Stalking-Prozess geht in eine neue Runde

WDR-Bericht vom 10.12.2015

Seit 14 Jahren belästigt eine mittlerweile 72-jährige Seniorin den Pastor aus Meschede-Freienohl. Therapien und Strafandrohungen halfen nicht. Und auch eine Verurteilung konnte die Frau nicht stoppen. Heute wird vor dem Landgericht in Arnsberg die Berufung gegen das erste Urteil verhandelt.

Es ist eine kuriose und endlose Geschichte: Seit 2001 stellt eine Frau aus Meschede-Freienohl dem Pfarrer der St. Nikolaus-Gemeinde in Meschede nach. Täglich terrorisiere ihn die Frau am Telefon oder per SMS, dekoriere seinen Vorgarten mit Phallus-Symbolen oder schreibe Liebesbriefe mit pornografischem Inhalt, erzählt Pfarrer Michael Hammerschmidt. Auch nach der Verurteilung der Frau zu 14 Monaten Haft im Frühjahr 2014 ging der Liebes-Terror am Pfarrhaus weiter. Sowohl die mittlerweile 72-Jährige wie auch die Staatsanwaltschaft wollten das Urteil nicht hinnehmen. Nun sieht die Seniorin ihren Schwarm wieder persönlich: Als Angeklagte beim Berufungsprozess vor dem Arnsberger Landgericht.

Im Prozess geht es vermutlich weniger um die Taten, denn die gibt die Frau unumwunden zu. Vielmehr steht die Frage im Mittelpunkt, ob die Frau schuldfähig ist oder nicht. Für die Anklage ist sie das, ihr Verteidiger sieht die Seniorin aber nicht als „liebestoll“, sondern vielmehr als „liebeskrank“. Experten nennen das „Eroto-Wahn“, der zu einer Schuldunfähigkeit führen kann. Allerdings droht dann auch die zwangsweise Einlieferung in eine Therapie.

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