoren-Kosten zu zahlen. - Leider ist eine Zeichnung nicht aktenkundig. „Fortgang“ meint wohl: losgerissen, abgerissen werden durch – schon bekanntes - starkes Treibeis im Winter.

Am 20. April 1888, TOP 1: Mit dem Fabrikbesitzer Anton Linneborn wurde auf dessen Ansuchen in Betreff ...(erster Wortteil nicht korrekt lesbar) ...steuer zur Anlegung einer Notbrücke bei einem etwaigen Abgang der Langelsbrückech verhandelt. Da eine Einigung nach längerer Verhandlung nicht stattfand und nachdem Linneborn abgetreten war, wurde beschlossen, von der Anlegung einer Fähre durch die Ruhr Abstand zu nehmen, wenn Linneborn sofort für die eventuelle Anlegung der Notbrücke an die Gemeindekasse 650 Mark zahlt.

Im Juni 1889 nur stichwortartig aus der Akte (AA 930): Reparaturen, Erneuerungen an der Langelbrücke: Pfosten, Pfeiler, Bohlen, Balken, Geländer, Mauerwerk u.a.; durch Zimmermeister A. Weber, Tagelöhner, Leitung: Fr. Göckeler. Aus dem „Kosten-Anschlag“: „... Ein Satteldach befindet sich im Zustand der Auflösung... 2 schadhaft gewordene Geländer-Holmen...Ergänzung der Ober-Bohlen...Ausbesserung der Unter-Bohlen...einen neuen Balken im Wald fällen helfen, fahren, beschlagen und denselben auf der Brücke an Ort und Stelle mit den Sattel-Hölzern verbinden...die herunter gefallenen Geländer-Holmen an der Nordseite der Brücke wieder anbringen und befestigen..“

Protokoll der Gemeinde-Versammlung am 14. Februar 1891, TOP 5: Die Reparatur der Langelbrücke (ohne s geschrieben) soll sich vorläufig nur auf Anbringung der durch Eis fortgestoßenen Strebe nebst 2 Zargen beschränken. Die weitere Reparatur soll im nächsten Sommer ausgeführt werden. - Zur Zeit ist Mitte Februar!

Protokoll der Gemeinde-Versammlung am 12. März 1891, TOP 4: In Anbetracht dessen, dass nach den umliegenden Fabriken und Bahnhöfen alljährlich mehrere tausend Meter Holz aus den fiskalischen Waldungen nach der Wennemer Mark durch Freienohler Fuhrleute über die sogenannte Langelbrücke (ohne s geschrieben) gefahren werden, wurde der Gemeindebeschluss vom 20. Juni 1849, wonach Freienohler Eingesessene kein Brückengeld zu entrichten haben, aufgehoben. Es sollen vielmehr vom 1. Juli 1891 ab alle Eingesessenen der Gemeinde Freienohl zur Entrichtung von Brückengeld voll und leer angehalten werden, welche Lasten über die Brücke fahren, die aus einer anderen Steuergemeinde kommen und über die Grenze der hiesigen Steuergemeinde hinaus befördert werden sollen.

Sorgfältiger Umgang mit dem strömenden Ruhr-Gestein

Gemeinde-Versammlung am 27. April 1891, TOP 2: Das Gesuch des Fabrikbesitzers Linneborn um Überlassung von Steinen am Hohlknochen vor der Langelbrücke wurde nicht genehmigt, da die Gemeinde die Steine selbst zu gebrauchen hat. Für die bereits gewonnenen Steine, welche vorschriftsmäßig aufgesetzt werden müssen, soll Linneborn pro Meter 60 Pfennig zahlen; dagegen wurde Linneborn gestattet, in dem Steinbruch unter dem Hahn, welche der Vorsteher Kückenhoff anweisen wird, so viel Steine zu brechen, wie derselbe bedarf gegen Zahlung von 30 Pfennig pro Meter.

TOP 3: Die vorgelegten Pachtbedingungen zur Verpachtung der Brückengeld-Einnahmen wurden genehmigt. - Diese Bedingungen sind hier nicht aktenkundig.

Am 6. Mai 1891 ist der bisherige Pacht-Vertrag abgelaufen, ein neuer Vertrag für die nächsten 6 Jahre steht an. Es bewerben sich Frau Franz Vernholz und Heinrich Köhne. Das Pacht-Angebot jeweils mit einem Betrag für 1 Jahr beginnt mit 50 Mark und ist beendet mit 169 Mark für Heinrich Köhne. - Einschub aus dem Sterberegister: Franz Vernholz, Invalide (!), gest. 1.1.1906, LA 70 Jahre. -

Protokoll der Gemeinde-Versammlung am 14. Mai 1891, TOP 1: Die Verpachtung des Brückengeld-Empfängers an den Bahnwärter a. D. Köhne hier wurde genehmigt mit der Bestimmung, dass Köhne einen annehmbaren Bürgen stellt.

Protokoll der Gemeinde-Versammlung am 11. Juli 1891, TOP 6: Die Reparaturen an der Langelbrücle sollen im Laufe dieses Sommers möglichst bei niedrigem Wasserstand ausgeführt werden. Linneborn soll aufgefordert werden, um die Reparaturen zweckmäßig ausführen zu können, das Wehr erforderlichen Falls durch zu hauen. - Die damals in der fließenden Ruhr arbeitenden Männer besaßen noch nicht die Ganzkörper-Gummi-Anzüge wie heutzutage.

Protokoll der der Gemeinde-Versammlung am 29. August 1891, TOP 7: Der Zimmermeister Anton Weber soll mit der Veranschlagung der Arbeiten zur Wiederherstellung der Langelbrücke beauftragt werden und demnächst die Arbeiten angetragen werden, wozu wir unsere Genehmigung vorbehalten.

Protokoll der Gemeinde-Versammlung am 18. September 1891, TOP 8: Hinsichtlich der Wiederherstellung der Eisbrecher (an der Langelbrücke) wurde nach wiederholter mündlicher Rücksprache mit A. Linneborn beschlossen, das Anerbieten desselben die am 19. d. M. abends (wohl 19. August) vorhandenen, über Oberkante des unteren Fachbaues befindlichen 2 langen Stangen auf … (nicht lesbar) 18 Meter Breite zu entfernen, dahin akzeptiert, dass Linneborn die Entfernung dieser beiden Lagen dermaßen auszudehnen hat, dass der Wasserspiegel 0,50 Meter unter den Pegel kommt. Wird diese Bedingung vom Linneborn angenommen, so soll an Caspar Trumpetter als Mindestfordernder im Verding der Zuschlag erteilt werden und zwar zum Preis von 625 Mark. Zur Beaufsichtigung der Arbeiten wurde der Gemeinde-Verordnete Düring bestimmt.

Protokoll der Gemeinde-Versammlung am 11. November 1891, TOP 5: Über die Rechnung des Caspar Trumpetter betreffs der Langelbrücke soll der Zimmerermeister Weber einen Revisions-Anschlag anfertigen (eine Rechnungs-Prüfung).

Protokoll der Gemeinde-Versammlung am 31. Januar 1893, TOP 4: Die Anträge des Landwirts Johann Siepe (er wird nicht mehr Ackerer sondern Landwirt genannt) bezüglich Verdingung der Gemeindegebühren und Abänderung des Langelbrücken-Geldtarifs wurden abgelehnt. - Gründe sind nicht aktenkundig.

Gemeinde-Versammlung am 7. April 1894, TOP 3: Die Pacht des Brückengeld-Empfangs der hiesigen Langelruhrbrücke wurde für das Jahr 1894 von 169 auf 50 Mark ermäßigt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.

Protokoll der Gemeinde-Versammlung am 13. Oktober 1893, TOP 2: Die Langelbrücke-Reparaturkosten wurden dem Zimmermeister Heinrich Weber für die abgegebene Forderung von 150 Mark übertragen.

Am 2. April 1894: „Gehorsamstes Gesuch des Bahnwärters Köhne um Ermäßigung des Brückengeldes“ an den Amtmann Enser: „Auf meine Bitte hin wurde mir das Brückengeld im vorigen Jahr auf 100 Mark ermäßigt, weil das Fuhrwerk über dieselbe im letzten Jahr bedeutend nachgelassen hat. In diesem kommenden Jahr ist jedoch noch viel weniger Aussicht, da der Fiskus gar kein Holz geschlagen hat, was über die Brücke gefahren wird. Auch das in dem Gräflich von Westfalen´schen Waldungen gehauene Fichtenholz wird nicht über Freienohl befördert, sondern soll mittels einer Schleppbahn von der Freienohler Mühle aus über die Ruhr nach Wildshausen gefahren werden. Auf diese nämliche Art kommt auf das in der Giesmecke in den Stockhausen´schen Waldungen gehauene Fichten-Schleifholz zur Anfuhr. Es blribt mithin kein Holz übrig, was die hiesige Brücke passiert. Da ich nun bei Übernahme des Brückengeld-Empfanges die Veränderung dieser Verkehrswege nicht wissen konnte und bestimmt darauf rechnete, dass alles Holz, welches nach dieser Richtung hin gehauen würde, auch über diese Brücke zur Anfuhr käme, so möchte ich hiermit den Gemeinde-Vorstand von Freienohl ganz gehorsamst bitten, mich entweder von dem Vertrag zu entbinden, oder doch eine bedeutende Ermäßigung eintreten zu lassen. Im letzten Fall kann ich höchstens 40 Mark zahlen. Da nur Fußgänger dieselbe passieren, die mir durch den Empfang entstehende Arbeit will ich gern umsonst leisten. Am liebsten wäre es mir jedoch, wenn ich von dem Vertrage ganz entbunden würde. - Heinrich Köhne“  

Dazu die Randnotiz vom 9. April 1894: „Durch Gemeinde-Beschluss vom 7. d. M. ist die Pacht pro 1894 von 169 auf 50 Mark ermäßigt. 119 Mark sind niederzuschlagen und ist solches pro 1894/95 zu verrechnen. Köhne zu bescheiden.“

Am 2. Mai 1895 ein erneutes „Gehorsamstes Gesuch des pensionierten Bahnwärters Heinrich Köhne um Ermäßigung des Brückengeldes... (gekürzt, Auswahl) ...Da die Zellstoff-Industrie vergangenes Jahr bei der Freienohler Mühle eine Brücke über die Ruhr angelegt und circa 5.000 Meter Tannen-Schleifholz mittels Feldeisenbahn nach der Fabrik befördert... Die Brückengeld-Erhebung mir keine Einnahme bringt... deshalb abermals ganz gehorsamst um Ermäßigung der Pacht auf 50 Mark. Wohl bin ich mir bewusst, dass ich das ganze Jahr hindurch keine 50 Mark einnehmen will, jedoch gerne einTkleines Opfer bringen. Ich bitte deshalb dringend um Genehmigung meiner Bitte.“ - Dieser Text ist vom Sekretär geschrieben und von Heinrich Köhne persönlich unterschrieben.

Protokoll der Gemeinde-Versammlung am 8. Juni 1895, TOP 3: Das Gesuch des pensionierten Bahnwärters H. Köhne wird mit der Maßgabe bewilligt, dass der Pachtpreis für das Etat-Jahr 1895/96 von 169 auf 60 Mark herabgesetzt wird. Da es der Gemeinde-Vertretung zweifelhaft ist, ob die Pachtsumme ihrer ursprünglichen Bestimmung gemäß zinstragend als Baustand für einen eventuell neuen Brückenbau angelegt ist, so müsste sie wohl noch einmal ausdrücklich auf den damals gefassten Beschluss hin in der Erwartung eingehen, dass der letztere nunmehr auch tatsächlich befolgt wird, („eingehen“; dieses Wort ist nicht aktenkundig). - Sterberegister: Heinrich Köhne, gest. 23.4.1896, LA 57 J.; Alte Haus-Nr. 135 / Alte Wiese.

Protokoll der Gemeinde-Versammlung am 19. März 1898, TOP 4: Der Herr Amtmann wird beauftragt, eine Local-Polizei-Verordnung auszuarbeiten, wodurch das Befahren der Langelbrücke geregelt wird. - Polizei-Verordnung für diesen Ort.

Protokoll der Gemeinde-Versammlung am 19. April 1898, TOP 9: Gegen die vorgelegte Polizei-Verordnung betreffend der Benutzung der Langelbrücke mit 2 aneinander gekoppelten beladenen Wagen, sowie das Reiten und Fahren im Schritt darüber fand sich nichts zu erinnern. - Genaueres und Inhaltliches ist nicht aktenkundig.

Protokoll der Gemeinde-Versammlung am 9. September 1898,TOP 1: Der Verkauf des beim Windbruch gefallenen Holzes am Schützenhof wurde nur zum Teil genehmigt, und zwar sollen die Nummern 1,2,3,11,14,15, und 16, welche sich zur Verwendung bei Instandsetzung der Langelbrücke eignen, nach der Sägemühle transportiert, dort geschnitten und sodann zum Brückenbelag verwandt werden. Da eine weitere Reparatur der Langelbrücke durch Erneuerung von Balken notwendig erscheint, soll sofort die Abgabe des erforderlichen Holzes für 4 Stück Balkenbänder bei der Forstverwaltung beantragt werden. Zur Überdeckung der neuen und, soweit sie bloßgelegt werden, auch der alten Balken sollen 10 Millimeter starke Isolier-Platten von Baescher und Hoffmann angeschafft werden. - Genaueres über die Isolier-Platten siehe unten 29. September 1898, TOP 2 a.

Protokoll der Gemeinde-Versammlung am 29. September 1898, TOP 1: Die Instandsetzung der Langelbrücke soll durch die Zimmerleute Korte und Schröer bewirkt werden. TOP 2: Nachfolgende Rechnungen wurden auf die Gemeinde-Kasse zur Zahlung übernommen: a) die über Baescher und Hoffmann gelieferten Asphalt-Platten mit 60 Mark... c) die Rechnung des Stellmachers Hermes über gelieferte Brückenbohlen mit 13 Mark.

Protokoll der Gemeinde-Versammlung am 5. November 1898, TOP 2: Die Rechnung von Liebold u. Co. In Holzminden in Höhe von 115,50 Mark soll abzüglich der darauf entfallenden Fracht auf die Gemeindekasse zur Zahlung übernommen werden, ebenso die Rechnung für Reparatur-Arbeiten an der Langelbrücke in Höhe von 229,90 Mark. Es soll dann jedoch Anton Heckmann von der Gemeinde mit 3 Mark pro Tag bezahlt werden (für seine Arbeiten an der Langelbrücke).

Protokoll der Gemeinde-Versammlung am 10. Juni 1899 TOP 1: Die Verpachtung der Erhebung von Brückengeld für die Langelbrücke wurde genehmigt und soll dem höchstbietenden Fuhrunternehmer Theodor Geihsler für sein Gebot von 80 Mark pro Jahr der Zuschlag erteilt werden mit der Bestimmung jedoch, dass die Jahrespacht als Caution sofort zu hinterlegen ist.

Protokoll der Gemeinde-Versammlung am 25. Januar 1902 TOP 7: Bei der Forstverwaltung soll beantragt werden, dass aus hiesigem Gemeindewald Distrikt Heidjar (nördlich vom Küppel) das Holz zur Instandsetzung der Langelbrücke Kosten frei hergegeben wird.

Protokoll der Gemeinde-Versammlung am 1. Juli 1902 TOP 2: Die Verpachtung zur Erhebung des Brückengeldes von der Langelbrücke wurde dem Höchstbietenden Johann Kückenhoff zu dem Gebot von 21 Mark pro Jahr auf die Zeit von 3 Jahren vom 6. Juni d. J. ab zugeschlagen.

Protokoll der Gemeinde-Versammlung am 23. Juni 1903 TOP 4: Unter Aufhebung des Gemeinde-Beschlusses vom 12. März 1891 wurde beschlossen: Die Besitzer von Vieh und Fuhrwerken der Gemeinde Freienohl sollen von Zahlung des Brückengeldes bei Benutzung der Langelbrücke befreit bleiben. TOP 5: Die Erhebung des Brückengeldes soll vom 1. Juli d. J. ab anderweitig verrechnet werden. - Gründe und Einzelheiten sind nicht aktenkundig.

Protokoll der Gemeinde-Versammlung am 18. Juli 1903 TOP 2: Die Erhebung des Brückengeldes der Langelbrücke wurde dem Fabrikarbeiter Josef Köhne für ganzjährlichen Pachtbetrag von 20 Mark auf 3 Jahre bis 30. Juli 1906 übertragen.

Protokoll der Gemeinde-Versammlung am 29. Juli 1905 TOP 4: Die Langelbrücke soll einer Reparatur unterzogen werden und soll das nötige Bauholz zur freifündigen Abgabe bei der Forstbehörde beantragt werden.

Protokoll der Gemeinde-Versammlung am 11. September 1905 TOP 2: Die Gemeinde erkennt den Neubau der Langelbrücke als notwendig und (es) soll durch Libold in Holzminden ein vorläufiges Projekt erarbeitet werden und soll ein desfallsiger Beschluss demnächst erfolgen.

Protokoll der Gemeinde-Versammlung am 23. September 1905 TOP 4: Die Kosten für einen vorläufigen Kostenanschlag zum Neubau der Langelbrücke durch Libold in Holzminden in Höhe von 250 bis 300 Mark wurden bewilligt.

Protokoll der Gemeinde-Versammlung am 25. November 1905 TOP 7: Der Holzverkauf des alten Brückenholzes wurde genehmigt. TOP 8: Die Rechnung des Zimmerermeisters Josef Korte über Reparaturen der Langelbrücke im Betrag von 514,48 wurde genehmigt.

Protokoll der Gemeinde-Versammlung am 24. Januar 1907 TOP 3: Die Empfangnahme des Brückengeldes vom 1. April ab auf 3 Jahre wurde dem Josef Köhne übertragen.

Protokoll der Gemeinde-Versammlung am 15. April 1910 TOP 9: Die Reparaturen an der Langelbrücke, welche unbedingt nötig sind, sollen sofort, dagegen die größeren Reparaturen mit Unterbohlen erst im Herbst d.J. gemacht werden. Der Langelweg soll vorläufig durch die Gemeinde-Arbeiter ausgebessert werden. - Warum sofort, ist nicht aktenkundig.

Protokoll der Gemeinde-Versammlung am 4. November 1910 TOP 14: Versuchsweise soll ein Teil des Eichen-Unterbohlen-Belags auf der Langelbrücke zur Anlieferung der Bohlen ausgeschrieben werden. Es werden 100 Quadratmeter Bohlen-Belag erforderlich sein.

Protokoll der Gemeinde-Versammlung am 7. Dezember 1910 TOP 12: Das Schneiden der Eichen für die Langelbrücke wird dem Bauunternehmer Kehsler übertragen; derselbe verpflichtet sich, das Schneiden der Bohlen 15 % billiger zu machen, wie derselbe sonst für Schreiner, Wagener etc. berechnet wird. Die Anfuhr der Eichen zur Sägemühle soll mindestbietend vergeben werden. Ebenso sollen die notwendigen Zimmererarbeiten vergeben werden.

Protokoll der Gemeinde-Versammlung am 19. Dezember 1910 TOP 2: Der Zuschlag auf das Angebot 15. Oktober (?) betreffs:Aufbringung von Ober- und Unter-Belegen auf die Langelbrücke wurde dem Zimmermann Josef Korte erteilt. Die Arbeiten sind sofort nach Neujahr zu beginnen und bis zum 20. Januar zu beenden.

Protokoll der Gemeinde-Versammlung am 30. März 1911 TOP 9: Die Rechnung des Josef Schröer über Instandsetzung der Langelbrücke wurde in Höhe von 442,04 Mark in die Gemeindekasse übernommen.

Protokoll der Gemeinde-Versammlung am 29. November 1911 TOP 5: Die Rechnung über die Reparatur der Langelbrücke von Josef Schöer im Betrag von 122,80 Mark soll auf die Gemeindekasse angewiesen werden.

Protokoll der Gemeindeversammlung am 23. April 1913 TOP 2: Die Gemeinde-Vertretung beschließt, die seit 4 bis 6 Jahren eingestellte Erhebung des Brückengeldes vom 1. Mai d.J. wieder einzuführen. Selbstredend sollen Fußgänger davon befreit sein. Mit Erhebung des Brückengeldes wird die Witwe Josef Köhne beauftragt. Die Einnahmen erhält die Witwe Köhne, wohingegen die Armenunterstützung wegfällt.. Die Erhebung des Brückengeldes ist vorher ortsüblich bekannt zu machen.- Mehr ist hier nicht aktenkundig.

Protokoll der Gemeinde-Versammlung am 21. Mai 1913, TOP 10: Der Beschluss vom 23.4.1913 wird bezüglich der Wiedererhebung des Brückengeldes aufgehoben. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.

Protokoll der Gemeinde-Versammlung am 10. Oktober 1913 TOP 7: Die Straßenlampe vor der Langelbrücke erscheint vorläufig überflüssig (zu sein). Im Bedarfsfall kann sie durch Einschraubung der Birne wieder gebrauchsfertig gemacht werden.

Am 18. Juni 1915, TOP 1: Die Polizei-Verordnungen vom 14. April 1898 und vom 21. Juni 1900 betreffend Regelung des Verkehrs auf der Langelbrücke wurden auf ihre Zweckmäßigkeit geprüft. Da die Polizei-Verordnungen Bestimmungen enthalten, die nicht mehr als zweckmäßig gelten können, werden sie aufgehoben und wird dem vorgelegten Entwirf zum Erlass einer neuen Polizei-Verordnung zugestimmt.

Protokoll der Gemeinde-Versammlung am 2. Januar 1922: Das Brückengeld für die Benutzung der Langelbrücke soll den heutigen Verhältnissen angepasst werden. Die Bestimmungen vom 11. Oktober 1844 sind veraltet. Der Entwurf für die neuen Sätze wird genehmigt. - Der Entwurf ist hier nicht aktenkundig. (AA 417)

Der folgende Schluss-Absatz ist ganz dem oben angegebenen Buch „Die Ruhrbrücken“ entnommen; hier wird 1915 abgebrochen, das Buch reicht bis 2002, im Stadtarchiv Meschede in Grevenstein zum Lesen.

„Im Jahre 1906 begannen die Planungen für einen weiteren Neubau der Langel-Brücke, die nun als steinerne Brücke massiver ausgeführt werden sollte. Die Verhandlungen mit den Waldbesitzern in der Giesmecke zwecks Kostenbeteiligung (finanziell vorteilhafterer Abtransport des Holzes) verliefen jedoch ergebnislos. Da der bauliche Zustand der Brücke immer schlechter wurde, sah sich die Polizeibehörde gezwungen, das zulässige Gesamtgewicht der Fahrzeuge, die über die Brücke wollten, einzuschränken. 1915 wurde es zunächst auf 3 t Gesamtgewicht , 1934 dann auf 1 t Gesamtgewicht reduziert...“

Summa Summarum: Unsere Langelbrücke ist Freienohler Urgestein.

Heinrich Pasternak , 2013, 2020, 27 Seiten